es gibt den besitzstandsschutz.
bedeutet mit den worten vom adac:
Besitzstandschutz für alte Fahrerlaubnisse
Es gibt aber auch Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden – die sogenannten Big-Bikes. Nur wer die Klasse A2 ab dem 19.1.2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch weiterhin in Deutschland diese gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Im Ausland ist es verboten, diese Maschinen zu führen.
Inwieweit dies für hier jetzt zutrifft, kann ich nicht beurteilen.
MfG
Fredy