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Quad mit Anhänger


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  • Hallo.
    Quad´s sind natürlich verkehrstechnisch eine Sache für sich.
    Gestern habe ich auf der Autobahn nähe Freiburg ein tolles Quadgespann gesehen. Quad mit kleinen Alufelgen - schätze 12 Zoll mit breiten Niederquerschnittreifen - hinten dran einen kleinen 2 Achsanhänger (ca. 1,50m lang) in gleicher Lackierung und die selben Felgen und Reifen, geschätzter Radstand 1,20m. Das ganze sah wirklich Klasse aus !!
    Nun meine Frage an die deutschen Biker-Kollegen:
    Wie wird ein Quad bei euch eingestuft? Als Kleinkaftwagen, Sonderfahrzeug?
    Quad mit Anhänger - wie schnell darf ich damit auf der BAB fahren?
    Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, brauche ich für einen 2 Achsanhänger mit einem Achsstand von mehr als einem Meter in Deutschland den LKW Führerschein.
    Die Frage würde mich sehr interessieren, weil ich auch gelegendlich Gespann mit Anhäner fahre und damit bei euch auf der BAB nur rechtlich mit 60 km/h diese benutzen dürfte --- was aber keiner macht !!
    Ein Trike (mit VW Motor) wird bei euch als PKW eingestuft und darf mit Anhänger auf der BAB 80 km/h fahren -- auch wenn es blöde aussieht.
    Ich würde mich auf Antworten freuen, weil mein Sohn, der auch viel mit seinem Quad in Deutschland unterwegs ist, von der Idee mit dem Anhänger faziniert ist und so endlich mehr Klamotten zu einem Treffen mitschleppen könnte.


    Gretz
    Trust

  • soweit ich das weis,werden quad´s in 2 unterschiedliche klassen eingeteilt: zum einen in die motorradklasse(ich nenn die mal so),zum anderen als landwirtschaftliches fahrzeug,dann bis 60 km/h und mit ahk und (noch)ohne helmpflicht.
    das mit dem anhänger wäre noch abzuklären,mit dem erwähnten radstand wäre der 2er führerschein erforderlich.(ab 3,5t. unterliegt man dem sonn.- und feiertag´s fahrverbot :D )

  • Es gibt bei uns auch noch die Möglichkeit nen Quad als PKW zuzulassen, soweit ich weis.

  • moin,


    ich bringe mal licht ins dunkel. ;)


    zulassung:


    grundsätzlich als VKP (vierrädriges kraftfahrzeug zur personenbeförderung)
    merkmale:
    keine anhängerkupplung
    max15kW
    max 450kg zgm
    FS-klasse 3
    beleuchtung wie motorrad (oder auto)


    mit einzelabnahme als zugmaschine oder geräteträger
    merkmale:
    anhängerkupplung!
    leistung offen
    FS-klasse 3
    beleuchtung wie auto



    grundsätzlich gilt kein tempolimt ohne anhänger und mit anhänger auf 80km/h.


    die zulassungen laufen entweder mit sog COC-papieren (zulassung vom hersteller) oder per einzelabnahme (zulassung vom importeur oder händler)


    die zugmaschinenzulassungen sind immer wieder im gespräch, wegzufallen, bisher geht es aber noch.


    ach ja:
    es besteht seit 2006 helmpflicht.
    vordere kennzeichen sind von kreis zu kreis unterschiedlich. bei mir ist es pflicht.