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E-Zeichen, Papiere mitführen?


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  • Hallo Leute,
    bestimmt schon tausend Mal durchgekaut und ich selbst war mir bis eben auch 100%ig sicher.


    z.B. Auspuff mit E-Zeichen hieß es bislang immer - keine Mitführpflicht der Papiere.


    Nun habe ich gestern in der Rubrik "Anwalt" oder so auf den vorderen Seiten der "Motorrad News" gelesen, dass eine Pflicht des Mitführens der Papiere besteht. 8o
    Leider habe ich die Zeitschrift auch gestern Abend entsorgt und heute Mittag ist mir dieser Artikel bewußt geworden - SPÄTZÜNDER - ich weiß :D .


    Entweder ich habe mich "verlesen", es nicht kapiert, das Gesetz hat sich geändert oder der Artikel ist fehlerhaft.
    Vielleicht hat ja noch jemand die letzte Ausgabe und kann mir bitte mal auf die Sprünge helfen... :]

  • Zitat

    Original von onkelerich
    Mich hat man schon des öfteren rausgeholt,aber die Papiere wollte noch keiner von der rennleitung sehen


    Hallo Erich,
    du darfst halt net so laute Mukke machen wenn du duch die Gegend schießst...


    ...sagmal haben die Boxen am Lenker auch ein E-Kennzeichen?

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Sabine ()

  • Für Teile mt E-Zeichen müssen keine Papiere mitgeführt werden. Sonst müsstest du für Blinker, Scheinwerfer, Spiegel etc. auch Papiere haben. Anders sieht es aus, wenn du für die Teile ABE hast, dafür musst du Papiere mitführen.


    Hier z.B. noch ein Auschnitt aus den FAQ´s von Fechter Drive:


    Zitat

    Ich benötige eine EG/BE für eine SHARK, HURRIC bzw. FALCON Auspuffanlage aus Ihrem Hause. Die EG/BE Betriebserlaubnis ist in Form der „ e3 Nr. XXXXX „ auf den EG/BE- Schalldämpfern (laut Kennzeichnungspflicht der EU-Gesetzgebung) eingraviert. Daher benötigen Sie keine weiteren Papiere die Sie mit sich führen müssten.


    Ich hatte noch nie Probleme, selbst für die HU sind keinerlei Papiere notwendig.

  • absolut korrekt,


    für Teile mit EG-Nr. sind keine Papiere mitzuführen.


    für Anbauteile mit ABE ( also ohne EG-Nr. ) ist die jeweilige ABE auch mitzuführen.


    Anbauteile mit Teilegutachten muss man abnehmen lassen ( TÜV/ Dekra etc. ) und sind beim nächsten Besuch der Zu.l-Stelle einzutragen.

  • Zitat

    Original von Razi67
    Für Teile mt E-Zeichen müssen keine Papiere mitgeführt werden. Sonst müsstest du für Blinker, Scheinwerfer, Spiegel etc. auch Papiere haben. (...)

    Allerdings muss die e-Nummer zum Fahrzeug passen.
    Die Herrschaften in grün oder blau können (ähnlich wie bei den alten KBA-Nummern) die Zugehörigkeit der e-Nummer überprüfen (lassen).


    Wenn eine e-Nummer auf dem Auspuff prangt, heißt das also nicht, dass der Topf auf jeden beliebigen Deckel, oder besser auf jedes beliebige Motorrad montiert werden darf!
    Ähnlich wie in einer ABE gibt es eine Auflistung von Modellen, zu denen die Betriebserlaubnis passt.


    Das wäre zu schön, um Wahr zu sein.
    Einen 99-Euro-Topf mit e-Nummer einfach dranfummeln und fertig..! :D :D

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Krysh ()

  • Genau so......


    Ich hab immer alles dabei, ist doch egal, frisst doch kein Brot in meiner Jackentasche.
    Denn auch die letzte HU und AU sollte man immer dabei haben.
    Es heißt zwar, dass man die auf Verlangen vorzeigen können soll,
    doch nix dabei heißt ja dann, dass man nix vorzeigen kann.
    Also wieder das typisch deutsche Wischiwaschi Gesetz/Vorschrift.

    LG
    Eckhard


    ---------------

    Altern ist ein hochinteressanter Vorgang:
    Man denkt und denkt und denkt - plötzlich kann man sich an nichts mehr erinnern. (Ephraim Kishon)


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  • Völlig richtig Krysh, selbstverständlich können die E-Nummer abfragen (und das machen sie auch, wenn sie wollen)
    Das braucht dich als Fahrer aber nicht zu interessieren, du musst nur die richtigen Teile zum richtigen Moped verbaut haben. Sonst hast du im Fall der Kontrolle die Arschkarte gezogen :D

  • Zitat

    Original von Razi67


    Völlig richtig Krysh, selbstverständlich können die E-Nummer abfragen (und das machen sie auch, wenn sie wollen)
    Das braucht dich als Fahrer aber nicht zu interessieren, du musst nur die richtigen Teile zum richtigen Moped verbaut haben. Sonst hast du im Fall der Kontrolle die Arschkarte gezogen :D


    Das hab ich doch gesagt! ;) :D :D

  • Zitat

    Original von Franki_boy
    ...z.B. Auspuff mit E-Zeichen hieß es bislang immer - keine Mitführpflicht der Papiere.


    Nun habe ich gestern in der Rubrik "Anwalt" oder so auf den vorderen Seiten der "Motorrad News" gelesen, dass eine Pflicht des Mitführens der Papiere besteht. 8o
    Leider habe ich die Zeitschrift auch gestern Abend entsorgt...


    ...mir ist jetzt am Wochenende durch Zufall die Folgeausgabe von damals in die Hände gefallen und beim stöbern bin ich drauf gestoßen, dass der Artikel in der vermeindlichen Ausgabe berichtigt wurde bzw. eingeräumt hat, dass man sich nicht so "richtig ausgedrückt" hat.
    Es hat sich also nix am § geändert, sodass weiterhin keine Mitführpflicht der Papiere für das E-Zeichen besteht.
    Natürlich sollte das E-Zeichen, wie weiter oben bereits erwähnt, zum jeweiligem Moped / Teil passen, ansonsten nützen auch noch so gut geschriebenen Worte auf Papier nix. :D

  • Moin Moin,


    ich habe für meinen BOS Auspuff, der eine E-Nr. hat, das DEKRA Gutachten sicherheitshalber auch dabei.


    Habe mir das Gutachten von der BOS Internet-Site ausgedruckt. :]


    Gruß
    vossi