Immer wieder ein nettes Thema....
die Radabdeckung hinten (auch Spritzschutz genannt)
die meisten Biker sind der Meinung, daß die hintere Radabdeckung so kurz wie möglich gehalten werden sollte, weil ........
weniger Fahrzeuggewicht = weniger Verbrauch = umweltfreundlich !
Motorräder mit EG-Betriebserlaubnis
beziehen sich auf das EG-Recht....
...und im EG-Recht gibt es keine Beschreibung über die Abmessung der Radabdeckung.......
darum dürfen in Deutschland Besitzer dieser "EG-Motorräder" unbehelligt zum TüV, oder in eine Polizeikontrolle fahren, auch wenn besagte Abdeckung ultra- kurz ist.
Sollte es sich bei einer Verkehrskontrolle herausstellen, daß die kontrollierenden Beamten nichts von dieser Verordnung wissen, so kann man sie freundlich auf diesen Umstand hinweisen
nicht so bei Motorrädern ohne EG-Zulassung
Hier gilt deutsches Recht.
Das bedeutet, daß folgendes Maß eingehalten werden muß:
Höchstens 150 mm darf die untere Kante der Radabdeckung über der Mitte der Hinterradachse enden.
...........bei unbeladenem Zustand (ausgefedert)
Das Kennzeichen selber gilt natürlich auch als Abdeckung bzw. Spritzschutz
Ob EG-Zulassung oder nicht, steht im Fahrzeugbrief