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Ummeldung Fahrzeugschein


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  • Eigentlich hab ich mehr ein Problem mit dem hiesigen Straßenverkehrsamt in Gelsenkirchen,
    aber ich werde Euch mal mein Problem schildern.
    Also, ich bin vor einem Jahr umgezogen innerhalb der Stadt und neulich fiel es mir auf, ups,
    die Fahrzeugscheine müssen ja auch noch umgemeldet werden.
    Ich also flugs zum Bürgerbüro ummelden. Beim Auto keine Frage, ging zügig. Dann aber
    bei meinem Motorrad: "Das hat ja gar keinen Tüv mehr" - "Na und?" "Wir schreiben das nur
    um, wenn Tüv drauf ist" - "Na toll" ...


    Ich muss dabei erwähnen, mein Motorrad ist im Moment nicht fahrbereit.


    Nun bekomm ich einen Schrieb vom hiesigen Straßenverkehrsamt, indem die Volbirnen mir
    mitteilen, dass sie mir noch eine Frist setzen bis Mitte d. M., um meinen Fahrzeugschein
    umschreiben zu lassen, sonst würden sie mir mein Fahrzeug zwangsabmelden!!!
    Das wiederum geht ja nicht, weil kein Tüv ...


    Ich zahle immer pünktlich Steuern und Versicherung ... dürfen die das ?????


    Das Schreiben ist am 30.3. verfasst, also kein Aprilscherz.


    Bin im Moment ziemlich ratlos ...

  • Ja wahrscheinlich haben Die Recht :mhh: Bei allen Ummeldungen auch Namen- bzw. Wohnortswechsel, will man die gültige HU sehen :belehr:

    Da das Möppi eh nicht fahrbeit ist - einfach stilllegen, kosten so um die 10-12 €. Wenn es dann wieder fit ist HU machen und wieder anmelden, glaube andere Chance hast nich
    ?(

  • Danke erstmal tanne, abmelden möchte ich aber nicht, hab grad so´n schönes Kennzeichen drauf^^.
    Werd nochmal versuchen, sie wieder ans Laufen zu bekommen, obwohl ich mir diese Geldausgabe
    im Moment nicht leisten wollte ... :mhh:

  • Jutta, sobald das abgemeldet ist, ist das Kennzeichen wieder frei.
    In solchem Fall gehe ich auf die Onlinereservierung und reserviere mir das Kennzeichen.
    Dann ists ne Weile "blockiert" und wird nicht ausgegeben.
    OK, nicht kostenlos bei Wiederanmeldung, aber noch billiger als nen neues......

    LG
    Eckhard


    ---------------

    Altern ist ein hochinteressanter Vorgang:
    Man denkt und denkt und denkt - plötzlich kann man sich an nichts mehr erinnern. (Ephraim Kishon)


    Pfingsttreffen 2024


    Spritmonitor

  • Danke Ecki, gute Idee ...
    werd aber wie gesagt, erstmal bei Tante Louise einkaufen gehen
    einbauen und schauen, ob se läuft, denn dann ist die Ummeldung
    ja möglich.
    Trotzdem könnte ich diesem Amtsschimmel kräftig in seinen
    Allerwertesten treten ... :mauer:

  • Hai Jutta,


    wegen dem Kennzeichen brauchst Du Dir keine Sorgen machen :] :]


    Du brauchst es Dir lediglich BEI DER STILLLEGUNG gleich wieder reservieren, dann "gehörts Dir" für ein ganzes JAHR :tongue: :tongue:


    Online ginge danach zwar auch .. rein theoretisch, denn wenn Dein Nachfolger in der Zulassungsstelle gerade DEINS schick findet, isset wech bevor Du ne PC Tastatur o.ä. unter den Fingern hast :angry2: .. also besser SOFORT im Zuge der Stilllegung .. ich glaub, dann kostet es nich mal diese Wunschkennzeichengebühr :)


    (ich kenn mich da aus :D :D :D .. und bevor Nachfragen kommen ... auch in NRW :D :D :D )


    Ansonsten denke ich, Tanne hat wohl recht. Auch wenn es vielleicht ..eventuell .. noch andere Wege gibt, haste die ja erstmal im Nacken sitzen.
    Kannst Dir ja dann für die TÜV Vorführung ein Kurzzeitkennzeichen holen. Meine Versicherung rechnet die Kosten auf den Vertrag an, wenn ich wieder dort versichere :]

    alle sagten es geht nicht, da kam eine, die das nicht wusste und hat es einfach getan - für Karin


    Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler :D Erich von Däniken

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Dela_nera ()

  • Zitat

    Also, ich bin vor einem Jahr umgezogen innerhalb der Stadt und neulich fiel es mir auf, ups,
    die Fahrzeugscheine müssen ja auch noch umgemeldet werden.


    Ihr müßt die Fahrzeuge ummelden obwohl ihr in der gleichen Stadt bleibt?

  • Ihr müßt die Fahrzeuge ummelden obwohl ihr in der gleichen Stadt bleibt?



    Jau, müsstest du übrigens auch. Es sei denn du ziehst innerhalb des Hauses um ......

  • Das sind ja mal wieder ganz neue Erkenntnisse und ich danke Dir für Deine Antwort.
    Im Grunde halt ich ja nix von diesem ganzen Ab- und Anmeldequatsch, bei mir wird die Karre das ganze Jahr angemeldet, hab eh nie die rechte Zeit,
    zu den betr. Ämtern zu latschen.
    Ich hab mir das jetzt erstmal so zurecht gelegt.
    Kerzen kaufen, glaub bei Louise gibt 15% oder? ... dann Tüv Termin holen, kenn da inzwischen einen, der einen kennt und denke mal die Dicke kommt
    anstandslos drüber. :rolleyes:
    Mensch ich will endlich mal wieder fahren ... sonst ist bald die Saison wieder vorbei :headbash:

  • Nicht Abmelden oder stilllegen!! Eine vorübergehende Stilllegung machen - dann hast du meines Wissens sechs Monate Zeit ohne das etwas an den Baum geht.
    Bei einer Silllegung ist eine Vollabnahme fällig um das Möppi wieder auf die Piste zu bekommen....

    Manchmal auf der Passhöhe finde ich mich so geil, das ich mir am liebsten selber eine Freundschafftsanfrage stellen möchte ;-)

  • Nicht Abmelden oder stilllegen!! Eine vorübergehende Stilllegung machen - dann hast du meines Wissens sechs Monate Zeit ohne das etwas an den Baum geht.
    Bei einer Silllegung ist eine Vollabnahme fällig um das Möppi wieder auf die Piste zu bekommen....


    Es gibt keine Vollabnahmen mehr!


    Grüße der Dicke

    Dr Big 800 SR 43, DR Big 750 SR 41, BMW K1200LT, V Strom 650, VN 800 Drifter, BMW M1000RR (bestellt) CRF 250 Rally (geklaut 🤮), DR Big 800 SR 42, MM 2000 8)

  • So, Ende vom Lied, ich hab mir nen guten Tüv gesucht,
    meine Dicke ist drüber, wenn auch nur für ein Jahr
    (sie war ja seit 1 Jahr überfällig) und grad eben war
    ich im Bürgerbüro und hab endlich den Schein ändern
    lassen.
    Amen ... :sonne:

  • Nur für 1 Jahr?


    Bei uns kleben die nicht mehr "nach"........als ich letztes Jahr mit der GS da war, war der TÜV auch um 2 Monate überzogen, die haben aber volle zwei Jahre geklebt.


    Vielleicht ist das bei so langen Zeiträumen allerdings anders.

    Viele Grüße aus dem Herzen der Natur...8)


  • Da gab es vor einer ganzen Weile eine Neureglung - die sollen immer auf den letzten aktuellen Monat zurückgehen.
    Drei Monate überzogen - also nur 21 Monate neuen TÜV....

    Manchmal auf der Passhöhe finde ich mich so geil, das ich mir am liebsten selber eine Freundschafftsanfrage stellen möchte ;-)

  • Da gab es vor einer ganzen Weile eine Neureglung - die sollen immer auf den letzten aktuellen Monat zurückgehen.
    Drei Monate überzogen - also nur 21 Monate neuen TÜV....



    Ich hatte mal irgendwo gehört, dass das wieder aufgehoben werden sollte..........
    Finde es nur gerade nicht wieder.


    Jörg


    PS: Bei einer vorübergehenden Stillegeung, wie z.B. einer Winterpause bleibt das Kennzeichen erhalten.
    Wie lange weiß ich nicht exakt, aber schon ziemlich lange.


  • ...
    PS: Bei einer vorübergehenden Stillegeung, wie z.B. einer Winterpause bleibt das Kennzeichen erhalten.
    Wie lange weiß ich nicht exakt, aber schon ziemlich lange.

    .. ich hatte es schon mal geschrieben:


    Wenn man das Kennzeichen wieder haben möchte und dies angibt : 1 Jahr reserviert
    TÜV : Hessen und Saarland geben IMMER 24 Monate, egal ob der Termin überzogen oder nicht UND DAS IST DIE NEUREGELUNG, die allerdings nur dort angewendet wird. Als ich kürzlich hier in Niedersachsen beim TÜV war, fragte ich nach, warum das hier noch anders gehandhabt wird und dass es doch egal sei, wie lange der TÜV nu überzogen war, es doch eine Überprüfung darstellt, die quasi 24 Monate Gültigkeit hat.
    Die Antwort war eher spärlich .. mehr so ein rumdrucksen mit leichter Rötung der Wangen :D :D :D und ganz leise Zustimmung auf privater Ebene ;)

    alle sagten es geht nicht, da kam eine, die das nicht wusste und hat es einfach getan - für Karin


    Es sind die Phantasten, die die Welt in Atem halten, nicht die Erbsenzähler :D Erich von Däniken

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