Hallo.
Quad´s sind natürlich verkehrstechnisch eine Sache für sich.
Gestern habe ich auf der Autobahn nähe Freiburg ein tolles Quadgespann gesehen. Quad mit kleinen Alufelgen - schätze 12 Zoll mit breiten Niederquerschnittreifen - hinten dran einen kleinen 2 Achsanhänger (ca. 1,50m lang) in gleicher Lackierung und die selben Felgen und Reifen, geschätzter Radstand 1,20m. Das ganze sah wirklich Klasse aus !!
Nun meine Frage an die deutschen Biker-Kollegen:
Wie wird ein Quad bei euch eingestuft? Als Kleinkaftwagen, Sonderfahrzeug?
Quad mit Anhänger - wie schnell darf ich damit auf der BAB fahren?
Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, brauche ich für einen 2 Achsanhänger mit einem Achsstand von mehr als einem Meter in Deutschland den LKW Führerschein.
Die Frage würde mich sehr interessieren, weil ich auch gelegendlich Gespann mit Anhäner fahre und damit bei euch auf der BAB nur rechtlich mit 60 km/h diese benutzen dürfte --- was aber keiner macht !!
Ein Trike (mit VW Motor) wird bei euch als PKW eingestuft und darf mit Anhänger auf der BAB 80 km/h fahren -- auch wenn es blöde aussieht.
Ich würde mich auf Antworten freuen, weil mein Sohn, der auch viel mit seinem Quad in Deutschland unterwegs ist, von der Idee mit dem Anhänger faziniert ist und so endlich mehr Klamotten zu einem Treffen mitschleppen könnte.
Gretz
Trust