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Änderungen an den Töpfen


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  • Irgendwie blicke ich nicht mehr durch:


    Wenn an einem orginal Auspuff die Auslässe vergrößert werden, die dann vom TÜV abgenommen werden und in die Papiere eingetragen sind (z.B. XJR 42 er Auslässse, Standgeräusch nunmehr auf 94db korrigiert) kann es dann trotzdem passieren, dass man eine Mängelkarte bekommt? Obwohl die Werte alle im Grünen sind, auch die Abgaswerte (lt. Papiere)?


    Hab da schon einiges drüber gelesen und bin komplett durch den Wind.


    Sind die Eintragungen vom TÜV nun rechtsverbindlich und gültig, oder nicht? :mhh:

  • Auch Abgasanlagen unterliegen einem Verschleiß.


    Werden an einem Schalldämpfer Änderungen vorgenommen,
    die zum Zeitpunkt der technischen Abnahme so gerade noch die gesetzlichen Vorschriften einhalten,
    kann es nach wenigen tausend Kilometern oder bei ungünstigem Wettereinfluß (Ganzjahresfahrer/Laternenparker)
    schon zur Überschreitung der Grenzwerte kommen.


    Schlimmer noch sind Zubehöranlagen, die im Neuzustand schon nicht die Grenzwerte einhalten. :mhh:


    GruHS
    Richard

  • Rechtsverbindlich gibt es bei uns nicht ;)
    Du kannst Dir einen ABE Endtopf holen, der den ersten Tag dran ist und
    alle Auflagen erfüllt. Wenn es den Wächtern nicht gefällt, wird der bemängelt.
    Wenn Du eine Änderung machen lässt, und sie auch einträgst ist es vom Prinzip
    identisch. Ob Du es nun machst oder nicht liegt an Dir. Falls Du aber tatsächlich
    von einem Wächter, der keine Ahnung hat, angehalten wirst, dann kannst Du
    mit der Mängelkarte doch zu dem TÜV-Mann gehen, der Dir die Änderung
    eingetragen hat, oder? Der düfte dann nochmal bestätigen, dass alles ok.
    Wenn die Eintragung allerdings grenzwertig ist oder womöglich durch einen
    gewissen Bekannten-Status erlangt wird, dann würde ich die Finger von lassen.

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch..... Fahrkönnen :gap: