Nach Untersuchungen des TÜV Rheinland Berlin Brandenburg bieten die in manchen Kreisen als cool geltenden Halbschalenhelme keinen ausreichenden Schutz.
Aufgrund dieses ungenügenden Schutzes gelten sie im Sinne von §21a Straßenverkehrsordnung auch nicht als amtlich genehmigte Motorradhelme.
Fachleute empfehlen deshalb neue Helme nur mit Nachweis der neuesten europäische Zulassungsvorschrift ECE R 22.05 zu kaufen.
Ein Aufnäher am Kinnriemen oder Innenfutter liefert den Hinweis, dass der Helm die Anforderungen erfüllt.
Dabei stehen auf den Aufnähern der aktuellsten Helme eine „1“ für Deutschland
gefolgt von der Genehmigungsnummer beginnend mit „5“ oder „05“.
Einen weiteren entscheidenden Faktor stellt das Gewicht dar, denn ein leichter Helm belastet im Falle eines Unfalls die Wirbelsäule weniger.
(ap, 04.07.03)