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Reifengröße nicht eintragungspflichtig


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  • Hi,


    durch einen Fehler des Verkäufers habe ich jetzt einen 190er hinten drauf. Allerdings ist der in meinen Papieren nicht eingetragen!


    Heute beim TüV sagte man mit, dass eine Eintragung nicht mehr Vorschrift ist, wenn die Freigabe des Herstellers mitgeführt wird!


    :P Wieder ein paar Euronen gespart!

  • Gibt es denn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für einen 190er ?
    Normal wird der Reifen nur akzeptiert, wenn er die selben Maße hat wie der Vorgänger, was ja bei dir nicht der Fall ist.


  • Hast du diese Freigabe ?( ?( ?(


    Gruß Thomas

  • Ob der Verkäufer nen Fehler gemacht hat interessiert die Rennleitung überhaupt nicht :belehr: Wenn du kein passendes Papier für den Reifen vom Hersteller hast, noch dazu wo wohl jetzt ne andere Größe drauf ist :lese: dann hast du als Fahrer die A....Karte gezogen :ggruebel:

  • Die Vorschrift sagt ganz klar das die Reifengrößen und Paarungen im Schein stehen müssen .
    Das einzige was nicht mehr drin stehen muss gegenüber früher ist der Hersteller ( Markenbindung ) . Dafür reicht dann eine Freigabebescheinigung vom Hersteller die du mitführen solltest .


    Wenn also bei dir kein 190iger eingetragen ist , dann hast du bei einem ausgeschlafenen Cop der nicht nur nach der Profiltiefe schaut ein Problem . :mhh:

  • Zitat

    Original von Warlordfighter
    Die Vorschrift sagt ganz klar das die Reifengrößen und Paarungen im Schein stehen müssen .
    ...


    ..ähm.. stimmt nicht so ganz.. es gibt da schon eine kleine Änderung. :]


    Ein Beispiel findest du HIER auf der Maschine ist original ein 150er Hinterreifen.
    Einschränkung ist das man halt wie bei fast allen nicht werksseitig
    verbauten Reifen die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitführen muss. ;)
    Ohne eine Ubb ist aber dann essig, dann gilt was im Schein steht.

  • Zitat

    Original von Warlordfighter
    Die Vorschrift sagt ganz klar das die Reifengrößen und Paarungen im Schein stehen müssen . ..........


    Stimmt nicht :( wenn der oder die Reifen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet wurde, und der Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO erstellt ist, dann kannste fahren, weil auf diesem Änderungsnachweis geschrieben steht >> Eine Berichtigung der Fzg Papiere ist nicht vorgeschrieben, aber möglich <<


    So jedenfalls wurde bei mir vor 3 Jahren verfahren, als ich bei meiner 750er vorne nen 120/70 draufgemacht hab :]

  • Hi,


    nochmal: seit 2009 ist es nicht mehr notwendig die Reifen eintragen zu lassen. Es muss hier eine neue Verordnung in Kraft getreten sein. Voraussetzung ist die Freigabe des Herstellers und Dein Bike darf natürlich nicht modifiziert sein, wie immer!


    Der Hr.Rost von AVON hat mir innerhalb von ein paar Tagen die Freigabe für meine XJR geschickt! :dance: Sehr fixer Mann! :streichel:

  • Moin !


    Auch wenn der Fred jetzt schon etwas älter ist ... es wird jetzt immer die kleinst mögliche Reifengröße eingetragen. D.h. mit einer Bescheinigung vom Hersteller darf man gleich oder größer fahren, aber nicht kleiner. Es kann sogar sein, dass bei einem Neufahrzeug ein breiterer Reifen drauf ist als im Schein. Dies kommt z.B. bei Motorrädern vor, bei denen über mehrere Jahre Modelpflege (also keine komplett neue Homologation) betrieben worden ist. Meine LC4 wurde mit einem 140er MT21 ausgeliefert ... im Schein steht aber 120.

  • Also bei mir war es eben so, dass der Mann vom TüV überhaupt drauf geguggt hat. Entscheidend war die Freigabe fürs Bike! :staun:

  • Hallo


    So mal kurz meinen Senf dazu beigetragen:


    Es ist Korrekt das der kleinst mögliche Reifen Eingeragen ist.


    Ich habe mit meinem Yamaha-Schrauber Anfang des Jahres gesprochen. Der Hat mir gesagt das die Freigabe Bindung der Reifen Ausgesetzt ist, also kann man alle Reifen gleicher Spezifikation fahren.


    Grüsse


    Ralf

    Wir sind alle nur Menschen, also lasst uns so miteinander umgehen.