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Urteil: Rollerfahrer müssen keine Protektoren tragen


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  • ampnet – 9. Oktober 2014. Der Fahrer eines Motorrollers muss nicht mit voller Motorradschutzkleidung fahren, um keine Mitschuld an einem Unfall zu tragen. Das hat das Landgericht Heidelberg in einem Urteil festgestellt (Az. 2 O 203/13) und einer Versicherung eine Abfuhr erteilt, die einem gestürzten Zweiradfahrer eine Teilschuld zusprechen wollte.


    Wie die Deutsche Anwaltshotline meldet, war dem Mann von einem Auto die Vorfahrt genommen worden. Bei dem Sturz zog sich der Zweiradfahrer mehrere Beinbrüche zu. Zwar hatte er vorschriftsmäßig einen Helm getragen, die Versicherung aber meinte, die Verletzungen wären weniger schlimm gewesen, wenn der Rollerbesitzer vollständige Motorradschutzkleidung getragen hätte. Daher trage er eine Mitschuld und könne nicht kompletten Schadenersatz fordern.


    Das Landgericht Heidelberg betonte, dass es keine Protektorenpflicht für Motorroller gibt. Es räumte jedoch auch ein, dass ein Mitverschulden nicht erst dann vorliegen kann, wenn gegen eine Rechtspflicht verstoßen wird. Verkehrsteilnehmer hätten alles Zumutbare zu unternehmen, um die Gefahr für sich möglichst gering zu halten. Dabei gehe es aber nicht um die maximal mögliche Sicherheit, sondern um eine „vernünftige Verkehrsanschauung“. Und eine komplette Schutzmontur für Rollerfahrer fällt nach Ansicht der Richter nicht darunter, da kein allgemeines Bewusstsein für Schutzkleidung bei Motorrollerfahrer in der Gesellschaft vorherrsche. Gleiches gelte etwa für den Fahrradhelm, wie erst kürzlich der Bundesgerichtshof klarstellte. Für großvolumigere Motorräder hingegen existiere ein solches Bewusstsein. Der Unfall ereignete sich zudem innerorts, wo geringere Höchstgeschwindigkeiten gelten.


    Das Gericht kam sogar zu dem Schluss, dass sich ein Rollerfahrer in Motorradkombi aufgrund seines ungewöhnlichen Kleidungsstils möglicherweise sogar lächerlich mache. Darüber hinaus würden die Geschwindigkeiten eines kleinen Motorrollers auch von Rennradfahrern erreicht. Von ihnen zu verlangen, Protektorenkleidung zu tragen, wäre ebenso undenkbar. (ampnet/jri)

  • Das Urteil finde ich gut! ;daumen;


    Es muss sich doch nicht jeder zum Affen machen ...................


    Hier in Süddeutschland meinte eine ältere Dame einmal, mich maßregeln zu müssen, weil ich ohne Helm Fahrrad fahre! 8o


    Sie wollte gar nicht glauben, dass das nicht vorgeschrieben sei, dass man sich anderswo nicht zum Radfahren verkleidet, und das Fahrrad ein ganz normales Fortbewegungsmittel für jeden Tag sei.......


    Wenn jemand Rennen fährt, downhill oder sonstwo und Stürze an der Tagesordnung, dann .....................

  • Naja, Tempo 50 auf einem Roller sind natürlich wesentlich ungefährlicher als Tempo 50 auf einem Motorrad. :mauer:


    G E N A U :ggrins: :ggrins: :ggrins: :belehr:

  • es ist richtig, dass die geschwindigkeit von 50 km/h auf einem roller und einem motorrad gleich schnell sind. daher werden großrollerfahrer, deren fahrzeuge locker die 50km/h grenze überschreiten können, auch meist mit den entsprechenden schutzkleidungen versehen gesichtet.


    anders ist es dagegen mit den als scooter bezeichneten fahrzeugen mit einer eigentlich auf 45 km/h / bzw. 25 Km/h begrenzten höchstgeschwindigkeit. hier tragen die meisten fahrer und innen eine recht unterschiedliche bis eigenwillige schutzkleidung.
    hier muss eingehend eine neue art von bewusstsein geschaffen werden, denn die argumentation eines richters mit "da kein allgemeines Bewusstsein für Schutzkleidung bei Motorrollerfahrer in der Gesellschaft vorherrsche" ist schon eine aussage für sich!


    MfG


    Fredy

    Wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nicht mehr zum sitzen.