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Sitzbankabdeckung


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  • Hallo
    Bin für meine ZZR günstig zu einer selbst gebackene Sitzbankabdeckung aus Carbon gekommen. Das Ding sieht aus wie das Originalteil, hab aber eben keine ABE. Was könnte auf mich zukommen, wenn ich das Teil anbaue, und trägt das der TÜV ein?

  • Klar trägt der TÜV dir die ein. Aber nur wenn du nen Festigkeitsgutachten, nen Materialgutachten etc. hast. ;)



    Bei Ebay sind ja auch öfters Bugspoiler ohne Papiere zu bekommen, deswegen hatte ich mal beim TÜV nachgefragt wegen Eintragung. Der meinte ich solls lieber lassen. Die ganzen Gutachten die ich dafür bräuchte würden Unsummen kosten.


    Bau das Ding dür den TÜV einfach ab.

  • Zitat

    Original von Wildsau
    Klar trägt der TÜV dir die ein. Aber nur wenn du nen Festigkeitsgutachten, nen Materialgutachten etc. hast. ;)


    Du solltest also mind. 2 identische Teile davon besitzen
    damit der Materialprüfer seine Zug-Druck-Schleif-Brösel-Tests machen kann. 8)


    was im dümmsten Fall passiert, wenn man Teile ohne ABE anbaut ?
    Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt

  • Zitat

    Original von olby


    Du solltest also mind. 2 identische Teile davon besitzen
    damit der Materialprüfer seine Zug-Druck-Schleif-Brösel-Tests machen kann. 8)


    Und du solltest reichich Schotter haben. Bei den Tests biste ruck zuck mit 30.000 € dabei. Lohnt sich also nicht wirklich. :D


    Zitat


    was im dümmsten Fall passiert, wenn man Teile ohne ABE anbaut ?
    Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt


    Bei ner Kontrolle muste das Ding schlimmsten Falls abbauen und im Trankrucksack abtransportieren. Nen Grund für ne Stilllegung ist das nicht.




    Allerdings weis ich nicht ob du das Ding überhaubt eintragen must. Motorschutzbügel und Sissybars sind ja z.B. auch Eintragungsfrei.

  • Hi,


    ich denke nicht, daß sowas überhaupt eintragungspflichtig ist wenn folgende Punkte erfüllt sind:


    1.
    Wenn durch das Teil keine Veränderung der im Fahrzeugschein angegebenen Daten stattfindet.
    (wär hier ne Auslegungssache "Anzahl der Sitzplätze")


    2.
    Wenn das Teil ohne Werkzeug zu entfernen ist.


    3.
    Keine Gefährdung für dich und andere durch das Teil ausgehen kann ( kann nicht splittern, ist nicht scharfkantig....)



    Denn deine Sitzbank ist ja ähnlich einem Gepäckträcker zum "transport" von Beifahrer oder Gepäck gedacht.
    Wenn du da ein Zelt draufschnallst, mußt du es ja auch nicht eintragen lassen.
    Wenn Du deine Sitzbank mit nem Häkel-Deckchen beziehen willst mußt du das auch nicht eintragen lassen....


    Also wenn die Abdeckung easy ohne Werkzeug zu entfernen ist (ggf. Schraubmuttern durch Flügelmuttern ersetzen) und splitterfrei bzw. nicht scharfkantig ist, seh ich da kein Problem.


    Als Tip mal: Einfach beim Tüv vorbeischauen, nen Moment abpassen wo wenig los ist und mit Bock und Teil dabei mal den Prüfer von der Seite her höflich angehen "Ich hab da mal ne Frage...."
    Kostet in der Regel nix......


    Ein schönes Beispiel für solche Anbauten sind Alukoffer aus dem Baumarkt, die von vielen für ihre Moppeds als Koffer umfunktioniert werden........die sind auch nicht einzutragen.....(wenn obige Kriterien erfüllt sind)

    Viele Grüße aus dem Herzen der Natur...8)


    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von oelfinger ()

  • Das mit dem aufgeschnallten Zelt ist klar... wär ja noch schöner.... ;)
    Wenn du die Sitzbankabdeckung also nur mit Spannbändern befestigst, ist sie generell als Transportgut zu sehen und eintragungsfrei
    - aber wie sieht denn das aus ? 8)


    Probleme gibt es wohl nur, wenn der Prüfer (wie oben schon beschrieben) durch das FEST mit dem Fahrzeug verbundene Teil, eine Änderung der möglichen Sitzplätze moniert.
    Desweiteren könnte er die Sitzbankabdeckung auch als Teil der VERKLEIDUNG einstufen..... dann sieht es ganz schlecht aus, weil alle Verkleidungsteile zertifiziert sein müssen.


    Nächstes mögl. Problem : Die Abdeckung hat keinen Hersteller , keine Teilenummer und sonst auch keinen Herkunftsnachweis.
    Was soll der gute Mann denn da eintragen ?
    Selbstgeschnitztes Plaste-Element ? ;)



    als dann..... einfach mal hinfahren und fragen (kostet nichts)

  • Zitat

    Original von olby


    Desweiteren könnte er die Sitzbankabdeckung auch als Teil der VERKLEIDUNG einstufen..... dann sieht es ganz schlecht aus, weil alle Verkleidungsteile zertifiziert sein müssen.


    Genau da sehe ich das größte Problem.

  • Zitat

    Original von xsheiko
    Kurze Rede langer Sinn.... ;)


    Müste es in diesem Fall nicht Lange Rede, kurzer Sinn heißen. :D :D

  • Zitat

    Original von Wildsau


    Müste es in diesem Fall nicht Lange Rede, kurzer Sinn heißen. :D :D


    Du hast den Joke verstanden...super :D