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Rechtswidrige Klauseln in GMX-Verträgen!


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  • Der Provider GMX muss seine Vertragsbedingungen verbraucher-freundlicher gestalten. Die Zivilkammer des Landgerichts München I beanstandete eine Reihe rechtswidriger Klauseln (Az.: 12 O 2393/03).


    So verlangt der Provider die Bezahlung von Diensten auch bei rechtzeitigem Widerruf. Kunden wurde bei der Verletzung von Vertragspflichten damit gedroht, dass Websites und Mail-Accounts sofort gelöscht werden. Solche Sanktionen sind nach Ansicht des Gerichts aber nur bei gravierenden Vertragsverstößen und nach Abmahnung zulässig.


    Als unwirksam erklärten die Richter zudem die Pflicht des Kunden, alle Dienste für ein ganzes Jahr im Voraus zu bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Info: http://www.justiz.bayern.de/lgmuenchen1 - http://www.gmx.de


    Quelle: CHIP Online -http://www.chip.de

  • Dabei sollte man doch meinen das eine Firma wie GMX ihre Verträge vor veröffentlichung einer Rechtsabteilung vorlegt ?(
    Oder sollte es wiedermal Dummenfang gewesen sein ?(

    Manchmal auf der Passhöhe finde ich mich so geil, das ich mir am liebsten selber eine Freundschafftsanfrage stellen möchte ;-)

  • Nepper Schlepper Bauernfänger. Nach dem Motto vielleicht merkts ja keiner, und wenn doch, macht nix, gibt keine Strafe dafür aber bis dahin haben wir ordentlich im Sack! X(

  • Die probierens halt. Und wo kein Kläger da kein Richter. Ist halt schade das es immer welche gibt die so was probieren.