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Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts


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  • Am 19. Januar schickt Europa die 3. Novelle zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts zur nationalen Umsetzung in die Mitgliedsstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland kann nun zur Harmonisierung beitragen oder die geschaffenen Freiräume babylonisieren.
    Eine gutes Beispiel für den nationalen Harmonisierungsspielraum ist der zukünftige Führerschein A1 (früher 1 A bzw. Klasse 4). So ist in Deutschland in den PKW-Führerschein das Fahren von Leichtmotorrädern bis zu 125 cm³ eingeschlossen (Einschluss) – aber nur, wenn der Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben wurde. Ein Aprilscherz? Brüsseler Eskapaden? Mitnichten. Deutsche Bürokratie. Denn vor dem 1. April vor annähernd 27 Jahren beinhaltete der Führerschein Klasse 3 (PKW) die damaligen Fahrerlaubnisse der Klassen 4 und 5. Deshalb genießen die heute mindestens 45-jährigen Inhaber dieser Führerscheine sogenannten Bestandsschutz, dürfen also Motorräder bis 125 cm³ mit dem normalen PKW-Führerschein fahren. Und wer die Führerscheinprüfung statt am Montag, dem 31. März, erst am Dienstag, dem 1. April ablegte, sollte fest an die deutsche Ministerialbürokratie glauben, die diese Ungleichbehandlung nun liberalisieren kann.


    Alle Einzelheiten hier


    Viele Grüße
    Thunder

  • [IMG]http://www.home.foni.net/~lorenz-haupt/moinlauft.gif[/IMG]


    so ganz verstehe ich deine Aufregung nicht. Das gilt seit nunmehr 27 Jahren so wie du es beschrieben hast. Der Grundsatz ist der, dass einem ein erworbenes Fahrerlaubnisrecht nicht wieder genommen werden kann.


    Ein anderes Beispiel: Die Älteren unter uns dürfen mit dem PKW-Führerschein Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht lenken. Diejenigen, die heute den Führerschein machen nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Heute darf man auch nur noch einen Hänger bis 750 Kg ziehen - oder man macht den Extra-Hängerschein. die Feinheiten habe ich jetzt mal weggelassen. Auch hier gab es Stichtage ab wann das neue Recht galt.


    Lorenz


  • soweit ich gehört habe, ist es sogar so, dass der, der von dem grauen oder rosa "lappen" auf die karte wechselt (aus welchen gründen auch immer), die "rechte" auf 7,5to- oder anhänger-fahren-dürfen einfach verliert....

  • Ich habe meinen grauen Schein im letzten Jahr gegen die Karte getauscht. Der Grund ist ganz einfach: Im Ausland wird der alte Schein häufig nicht mehr anerkannt.


    Jetzt darf ich immer noch 7,5 - Tonner fahren und auch auch immer noch mit Anhänger. Das Zuggewicht darf jedoch nur noch 12,5 t und nicht mehr 15 t betragen. Damit kann ich leben.

  • Achtung PKW-Fahrer...


    Nun darf man aber mit der Klasse 3 bzw. der Klasse B oder 4 aus der DDR Lastkraftwagen bis 7,5t fahren und Züge mit einachsigem Anhänger bis zu 18,5t (!). Dieser Bereich wird zukünftig der Klasse CE zugerechnet, und diese Klasse wird befristet - so auch für Altinhaber ab dem 50. Lebensjahr. Wenn sie nicht rechtzeitig für diesen Bereich (Gespanne über 12t) den Umtausch ihres Führerscheines unter Vorlage einer ärztlichen Untersuchung sowie eines augenärztlichen Gutachtens beantragen, erlischt ab dem 50. Lebensjahr ihre Fahrberechtigung über 12t. Der sonstige Umfang bleibt erhalten, auch wenn nicht umgetauscht wird.


    www.verkehrsportal.de/fuehrers…esitzstandsregelungen.php


    Gruß
    Gige

  • ja die deutschen tun sich da immer schwer..... 8)
    was mich persönlich an der ganzen sache stört, ich mußte meinen alten lappen ja auch tauschen gegen eine neue karte und habe auch brav alles behalten, also 7.5 t und pkw mit anhänger und so... das einzige was se mir genommen haben iss der große schein für landwirtschaftlich geräte, traktoren und so weiter....
    das was früher in klasse 3 enthalten war, ich weiß nun zwar auch nicht warum, aber da ich keine landwirtschaftlich nutzung nach weisen konnte, darf ich nun nur noch traktoren bis 25 km/h über die straße schieben :(
    soviel zum thema bestandschutz ?(

  • Hm ? Und was ist an diesem Thread eigentlich Neu ?


    Das mit den Klein-Krafträdern gilt doch schon lange so!



    [edit]
    Hab grad den Link gelesen, und muss sagen: das die 80m/h Drossel für die minderjährigen 125er Fahrer entfallen soll ist entlich mal was vernünftiges,
    sonst gabs aber nicht viel sinnvoll neues.
    [/edit]


    Und was den Land/Fortwirtschftaftslappen angeht:


    Das ist auch gut so ! Denn die neune Klasse T gilt für Tracktoren und Zugmaschienen bis 60km/h.


    Biste in Letzter Zeit mal auf son großen Trecker gesteigen? Das sind inzwischen Riesen Geräte geworden. Die sollte man einfach nicht nur mal eben so bedienen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Wilderer ()

  • Zitat

    Original von Lorenz
    [IMG]http://www.home.foni.net/~lorenz-haupt/moinlauft.gif[/IMG]


    so ganz verstehe ich deine Aufregung nicht. Das gilt seit nunmehr 27 Jahren so


    Nö, das gilt erst seit 1996, dass diejenigen die vor 1980 den Kl. III gemacht haben auch 125 iger bis 15 PS fahren dürfen.


    Ich hatte nämlich daraufhin 1996 vor mir so eine riesige dicke fette Wahnsinnskarre von 125iger Honda Rebell für 7000 DM zuzulegen.
    Sollte mein erstes Zweirad mit Motor werden.


    Lies mich dann aber nach langem hin und her doch überreden gleich den Kl. I mit 34 PS - Beschränkung zu machen.
    Hab dann mit ner kleinen schmalen zierlichen 1100 Virago angefangen .......... 8)

  • Zitat

    Original von Gerhard
    Lies mich dann aber nach langem hin und her doch überreden gleich den Kl. I mit 34 PS - Beschränkung zu machen.
    Hab dann mit ner kleinen schmalen zierlichen 1100 Virago angefangen .......... 8)


    Und?
    War Kl. 1 machen ein Fehler? ?(


    GruHS
    Richard

  • Fehler ? Richard, nen Fehler ? ?(


    Sagen wir mal so :
    Motorräder sind die geilsten Geldvernichtungsgeräte die es gibt.
    Hätte ich 20 Jahre früher wissen müssen................ :]
    Mein Leben wäre sicherlich etwas anders verlaufen.


    Aber es ist nie zu spät. ;)