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Sind verspiegelte Visiere im Staßenverkehr erlaubt?


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  • Zu mir hat wer gesagt dass verspiegelte Visiere nicht erlaubt sind. Stimmt das?
    Wer sehr nett von euch wenn ihr mir antworten würdet.


    mfg Rennauspüff

  • Hallo


    ich hab da über Google was gefunden:


    ich habe es etwas gekürzt..
    Originalbeitrag in voller Länge steht dort: http://www.motorrad-hoffmann.de/html/body_mehr.html


    ______________________


    Helmpflicht in Deutschland?


    In Deutschland besteht seit 1990 die Helmtragepflicht gemäß Straßenverkehrsordnung §21a. Dort ist niedergeschrieben, dass ein Motorradhelm >amtlich genehmigt< sein muss. Demnach entsprechen Helme die nach ECE geprüft sind, dem Stand der Technik (also keine Stahl-, Fahrrad-, Arbeitsschutz- oder Bergsteigerhelme). .......


    Gemäß § 21a Absatz 2 StVO müssen "die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer während der Fahrt amtlich genehmigte Schutzhelme tragen." Was ist ein "amtlich genehmigter" Schutzhelm im Sinne der Vorschrift ?


    .......


    "Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38), die zuletzt durch die Verordnung vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember 1992 verwendet werden."
    Und dann gibt es noch die:
    "Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Deren Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen werden.


    FAZIT:
    Bis zum heutigen Tag dürfen Schutzhelme verwendet werden, die abweichend von der StVO nicht amtlich genehmigt sind. Amtlich genehmigte Schutzhelme müssen also getragen werden, ebenso können aber auch Helme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind. Das ist doch eine „klare“ Aussage. Ob jedoch eine Versicherungsgesellschaft im Falle eines Falles genauso entscheidet sei mal dahingestellt. Wird einem verletzten Fahrer nachgewiesen, dass die Verletzungen am Kopfe mit einem geprüften bzw. amtlich genehmigten Helm zu verhindern gewesen wären, kann es möglicherweise zu Abzügen beim Schadenersatz kommen. Da spielt es dann keine Rolle mehr, wer den Unfall verschuldet hat. So oder ähnlich würde unserer Einschätzung nach heute ein Gericht entscheiden. Für getönte Visiere gilt ähnliches.


    Getönte oder verspiegelte TAKACHi Visiere tragen einen Hinweis auf der Verpackung, dass sie nicht genehmigt sind.
    Wie dies zu verstehen ist, versteht jetzt jeder, der diesen Text gelesen hat. Auf jeden Fall entsprechen Sie nicht der ECE Norm 22-05. Also müsste dem Fahrer, der sich durch den Gebrauch eines solchen Visieres also nicht gesetzeswidrig verhält, nachgewiesen werden, dass der Unfall mit klarem Visier verhindert hätte werden können. Aber war das Visier überhaupt geschlossen als der Unfall geschah? Und was ist eigentlich mit Sonnenbrillen, die von Auto- wie Motorradfahrern getragen werden. Gibt es dazu auch eine „amtliche Genehmigung“?



    Wer braucht also eine ECE-Norm?
    Ganz einfach, der/die MotorradfahrerIn, wenn Er/Sie einen Helm kaufen will. Er/Sie weiß dann, dass der Helm im Falle eines Falles auch funktioniert, da er ja den Anforderungen der Norm entspricht und darauf getestet worden ist. Niemand muß also die "Katze im Sack" kaufen.


    © CYPACC GmbH 2004


    ______________________

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von bkn ()

  • das ist doch mal ne ausfürliche Info :ja:


    soweit ich weiss, dürfen verspiegelte Visiere nicht im öffentlichen Strassenverkehr benutzt werden... hatte da mal ein längeres Gespräch mit nem Helmprofi im GoToHelmstudio (als es das noch gab)


    Aussage :

    Zitat

    Nur klare und leicht-getönte Visiere sind im Straßenverkehr zugelassen


    allerdings ist es wohl auch so (wenn man sich mal durch diverse Foren durchgoogelt), daß bei den allermeisten Verkehrskontrollen bisher nicht's tragisches vorgefallen ist. 8)
    Die Rennleitung scheint das Thema nicht allzusehr zu interessieren

  • Ich habe meins schon lange, die grünen sagten nix bisher...Ich finds super angenehm...Nur bei Dunkelheit ist es nix....Mein hell getöntes hilft bei Sonne fast genauso gut und ist Abends besser!