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Neukauf - nur über Honda Vertragshändler?


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  • Hallo!
    Ich habe mir mal die Neupreise für eine VFR 800 ABS angesehen. Man bekommt eine nagelneue für ca. 11.100 Euro inkl. Gebühren.
    Letztes WE war ich bei einem Honda Vertragshändler, der 12.600+300Euro Gebühren haben will, was dem "Normalpreis" laut Honda entspricht. Sein Argument FÜR den hohen Preis war, dass ich angeblich nur dann ein Anrecht auf die 2 Jahre Honda Garantie habe, wenn ich in Deutschland bei einem Honda Vertragshändler kaufe - andernfalls hätte man nur Anspruch auf eine Garantie gegen den betreffenden Verkäufer der Maschiene, aber keine legale Möglichkeit, Garantiefälle über Honda Vertragshändler bearbeiten zu lassen. Das würde bedeuten, wenn man wo anders kauft und derjeniege Verkäufer pleite geht, dass man sich dann bzgl. Garantie NICHT an Honda halten kann - was ich mir nicht vorstellen kann. Schließlich ist doch Honda der Hersteller!? Das Argument des Honda Vertragshändlers war, dass man keinen Anspruch gegen Honda hätte, sondern gegen den Verkäufer - der Garantiefälle dann selbst übernehmen muss.
    Da ich es von Auto´s anders kenne, bin ich skeptisch und nicht sicher, ob die fast 2.000 Euro Mehrpreis wirklich sein müssen.
    Kennt sich jemand damit aus und kann helfen? Und was zahlt man für eine Honda VFR 800 ABS?


    Danke und Grüße
    Th.

  • Mein Bekannter hat sich letztes Jahr bei www.ugt.de ine Kiste bestellt. Bislang gab es da KEINE Probleme (Garantie, Reperatur etc...)


    Auf der Homepage kannst Du ja mal Angebote von den Händlern einholen...


    KLICK MICH


    Der Preis liegt dort "offiziel" bei 11.400 EUR - aber 600 EUR "Rabatt" sind bestimmt drin :] :D


    Viel Erfolg!


    Gruß
    mczac

  • auf "die Schnelle" habe ich folgendes im Netz gefunden
    (ob das so korrekt ist, weiß ich allerdings nicht)
    am besten mal bei einem RA nachfragen



    ---------------------------------------------------------------


    Keine Garantie für Grauimport-Fahrzeuge

    Rechtsanwalt und Notar Dr. XXXXXXX ,
    Fachanwalt für Strafrecht


    Nicht erst seit Öffnung des europäischen Binnenmarktes gilt der Kauf eines reimportierten PKW als preisgünstiger Geheimtip beim Neuwagenkauf.
    Offen war allerdings die Einstandsverpflichtung des Herstellers und seines jeweiligen Vertriebsnetzes.


    Dazu hat der Europäische Gerichtshof nun klargestellt, daß die Garantie auf Waren beschränkt werden kann, die von autorisierten Händlern im jeweils nationalen Bereich verkauft werden.


    Die markengebundenen Werkstätten sind damit nicht nur befugt, sondern im Verhältnis zu ihren Lieferanten ggf. sogar verpflichtet, Garantiearbeiten an Grauimporten zu verweigern.

  • Hallo!


    Das ist alles gar nicht so schlimm. Wenn Du bei einem offiziellen Honda Händler kaufst, dann hast Du im Fall der Fälle einen Garantieanspruch gegen den Importeur, der Honda hier in Deutschland offiziell vertritt.
    Wer das genau ist, kann ich nicht sagen. Ich schätze mal, es gibt eine Honda Deutschland GmbH oder so etwas.
    Wenn nun eine graue gekauft wird, dann ist der Grauhändler der Importeur, etwaige Garantieansprüche werden also an ihn gestellt.



    Der große Unterschied ist also, das man nicht bei jedem Hondahändler einen Garantieschaden einreichen kann, sondern nur bei dem Grauhändler seines Vertrauens.
    Bei UGT z. B. ist das gar kein Problem, da die ein recht eng gesähtes Händlernetz haben. Bei Köhnemann etc. sieht die Sache schon etwas anders aus.


    Man sollte also schon darauf achten, dass der Grauhändler in der Nähe ist. Allein schon deswegen, weil für den Garantieanspruch ein lückenlos gefülltes Serviceheft obligatorisch ist (egal, ob beim Honda- oder beim Grauhändler). Die Servicearbeiten müssen also innerhalb der Garantiezeit bei dem jeweiligen Händler durchgeführt werden.


    Gruß!


    Karsten

  • Ha, mir wollten die das auch mal erzählen, war allerdings kein Yamaha-Vertragshändler. Ich bei Yamaha-Deutschland angerufen und die hatten dann festgestellt, dass es eine deutsche Maschine ist. Bei der nächsten Inspektion hat der Yam-Händler festgestellt, dass da alles mögliche in den Papieren fehlt und das für mich erledigt und somit war die Garantie wieder hergestellt :] :]


    Immerhin hatte ich damals 1000 DM gespart gegenüber dem Vertragshändler :) :)

  • Also ,das man am liebsten da kauft wo es am billigsten ist,ist eh klar :] .
    Aber , ich kaufe sehr oft da,wo ich hinterher auch den Service in Anspruch nehmen will (auch wenn es eventuell erstmal etwas teurer ist :rolleyes: ).
    Dafür wird man dann aber auch meistens freundlich bedient und kann auch ma mit ner Kleinigkeit einfach mal eben so vorbei kommen.
    Nur mal ein Beispiel :
    Quelle will jetzt den Smart günstig verkaufen .
    Wenn jetzt alle ihren Smart bei Quelle kaufen,brauch sich keiner zu wundern,wenn es keinen Smarthändler und demzufolge auch keine Werkstatt für den Smart gibt.
    Ob Quelle den dann repariert ?(


  • Ich sehe das genau so - auch als Unternehmer.
    Selbstverständlich kann jeder kaufen, wo er/sie will - im Zweifelsfall natürlich da, wo es am günstigsten ist. Aber: wenn das alle machen, sterben irgendwann die Händler und damit die Werkstätten aus.
    Ich würde daher mit dem ortsansässigen Händler sprechen, ihm das günstigere Angebot auf den Tisch legen und ihm zumindest die Gelegenheit geben, ein ähnliches attraktives Angebot zu machen. Ich würde ihm aber immer zugestehen, ruhig etwas teurer sein zu dürfen, weil ich ja andererseits den Vorteil der Nähe und des späteren Service habe.
    Ob der Händler sich darauf einlässt, ist dann ausschießlich seine Sache ... aber er hat zumindest die Chance bekommen, zumindest etwas zu verdienen.

  • Tachchen zusammen,


    also ich habe meine bisherigen zwei Moppeds immer beim Vertragshändler gekauft, egal ob Yamaha oder Honda. Mir war wichtig, dass ich im Gegensatz zu Grauimport zwei Jahre Werksgarantie und nicht nur ein Jahr Werkstattgarantie hatte. Weil die paar Mark (damals noch in DM :D ) können schnell flöten gehen, wenn was Teures kaputt geht und der Grau-Händler blöd macht.


    Wie das sich allerdings heute im Einzelnen verhält, weiß ich auch nicht genau. Durch die Presse ist in letzter Zeit ja nur der Streit der Autoindustrie (speziell VW) gegangen, die ihren Vertragshändlern in Deutschland untersagt hatten, im Ausland gekaufte VW-Modelle nicht auf VW-Garantie reparieren lassen zu dürfen.


    Gruß
    Claudia

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von CELS ()

  • Zitat

    Original von philou
    Hallo!


    Wer das genau ist, kann ich nicht sagen. Ich schätze mal, es gibt eine Honda Deutschland GmbH oder so etwas.
    Gruß!
    Karsten


    Hallo Karsten,


    genau die gibt es! Es ist die Honda Deutschland GmbH in Offenbach/Main.


    Der Importeur steht übrigens immer auf Seite 4 des Fahrzeugbriefes eingetragen.


    Gruß
    Claudia

  • Es bleibt zu klären ob der Garantie-/Gewährleisrungsanspruch nicht auf den Hänlder übergeht. Nach den neúen Bestimmungen ist immer einer dran. Nur halt mit dem Unterschied das z.B. Honda 2 Jahre Garantie bibt. Soviel ich weiß ist nach den neuen Garantierichtlinien folgendes vorgesehen: 6 Monate Garantie + 18 Monate Gewährleistung. Und das ist ein großer Unterschied.