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Einfuhr aus GB


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  • Hallo.
    Ich habe die Möglichkeit bekommen, 2 tolle Classiker in England zu kaufen.
    Da mir das französiche Finazamt zur Zeit sehr auf den Hacken hängt, möchte ich die Motorräder erst mal nach Deutschland bringen.
    Hat von euch jemand Ahnung wie das einfuhrmässig England via Deutschland abzuwickel ist??


    Gretz
    Trust

  • Ganz einfach.
    Kaufen, rüber bringen, TÜV, anmelden, fahren.


    Ist doch EU! Bei Fahrzeugen die nicht als Neufahrzeug gelten will auch das Finanzamt nichts sehen, sonst die 16% Mehrwertsteuer.


    Als "neu" und damit in der Bundesrepublik Deutschland zu versteuern gilt auch ein Motorrad, das entweder nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.


    Die deutschen Kfz-Zulassungsstellen sind daher bei der Anmeldung von Fahrzeugen, die in einem anderen EG-Staat erworben wurden, gehalten, entsprechende Kontrollmitteilungen an das für den Fahrzeughalter zuständige Finanzamt zu schicken. Der Händler des anderen EG-Landes sollte folglich in diesen Fällen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen bzw. den Steuerbetrag zurückzahlen, wenn ihm alle Dokumente über die Zulassung und die Steuerzahlung in Deutschland vorliegen.


    Bei gebrauchten Fahrzeugen ist die Umsatzsteuer des anderen EG-Landes bereits im Kaufpreis enthalten bzw. wird durch den Verkäufer getrennt ausgewiesen und erhoben. In der Bundesrepublik Deutschland muss daher keine Umsatzsteuer mehr gezahlt werden.




    Du kannst sie auch gleich nach Frankreich bringen. Nur weis ich nicht wie hoch bei euch die Steuer ist.



    Gruß Gregor

  • Ja nääh --- so einfach ist England wohl nicht.
    Ist zwar EU-Staat, aber hat seine eigenen Statuten auch was die Währung anbelangt.
    Die Einfuhr von GB nach Frankreich ist für Classiker ehr unbürokratisch, weil wir in dem Sinne ja auch keinen direkten TÜV haben, der den Wert für die Einfuhr an das Finazamt taxt. Ich brauche zur Zeit auch keine weiteren Bikes auf meinem Werkstatthof stehen zu haben, denn alles was nicht privat angemeldet ist, unterliegt einer ähnlichen Verkaufs-Umsatzsteuer. ich habe zur Zeit deswegen 12 Motorräder auf meinem Namen zugelassen und so langsam glauben sie mir das nicht mehr, das ich die alle nur privat nutze !! :D
    Ich habe mal irgendwo gelesen, das Classiker von über 25 Jahre vor der Einfuhr von GB nach Deutschland von dem engl. TÜV MOT getaxt werden müssen und in D dementsprechend versteuert werden sollen.


    Gretz
    Trust