Achtung PKW-Fahrer...
Nun darf man aber mit der Klasse 3 bzw. der Klasse B oder 4 aus der DDR Lastkraftwagen bis 7,5t fahren und Züge mit einachsigem Anhänger bis zu 18,5t (!). Dieser Bereich wird zukünftig der Klasse CE zugerechnet, und diese Klasse wird befristet - so auch für Altinhaber ab dem 50. Lebensjahr. Wenn sie nicht rechtzeitig für diesen Bereich (Gespanne über 12t) den Umtausch ihres Führerscheines unter Vorlage einer ärztlichen Untersuchung sowie eines augenärztlichen Gutachtens beantragen, erlischt ab dem 50. Lebensjahr ihre Fahrberechtigung über 12t. Der sonstige Umfang bleibt erhalten, auch wenn nicht umgetauscht wird.
www.verkehrsportal.de/fuehrers…esitzstandsregelungen.php
Gruß
Gige