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Petition Staudurchfahrung


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  • Wundert mich komplett - die Frage heißt doch, wer zahlt. Und dazu fällt allen nix ein.

  • Was mich an der Sache reichlich wundert:


    Ich hatte vor einiger Zeit das Thema schon einmal gepostet - siehe hier:
    Staudurchfahrung für Motorräder per Gesetzesänderung legalisieren


    Grundsätzlich kann sich, falls der Petition nachgekommen wird, die Situation für uns Motorradfahrer nur verbessern. Trotzdem ist es äußerst mühsam, die benötigte Anzahl Zeichnungen zusammen zu bekommen. Die Gegenargumente sind fadenscheinig (IMHO)
    Leute, gebt euch einen Ruck und untersctützt die Aktion. Wir können dabei nur gewinnen und nichts verlieren! Die meisten von uns tun es eh -- fahren im Stau durch die schmale Gasse ...
    Wenn es legal ist, wie in anderen Ländern auch, dann ist es ein Gewinn!

  • Ich hab damals schon unterschrieben.....das ist jetzt wohl der dritte Tröd zum Thema... ?

  • Offenbar hat von den "Entscheidern" noch nie jemand ein Motorrad gefahren, wahrscheinlich nicht einmal einen Stau im Auto miterlebt.
    Wie sonst kann man die Empfehlung aussprechen, "das Krad auf dem Ständer abzustellen und den Motor auszumachen"?
    Interessant ist der Verweis auf rechtfertigenden Notstand (§ 16 OWiG), muß ich mal ausprobieren.


    Gruß Lutz


    PS.: ..und da wundern sich diese Leute über unsere Wahlentscheidung!.....

    Motorrad fahren ist grundsätzlich ein Verschulden gegen sich selbst. (Landgericht Frankfurt AZ 2-20 0 88/06)

  • das mit dem rechtfertigenden notstand ist scho n interessanter hinweis....


    aber....


    der rechtfertigende notstand wird ausschliesslich durch ein gericht festgestellt.... und ob man für jede staudurchfahrung vorn kadi will, is ne andere frage.




    ich findes das ende der petition zum :kotz2:

    Am Rande meines Verstandes kichert der Wahnsinn!


    Grüssle,
    de Marc

  • Ich bin noch nie angehalten worden bzw noch nie dafür belangt worden und hier gibt es häufig Staus.


    In Baustellen ist es übler, da kommt man nicht durch weil die Fahrspuren zu schmal sind.
    2010 auf der Rückfahrt von einem FB-Treffen aus dem Erzgebirge auf der A4 bei Bad Hersfeld musste ich durch einen 10 Km Stau ohne Ausfahrt oder Parkplatz stop&go durch eine Baustelle bei strömenden Regen und einbrechender Dunkelheit........... :mauer:
    Als ich endlich durch war ist es stockdunkel gewesen und der Regen hatte aufgehört, das linke Handgelenk schmerzte höllisch.
    Muss ich nie wieder erleben.

  • ...ich werde auch weiterhin, mich durch den Stau schlängeln !
    deswegen fahre ich immer ohne Koffer :D , geht dann einfacher....

  • Das Ergebnis der Petition war mir irgendwie schon von vornherein klar. Aber man muss es ja zumindest probieren.... :mhh: auch der mögliche Gang nach Brüssel wird daran in meinen Augen nichts ändern. In soweit ist das für mich uninteressant.


    Auch ich werde mich weiterhin, wie bisher auch, durch den Stau schlängeln :staun: .... hier und da auch mit Koffern .... ;)

    (Sym)Badischer Gruß vom Bodensee ... Frank


    Wenn jeder nur an sich selbst denkt, ist allen gedacht ... :/

  • In diesem Monat ist eine privat initiierte Petition gescheitert, die Motorradfahrern das Vorbeischlängeln an Autos im Stau erlauben sollte. Zwar gibt es keinen Paragrafen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), der ein solches Durchschlängeln ausdrücklich untersagt. Doch einige Vorgaben der StVO schließen ein Passieren von Autos im Stau oder in stockendem Verkehr rechtlich aus. Anders formuliert macht es derartige Verhalten sogar strafbar, warnt das Golsar Institut für verbrauchergerechtes Versichern.


    Da ist zunächst das Verbot, rechts zu überholen. Von dieser Verkehrsregel darf nur eine Ausnahme gemacht werden, wenn für das Rechtspassieren ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht. Damit ist auf einer Autobahn aber keinesfalls der Seitenstreifen gemeint. Somit ist für Motorradfahrer rechtlich einwandfreies Überholen nur auf der ganzen linken Fahrbahn möglich, die bei einem Stau in der Regel aber auch mit Fahrzeugen gefüllt ist.


    Zudem ist bei der Vorbeifahrt links außen eine weitere Regel der StVO zu beachten, die besagt, dass beim Überholen ein Mindestabstand zum Nebenfahrzeug von einem Meter einzuhalten ist. Diesen Sicherheitsabstand zu gewährleisten, dürfte Motorradfahrern jedoch schwerfallen. Und auch ein drittes, nicht selten zu beobachtendes Verhalten von Motorradfahrern bei Autoschlangen auf mehrspurigen Straßen ist untersagt: das „Slalomfahren“ zwischen den sich stauenden Fahrzeugen. Dagegen hat die StVO auch den Einwand, dass nicht zwischen zwei Fahrspuren gefahren werden darf.


    Somit verstößt ein motorisierter Zweiradfahrer also immer gegen geltendes Recht, wenn er sich zwischen Autokolonnen durchschlängelt. Je nach Einschätzung der Sachlage können bis zu 250 Euro, zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und ein Monat Fahrverbot fällig werden. Darüber hinaus muss ein Motorradfahrer davon ausgehen, dass ihm immer eine Mitschuld zuerkannt wird, wenn er beim Überholen in einem Stau oder bei zäh fließendem Verkehr in einen Unfall verwickelt wird. (ampnet/jri)

  • wie war das mit dem rechtfertigen notstand ?!


    in der ablehnungsbegründung wurde dieser doch genannt, bzgl vorbeifahren im stau..... also ist es doch immer eine frage der begründung.....

    Am Rande meines Verstandes kichert der Wahnsinn!


    Grüssle,
    de Marc