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Rückruf: WR 125 R und WR 125 X, kann der Fußbremshebel brechen


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  • Die Rückrufwelle der vergangenen drei Jahre bei Yamaha reißt nicht ab: Zum Auftakt des neuen Jahres erwischt es die WR 125 R und WR 125 X. Bei dem 2016 zulassungsstärksten Leichtkraftrad in Deutschland kann der Fußbremshebel brechen. Betroffen ist das Stück zwischen Ausleger und der Fußbetätigung, die im schlimmsten Fall abbrechen kann. Dort ist nicht korrekt geschweißt worden.


    Es handelt sich um die Modelle des Typs DE07 mit den Fahrzeugnummern VG5DE071000020349 bis VG5DE071000020944 und
    VG5DE072000027932 bis VG5DE072000028630. Die Besitzer werden gebeten, sich schnellstmöglich an einen Vertragshändler zu wenden. Dort wird kostenlos ein neuer und modifizierten Fußbremshebel montiert. (ampnet/jri)