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TÜV-Teile/Materialgutchten


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  • Ich bin beim blättern in diversen Katalogen auf ne Frage gekommen??
    Es gibt Zubehörteile (Radabdeckungen,Verkleidungsteile,etc.) wo unter "Zulassung" steht: TÜV-Teilegutachten/TÜV-Materialgutachten. Was ist der Unterschied??
    Und gibt so ein Gutachten die Garantie des Eintrags in die Papiere?

  • Ich bin da kein Fachmann, aber um es bedenkenlos zu verwenden, braucht es eine ABE Allg. Betriebserlaubnis ... oder, Fachleute?

  • Zitat

    Original von InTheSky
    Ich bin da kein Fachmann


    Ich auch nicht,


    aber es vielleicht steht hier was:


    Tüv Ecke


    Materialgutachten werden angeblich nicht mehr von TÜV akzeptiert. :(

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von bkriese ()

  • Also:
    Ein Tüv-Teilegutachten bestätigt, das die Funktion und das Material des Produktes, in Verbindung mit dem Gutachten, die Anforderungen an Material- und Herstellungsqualität entspricht, die für die Zulassung notwendig sind.
    Anbei ist immer eine Motorradtypenliste...Muß beim Tüv vorgeführt aber nur auf der Zulassungsstelle eingetragen werden -keine Probleme bei der Eintragung.


    Ein Materialgutachten bescheinigt lediglich die Art und Qualität des verwendeten Materials. Keine Typenliste


    D.h. eine Einzelabnahme wird fällig, bei der die Funktion getestet wird....Teuer.
    Wenn es gut geht...nicht immer... wird beim Tüv eine Eintragung in den Brief vorgenommem und man muß unverzüglich zur Zulassungsstelle.
    Am besten nur machen, wenn man jemanden beim Tüv kennt.

  • Moin
    Da mach dir mal keinen Streß :)
    Ich war mit meiner ZXR gerade beim Tüv:alarm: Ja normaler weise ist da der Deppenarlarm.Heute wohl nicht :D Der Prüfer schleicht um die Kawa meint nur:Der Höcker ist nicht original hab aber ein Material Gutachten na dann egal ?(
    Wenn die sehen die Arbeit ist gut gemacht drücken die auch mal ein Auge zu :]
    Also viel Glück :D MFG Torte

  • @torte
    Hste den Höcker eingetragen? Wenn nicht musste in 2 Jahren wieder Glück haben. Und das is son Ding.

  • Und wenn er nicht eingetragen ist, daann fährste eben ohne gültige Betriebserlaubniss.


    Also niemanden umfahren, gibt nur Stress bei der Begleichung der Kosten.