Irgendwie blicke ich nicht mehr durch:
Wenn an einem orginal Auspuff die Auslässe vergrößert werden, die dann vom TÜV abgenommen werden und in die Papiere eingetragen sind (z.B. XJR 42 er Auslässse, Standgeräusch nunmehr auf 94db korrigiert) kann es dann trotzdem passieren, dass man eine Mängelkarte bekommt? Obwohl die Werte alle im Grünen sind, auch die Abgaswerte (lt. Papiere)?
Hab da schon einiges drüber gelesen und bin komplett durch den Wind.
Sind die Eintragungen vom TÜV nun rechtsverbindlich und gültig, oder nicht? :mhh: