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tüvgutachten, abnahme noch erforderlich?


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  • Die frage stellt sich mir nun :???:
    Da ja nun in der zulassungsbescheinigung nix mehr eingetragen wird, muss man da nun eigentlich noch zum TÜV mit dem TÜV-Gutachten oder wie die alle heisen oder reicht es das TÜV-Teilegutachten wie nee ABE immer mit sich zu führen?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von tanne ()

  • Zitat

    Original von scout
    mit dem teilegutachten eintragen lassen ,bei ner abe reicht das mit führen ,so ist mein wissensstand


    da wird doch aber nix mehr eingetragen :(

  • Zitat

    Original von tanne
    Die frage stellt sich mir nun :???:
    Da ja nun in der zulassungsbescheinigung nix mehr eingetragen wird, muss man da nun eigentlich noch zum TÜV mit dem TÜV-Gutachten...


    Ja mußt du.
    Das Gutachten ist ein Teilegutachten.
    Das besagt nur, das gegen die Verwendung des Teils keine Bedenken bestehen.
    TÜV/DEKRA müssen aber den korrekte An/Einbau bescheinigen.

  • Zitat

    Original von Beavis


    TÜV/DEKRA müssen aber den korrekte An/Einbau bescheinigen.


    und die iss da sicher mitzuführen? kostete (damals) mal 23 eus 8o sicher jetzt an die 30 eus X(

  • Zitat

    Original von scout


    mit dem lenkerumbau muß ich nach tüvabnahme auf landratsamt,dort wirds eingetragen :]


    so kenne ich´s ja auch, aber die tragen nix mehr ein bei uns in die neuen papiere :mhh: soll man alles mitführen :(

  • Wenn du genügend Terz und einen eindrucksvollen Veitstanz auf der Zulassungsstelle machst, tragen die noch heute was ein...... :d7:


    Been there....done that........und mein (neuer) Fahzeugschein hat auch schon 2 Seiten......:D :D :D

    Viele Grüße aus dem Herzen der Natur...8)


  • Howdy Tanne,


    schauen wir mal in den §19 der STVZO und zwar genauer in den Absatz 4 der sich über den An- Abbau von Fz-Teilen beschäftigt, genauer über den Nachweis den der Führer des Fahrzeuges mitführen muss:


    Zitat

    STVZO §19(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen


    1. .... den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und


    2. .... einen Nachweis .....
    mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I .....einem entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält...


    (habe die Angaben über Anhänger mal durch ... ersetzt, damit es net so lang wird)


    Quelle: §19STVZO


    somit lässt dir der Gestzgeber die Wahl ob du ein dickes Bündel Unterlagen im Brustbeutel hast oder das Ganze auf der Zulassungstelle wie Öli beschrieben hat eintragen lässt....


    Gruß
    Der Indianer

    Mann, bin ich alt geworden...
    - aber ich genieße diese innere Ruhe sehr.

    Das wirkt sich auch an der Kuh aus, deren letzte Rille meist unberührt bleibt

  • TÜV abnahme erforderlich ,eintragen unnötig.Mitführen pflicht.
    Irgendwann hab ich dann ne Papiertonne auf dem Tank
    Frank

  • Umbauten werden nach TÜV-Abnahme weiterhin eingetragen. Ich habe vor 3 Wochen erst eine Auspuffanlage plus Phon-Erhöhung eintragen lassen. Ebenso steht eine Schwingenverbreiterung breiterer Reifen und seitl. Kennz.Halter in der Zulassung (nicht mehr im Brief)
    Von den TÜV-Berichten würde ich vorher eine Kopie machen da die Originale beim Strassenverkehrsamt verbleiben.