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Nebelscheinwerfer als Hauptscheinwerfer ???


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  • Moin moin,


    hat irgendjemand erfahrungen mit Scheinwerfern ???


    Ein Bekannter hat sich bei e-Bay einen Scheinwerfer ersteigert. Nun hab ich die e-Prüfnummer aufgeschlüsselt.


    Der Scheinwerfer ist in England zugelassen (e11) und hat die Kürzel B (Nebelscheinwerfer) und HR (Halogen-Fernscheinwerfer).


    [IMG]http://www.kielnet.net/home/philipp.wilhelm/53_2.jpg[/IMG]


    Was sagt der TÜV dazu ??? Oder ist es zulässig am Motorrad solche Funzeln anzubauen. Schlieslich bekommt man bei Louis und Polo De-Linsen als Nebel- und Fernlicht mit e-Nummer.


    Wäre nett wenn mir jemand weiter helfen könnte.


    Es handelt übrigens um den blauen ovalen Scheinwerfer auf dem Bild.



    Cya



    Phil

  • Ein Bekannter von mir hat genau zu dieser Lampe mal folgendes gepostet:


    Ich war vorher zum TÜVer. Der läßt mich damit reisen, mit dem Hinweis das die Polypen was sagen könnten wenn ich angehalten werde, da die Rechtslage nicht ganz eindeutig ist.
    Er kennt aber keinen Fall wo es Probleme gegeben habe soll.


    Zulässig ist wohl wieder mal Auslegungssache. Lediglich die Lichtausbeute soll nicht so toll sein. Habe die Lampe bei mir trotzdem gerade montiert (bin aber noch nicht gefahren).

  • nebellicht wird nicht als abblendlicht anerkannt.brauchst dazu ein normales abblendlicht .und das mit der grün-weißen-fraktion ist ne unsichere sache .im forum ist schon einmal dieses problem behandelt worden . such doch mal danach , gruß markus