Kannst Du auch mal sagen, wo dieses Zitat herkommt ?
Nach meinen Informationen (Quelle: Tourenfahrer) werden zumindest in NRW noch 50€ berechnet.
Nebenbei: 1 Punkt gibts auch bei 25€ Strafe.
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Kannst Du auch mal sagen, wo dieses Zitat herkommt ?
Nach meinen Informationen (Quelle: Tourenfahrer) werden zumindest in NRW noch 50€ berechnet.
Nebenbei: 1 Punkt gibts auch bei 25€ Strafe.
ZitatOriginal von Doc-D
Kannst Du auch mal sagen, wo dieses Zitat herkommt ?
Nach meinen Informationen (Quelle: Tourenfahrer) werden zumindest in NRW noch 50€ berechnet.
Nebenbei: 1 Punkt gibts auch bei 25€ Strafe.
Mit den Punkten haste recht.
Wers glaubt...
Steht das Mopped dann aufem Abschleppwagen, ist das Geheule und Geschrei nachem Anwallt groß. :mhh:
Guter Sound gehöhrt zu nem Motorrad dazu.
Und sun bischen lauter als erlaubt find ich auch nicht schlimm.
Aber viele übertreiben es einfach.
Und genau wegen dieser Schwachmaten werden immer mehr Strecken gesperrt und die gesetzlichen Vorschriften bei Neufahrzeugen immer strenger. :mhh:
Mal ehrlich, wenn jedes Wochenende hunderte von Motorrädern mit offenem Pott und Vollast bei mir anner Wohnung vorbei donnern würden...
Dann würd ich auch alles dafür tun um die Strecke sperren zu lassen!
Ich denke mit den Bußgeldern hab' ich auch recht, zumindest für einige Bundeländer.
Der "bundeseinheitliche" Tatbestandskatalog ist nämlich gar nicht so bundeseinheitlich:
Siehe Abschnitt 4.1.1 dieses Katalogs:
4.1.1 Vorrang landesinterner Regelung
Die Bundesländer werden eigenständig über eine der nachfolgenden Formen zur Einführung des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges
entscheiden:
− Einführung der Tatbestandsbeschreibung unter Beibehaltung des bisherigen landesinternen Schlüsselungssystems:
In diesem Falle werden nur die Tatbestandsbeschreibungen vereinheitlicht, die bundeseinheitliche Tatbestandsnummer
(TBNR) lediglich programmintern als zusätzliche Information bei Mitteilungen an das KBA aufgenommen. Für das Bußgeldverfahren
hat die TBNR keine Bedeutung.
− Einführung als Tatbestandskatalog des jeweiligen Bundeslandes:
Dann gelten für die Anwendung die nachfolgenden Regelungen.
− Einführung nur eines Teils des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges als Tatbestandskatalog des jeweiligen Bundeslandes:
Dann gelten ebenfalls für die Anwendung die nachfolgenden Regelungen, jedoch unter der Maßgabe, dass einzelne
(lediglich in anderen Bundesländern verwendete) Tatbestände nicht zur Anwendung zu bringen sind.
Näheres regeln die Einführungserlasse der Bundesländer.
ZitatOriginal von Beavis
...Aber viele übertreiben es einfach. X(...
Hey Beavis , wat iss denn mit Dir passiert ?
Woher kommt die Wandlung denne ???
Du wolltest doch immer locker bleiben ...
Lass doch der Jugend ihren Spaß !
Der Ordnung halber : :ironie:
Laute Grüße vom Saalestrand !
fritz.62
Da die Virago nicht gerade mit Leistung überhäuft ist und jede Änderung ander Auspuffanlage zu eine drastischen Leistungsabfall führt , würde ich die Finger davon lassen.
Wenn dann mußt du den Vergaser auch neu einstellen und die Zündung auch
und ein 5cm Loch geht schon mal gar nicht , wie kommt man denn darauf ???
Wenn geh zu einen Schlosser oder Schweißer der dir den Sammler abschneidet und dann Rohrverbindung zwischen den beiden Krümmern baut .
Alles andere ist in meinen Augen Blödsinn :kissy: :kissy:
@Ice: JA weiß ich ja, das war ja auch nicht meine Idee, ich habe das auch nur gehört und wollte halt mal nachfragen. Wenn ich was mache dann kommt eine neue Anlage ran!
Gute Fahrt,
Marcus
An den Krümmerrohren kurz vor dem Sammler sind zwei Schrauben.Wenn du die raus machst haste schon ein bisscgen mehr Sound.Scha u doch zu diesem Thema auch mal auf www.viragoforum.de.
xx
Leider muß ich Snuff nach langer Recherche unrecht geben. Ich hatte selbst ´ne K01 dran mit ausgeräumten Endtüten (der Klang war übrigens gigantisch).
Die 25€ Strafe beziehen sich auf einen zugelassenen aber defekten Auspuff. Hast du aber eine Anlage ohne ABE dran (immer unter der Voraussetzung man wird erwischt), gilt das als vorsätzliche Manipulation! Das hat das sofortige Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge und kann (!!! muß nicht, kommt eben darauf an, ob der Kontrolletti evtl. selber Biker ist) zur sofortigen Stilllegung und den gesagten 75€ mit 3 Masern führen. Die Grünen haben da sehr sehr viel Ermessensspielraum - und da versuch mal gegen zu klagen!
Nachdem ich meine mal habe messen lassen (104dB im Stand), habe ich die doch wieder zurückgerüstet da ich auch in einem Naturschutzgebiet wohne. Mit den zugelassenen Enden liege ich zwar immer noch über der eingetragenen Grenze, aber wenn die die eingeätzen Nummern sehen, sind alle zufrieden.
Zu irgendwelchen Events habe ich nun immer beide Sätze mit, sind in 2,5 min ausgewechselt. Es gibt da zwar auch noch so´n Mittelding (kleine Dämpfereinsätze für die Leertüten), aber da fehlen eben auch die Nummern auf der Außenseite.
Gruß Torsten
Autsch
Ich riskiers aber trotzdem noch ein Jaehrchen weiter bis der TUEV uns scheidet
ZitatOriginal von Müsli
Leider muß ich Snuff nach langer Recherche unrecht geben. Ich hatte selbst ´ne K01 dran mit ausgeräumten Endtüten (der Klang war übrigens gigantisch).
Die 25€ Strafe beziehen sich auf einen zugelassenen aber defekten Auspuff. Hast du aber eine Anlage ohne ABE dran (immer unter der Voraussetzung man wird erwischt), gilt das als vorsätzliche Manipulation! Das hat das sofortige Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge und kann (!!! muß nicht, kommt eben darauf an, ob der Kontrolletti evtl. selber Biker ist) zur sofortigen Stilllegung und den gesagten 75€ mit 3 Masern führen. Die Grünen haben da sehr sehr viel Ermessensspielraum - und da versuch mal gegen zu klagen!
Nachdem ich meine mal habe messen lassen (104dB im Stand), habe ich die doch wieder zurückgerüstet da ich auch in einem Naturschutzgebiet wohne. Mit den zugelassenen Enden liege ich zwar immer noch über der eingetragenen Grenze, aber wenn die die eingeätzen Nummern sehen, sind alle zufrieden.
Zu irgendwelchen Events habe ich nun immer beide Sätze mit, sind in 2,5 min ausgewechselt. Es gibt da zwar auch noch so´n Mittelding (kleine Dämpfereinsätze für die Leertüten), aber da fehlen eben auch die Nummern auf der Außenseite.
Gruß Torsten
Morgen Müsli.
hatte ind er letzten Woche im November ne unangenehme Begegnung mit der Rennleitung. Ich war zugegeben etwas sehr zügig bei uns im Ort utnerwegs. Die Kontrolettis hielten mich an und faselten was von zu schnell und so. Ich hab dann mal gefragt ob eine Messung durchgeführt wurde, dann war das Thema erledigt. Dann kamen die beiden Grünen auf die schaue Idee mir zu erzählen das der Auspuff viel zu laut ist und ja gar nich eingetragen, keine Nummern hat usw........! Die wollten mich dann ausnehmen wie ne Weihnchtsgans und die Maschine stilllegen! ICh hab dann mein Werkzeugfach geöffnet den beiden diese komische neue Verordnung in Kopie gezeigt und schon war Ruhe. Hab 25 Euronen löhnen müssen hab ne Mängelkarte bekommen. Das wars. Bin dann 2 TAge später auf die Wache mit den Originaltüten, Thema duch, hab dann die lauten Tüten wieder drangebaut unds Maschinche dann fürn Winter eingemottet.
Grüße der Dicke
Moin Christoph,
kannst du mir mal ´nen Link verlinken, wo man sich das evtl. runterladen kann? Mit dem Zettel in der Tasche würde ich mich nämlich wenigstens auch mal wieder mit meiner "mittleren Lösung" auf die Straße wagen. 3 Punkte und 75 Teuros waren mir da doch zu viel , zumal wir jetzt auch noch mal ein Baby erwarten (Ü40!). Aber für 25 geh ich das Risko gerne ein.
Bei den ganz vorne angegebenen Links finde ich nämlich nichts Konkretes bzw. funktioniert der vom KBA gar nicht mehr. Oder vielleicht ´ne Kopie von der Kopie an meine email?
Ich dank dir schon mal im Voraus!
Gruß Torsten :dankes:
Wenn ich mein Möppi das näcshte mal in die Garage besuchen tue und mein löchriger Kopf mir sagt "denk an die Kopie für Müsli" schick ich dir das Teil.
Grüße der Dicke
xx
Was da im Frühjahr über den § 18 verbreitet wurde entspricht leider nicht den Tatsachen, wäre ja auch zu schön gewesen
Die Bikersnews hatte dazu jetzt einen Arikel im Heft:
ZitatAlles anzeigenQuelle: Bikersnews
Was kostet eine echte Brülltüte? Wir klären euch über die rechtlichen Grundlagen auf
Das Internet hatte zu Beginn der vergangenen Saison Unruhe verbreitet. Denn eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) führte zu Irritationen unter Bikern: Bedeutete die Streichung des § 18, dass das Fahren mit offenen Schalldämpfern tatsächlich nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld, nicht aber mit der Sicherstellung des Schalldämpfers oder gar mit Punkten in Flensburg geahndet werden darf? Sicher, der § 18 stellte klar, dass nur Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein dürften. Wenn er entfiel, dürfte eine fehlende Betriebserlaubnis doch kein Hemmnis mehr für eine freie Fahrt sein.
So glaubten es jedenfalls einige Hobby-Juristen, die über zahllose Internetforen entsprechende Meldungen in die Welt hinausposaunten. Die Folgen dieser Scheißhausparolen bekamen wir über die ganze Saison zu spüren. Immer wieder wollten Leser genaueres wissen. In den Antworten auf entsprechende Leserbriefe schrieben wir uns die Finger wund und beteten unsere Klarstellungen in mehreren Heften hintereinander runter.
Schließlich stellte § 18 auch klar, dass nur Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein dürften. Und war seit der Streichung dieses Paragraphen jemals ein Fahrzeug ohne Kennzeichen unterwegs?
Tatsächlich war dieser Paragraph gar nicht gestrichen, er war erstens nur in die neu geschaffene Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) hinübergewandert und zweitens sowieso durch weitere Paragraphen in der StVZO hinreichend abgedeckt. Das Bundesverkehrsministerium reagierte auf unsere zur Sicherheit gestellten Anfragen jedenfalls nur genervt.
Der Mängelbescheid zieht nicht mehr
Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis eines Motorrades mit manipulierten Schalldämpfern also nach wie vor. Das kostet nach wie vor mindestens 50 Euro und drei Punkte. Und nach wie vor ist die Polizei berechtigt, einen manipulierten Schalldämpfer zur Beweissicherung einzuziehen, ihn also sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.
Auf einen altertümlichen Mängelbescheid mit der Auflage, das ordnungsgemäße Motorrad in den nächsten zwei Wochen bei einer Prüfstelle vorzuführen, lässt sie sich schon lange nicht mehr ein. Sie kennt die Tricks der Biker, die ihre db-Killer für diesen einen Tag bei der Prüfstelle einschrauben und danach sowieso gleich wieder rauswerfen.
Für alle, die das immer noch nicht glauben wollen, holen wir deshalb mal etwas länger aus und werfen ihnen den gegenwärtigen Stand der Gesetze mal richtig um die Ohren.... weiter geht's in der BIKERS BIKERS NEWS Ausgabe Januar 2008. Ahlsdorf / Deesler
Aber was solls, etwas Nervenkitzel muß sein
No risk, no fun
Grüße,
Gerold