schlechte Nachrichten für viele Goldwing-Fahrer :
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„Fahrende Lampen“ sollen künftig verboten werden
Wer seinen fahrbaren Untersatz wie einen Weichnachtsbaum unter Licht setzt, muss ab Mai damit rechnen, dass dies bei der Hauptuntersuchung von den Prüfingenieuren als „erheblicher Mangel“ beanstandet wird. Nach dem Willen von Bund und Ländern soll künftig auf die lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen besonders geachtet werden, teilt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) mit.
Nicht zulässig seien Lichterketten, Firmenembleme und Namensschriftzüge aus Leuchtdioden und beleuchtete Figuren. Die Betriebserlaubnis riskiere auch, wer zulässige Leuchten an der falschen Stelle montiert oder seinen Pkw durch überflüssige Scheinwerfer zu einem „rollenden Lampenladen“ umfunktioniert. Nicht erlaubt seien umgebaute Leuchten mit farbigen, nicht genehmigten Glühlampen sowie Schutzgitter vor den Scheinwerfern. Laufschriftzüge, Namensschilder und farbige Lampen hinter der Windschutzscheibe, die nach außen wirken, seien ebenfalls verboten.