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überm tüv-termin


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  • hallo,


    bin jetzt ein jahr und ein monat überm fälligen termin.
    hatte so einiges am mopped und am haus zu tun. werde jetzt aber so langsam fertig...(oder nie ;)).
    Frage: wird jetzt einfach zurück datiert oder ist eine neuabnahme fallig?


    Guß oarl


    P.S. abgemeldet ist sie nicht.

  • Ich würde sagen Du bekommst wohl nur 11 Monate für Dein gutes Geld. :rolleyes:
    Eine Neuabnahme ist meines Wissens nur fällig wenn das Fahrzeug länger als 1 Jahr abgemeldet war und in dieser Zeit die HU abgelaufen ist.

  • Ich würd mir überlegen was teurer ist:


    1. Volle Hauptuntersuchung löhnen für 11 Monate Tüv


    oder


    2. §21 Vollabnahme machen lassen und volle 24 Monate bekommen.



    musste halt mal genau Fragen was die bei euch so für Preise haben.

  • Hallo Leute,
    letze Info vom 08.08.06 LA-Lörrach.


    Bei vorrübergehender Stillegung ist nach 18 Monaten eine Vollabnahme fällig ( früher nach 12).




    Bei Tüv-Abnahme jetzt, wird rückwirkend auf Pflichtmonat gestemmpelt.


    Ich hab da einfach mal abgemeldet, TÜV-abnehmen lassen und neu (mit 24 Monaten TÜV) angemeldet. Alles eine Rechenfrage, nur eines ist sicher, so mal schnell ne kleine Runde um den Block wird am teuersten wenn sie dich erwischen.


    Gruß
    Peter