Der Provider GMX muss seine Vertragsbedingungen verbraucher-freundlicher gestalten. Die Zivilkammer des Landgerichts München I beanstandete eine Reihe rechtswidriger Klauseln (Az.: 12 O 2393/03).
So verlangt der Provider die Bezahlung von Diensten auch bei rechtzeitigem Widerruf. Kunden wurde bei der Verletzung von Vertragspflichten damit gedroht, dass Websites und Mail-Accounts sofort gelöscht werden. Solche Sanktionen sind nach Ansicht des Gerichts aber nur bei gravierenden Vertragsverstößen und nach Abmahnung zulässig.
Als unwirksam erklärten die Richter zudem die Pflicht des Kunden, alle Dienste für ein ganzes Jahr im Voraus zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Info: http://www.justiz.bayern.de/lgmuenchen1 - http://www.gmx.de
Quelle: CHIP Online -http://www.chip.de