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Sozius Sitz abbauen/abdecken


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  • habe da mal was in einem anderne Forum gefunden


    Zitat

    Hallo,
    mein Ex-Fahrlehrer erzählte mir vor kurzem, das, wenn man den Soziussitz abmontiert habe, das man dies auch aus den Papieren austragen müsste. Und wenn der wieder drauf muss, so muss der auch wieder eingetragen werden. Er meinte, das wäre ein neues Gesetz!
    Ich habe einige andere Leute gefragt und die sagen mir, das sei Quatsch!
    Was stimmt denn nun?
    Möglich ist natürlich, das mein Fahrlehrer mich auf den Arm nehmen wollte. Immerhin bin ich ja noch ein Frischling!


    Eine antwort kam schon die auch eine gute auskunft gibt


    Zitat

    Das ist kein neues Gesetz...
    Die Anzahl der Sitzplätze ist in der Zulassungsbescheinigung eingetragen und muß der tatsächlichen Sitzplatzzahl auf dem Motorrad entsprechen. Wenn Du das Fahrzeug veränderst, dann muß das eingetragen werden...


    Meine Frage dazu :


    hm...wie sieht es denn im allgemeinen aus wenn man die Sitzbank hinten abdeckt


    typisches bsp wäre z.b. Hayabusa oder CBF 1000 wo man sowas bekommt ?(

  • Na so eine Abdeckung ist keine Eintragungspflichtige Sache, denn die im Fahrzeugschein genannten Sitzplätze sind ja nach wie vor da.
    Und ob Du eine Hecktasche oder das Zelt auf den Beifahrersitz befestigst oder eine Sitzabdeckung das ist egal..............(Als Beispiel nenne ich hier mal das Topcase........das nur eingetragen werden muß wenn es unlösbar mit dem Fahrzeug verbunden ist.....ansonsten ist es Eintargungsfrei)nur wenn der 2te Sitz dauerhaft entfernt würde, dann muß das Eingetragen werden.

  • Im Normalfall wird meist nur verlangt das im Zuge der Soziussitzentfernung( also auch Abdeckung ) auch die Soziusfußrasten und der Haltegriff oder gurt entfernt wird . Warhscheinlich um zu vermeiden das doch jemand mitfährt ( auch ohne Sitz ) . ?( 8o :D

  • @Ingolf
    ....natürlich könnte Mann sich auch mit einer netten Sozia zudecken :D
    Soziustaugliche Grüsse
    Manni

  • Zitat

    Original von Warlordfighter
    Natürlich kann man seinen Soziussitz auch mit einer netten Sozia abdecken :P .



    Der Anteil an Plastik dürfte bei beiden Abdeckungen ähnlich sein... :D

  • Zitat

    Original von struky



    Der Anteil an Plastik dürfte bei beiden Abdeckungen ähnlich sein... :D


    Zählt Silikon als Plastik ??? ?( :P :D

  • Mit hat ein wirklich netter Mensch beim TÜV das mal so erklärt:
    Alles was mit anschrauben, anclipsen etc. angebracht und wieder abgemacht werden kann, ist nicht eintragungspflichtig. Nur unveränderbar fest angebrachte Teile müssen auch b eim TÜV abgenommen werden und im Brief eingetragen werden. Dto. eben bei unveränderbar demontierten Teilen.


    Beispiel: Dachgepäckträger beim Auto. Da muss nur der DGT ne Bescheinigung haben, dass er für dises Fahrzeug geprüft, geeignet und freigegeben ist.


    Also dürfte auch ein hierfür vorgesehenes System am Motorrad, das wahlweise das Motorrad mit 1 oder mit 2 Sitzen ausstattet nicht eintragungspflichtig sein.


    An meiner alten treuen Q gibt es z.B. ´ne 2-Mann-Sitzbank und ´ne Einmann-Sitzbank. Die kann ich wahlweise fahren. Müssen eben einige Schrauben auf und wieder zugegreht werden. Ich bewege sie aber immer nur mit der Einmann. Ist einfach super für viel Gepäck auf Touren wie z.B. Zelt, Isomatte, Gepäcksack, etc.


    anderes Beispiel: BMW R 1150 GS: Auch so konstruiert, dass der Soziussitz abgenommen werden kann für mehr Gepäck. Muss man auch nicht jedesmal extra eintragen lassen.


    Grüße
    Klaus