Am 19. Januar schickt Europa die 3. Novelle zur Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts zur nationalen Umsetzung in die Mitgliedsstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland kann nun zur Harmonisierung beitragen oder die geschaffenen Freiräume babylonisieren.
Eine gutes Beispiel für den nationalen Harmonisierungsspielraum ist der zukünftige Führerschein A1 (früher 1 A bzw. Klasse 4). So ist in Deutschland in den PKW-Führerschein das Fahren von Leichtmotorrädern bis zu 125 cm³ eingeschlossen (Einschluss) – aber nur, wenn der Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben wurde. Ein Aprilscherz? Brüsseler Eskapaden? Mitnichten. Deutsche Bürokratie. Denn vor dem 1. April vor annähernd 27 Jahren beinhaltete der Führerschein Klasse 3 (PKW) die damaligen Fahrerlaubnisse der Klassen 4 und 5. Deshalb genießen die heute mindestens 45-jährigen Inhaber dieser Führerscheine sogenannten Bestandsschutz, dürfen also Motorräder bis 125 cm³ mit dem normalen PKW-Führerschein fahren. Und wer die Führerscheinprüfung statt am Montag, dem 31. März, erst am Dienstag, dem 1. April ablegte, sollte fest an die deutsche Ministerialbürokratie glauben, die diese Ungleichbehandlung nun liberalisieren kann.
Viele Grüße
Thunder