Sorry Leute, ich glaube, dass Thema ist schon irgendwo ´mal behandelt worden, aber ich finde es im Moment nicht
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Also: In meiner Zulassungsbescheiningung Teil 1 (vulgo: KFZ Schein), ausgestellt im Sept. 2013 steht explizit : (22) REIFENFRABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN*
Oder bin ich /sind wir von der ganzen Regeländerung nicht betroffen, da die Sachs eine EU-Typgenehmigung hat?
Ich habe zwar die "Aufhebung der Reifenbindung" von Sachs vom 27.02.2006 gefunden, aber reicht die aus, oder muss ich das noch individuell eintragen lassen?
Es geht mir nur um die Herstellerbindung, nicht um eine Änderung der Reifengröße ,,,
DlzG
Otto