Stuttgart (dpa/gms) - Autourlauber brauchen in Österreich unter Umständen auch dann eine Mautvignette, wenn sie gar keine gebührenpflichtigen Straßen benutzen. Das so genannte Pickerl ist nach österreichischem Recht beispielsweise Pflicht beim Anfahren von Autobahntankstellen - selbst wenn diese über Bundesstraßen erreichbar sind, warnt der der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart.
Zudem sollten sowohl Auto- wie auch Motorradfahrer genau auf die Befestigung der Plakette achten. Am Motorrad sollte die Vignette nur an nicht leicht austauschbaren Teilen angebracht werden. Sonst kann es bei Kontrollen Schwierigkeiten geben. Autofahrer müssen das Pickerl fest und von außen gut sichtbar an die Windschutzscheibe kleben. Lose angebrachte Vignetten werden nach Beobachtungen des ACE von den Kontrolleuren grundsätzlich nicht anerkannt.
Der ACE weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vom 1. Februar an in Österreich neue Vignetten gelten. Die safrangelben Vignetten verlieren Ende Januar ihre Gültigkeit, stattdessen müssen dann die neuen rubinroten Pickerl an der Windschutzscheibe angebracht sein. Die neue Jahresvignette kostet laut ACE wie bisher 72,60 Euro, für die 60-Tages-Vignette betrage die Gebühr 21,80 Euro. Für die 10-Tagesvignette müssten 7,60 Euro bezahlt werden.
Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, muss dem Automobilclub zufolge mit einer sofortigen Geldbuße von 120 Euro rechnen. Diese Ersatzmaut gelte aber nur bis Mitternacht des folgenden Tages. Wer erneut ohne Vignette ertappt wird, dem drohten Strafen bis 4000 Euro.
Quelle: reisen.stimme.de