Willkommen! Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich.

Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.

Anmelden - oder - Benutzerkonto erstellen

Abstand Blinker: Wat den nu?


Willkommen in Deutschlands aktiver, kostenloser Motorrad-Community!


In diesem Motorradforum findest du eine große Auswahl rund um das Thema Motorrad, über unsere gemeinsame Ausfahrten, Treffen, News, Stammtische und mehr.

Seit 2003 treffen sich hier viele nette Leute im gesamten deutschsprachigen und europäischen Raum zum Austausch und für gemeinsame Unternehmungen.


Ob Anfänger, Profi oder einfach nur motorradbegeisterte Sozia, ob Racer, Tourer, Chopper- oder Cruiserfan , ganz egal, hier ist jeder willkommen!

Ohne Verein, ohne Hierarchie ist man hier gleich "drin" und mit dabei.


Auch wenn du ein Forum suchst in dem es nicht nur um das Thema Motorrad geht bist du hier 100% richtig.

Hier auf der Startseite wird dir als unregistriertem Gast leider nur eine kleine Auswahl unserer Themen angezeigt, um alles sehen zu können registriere dich bitte kostenlos und unverbindlich mit deiner E-Mail-Adresse und lege dir einen Spitznamen/Nick zu!


Wir werden dich herzlich in der FREEBIKER.COM - Familie willkommen heißen und freuen uns auf Dich.

  • Laut Bestimmungen* sollte es so sein:
    *(hab ich irgendwo gelesen)


    "...somit dürfen die Blinkerinnenseiten hinten nicht näher als 24 cm aneinander liegen.



    und was ist das hier ? das sind doch keine 24cm oder?
    ist das Serie?


    Fragen über Fragen, wer weiß mehr. ?(

  • Danke Gerrit ;)


    auf der Seite steht: mindestens 120 mm was mit dem Bild oben Konform ginge ?(


    Ich brauch also den Orginaltext...und wo krieg ich den her?

  • schaust du hier


    Straßenverkehrszulassungsordnung


    §54 Fahrtrichtungsanzeiger


    (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind


    an Krafträdern


    paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,



    d. h. 120 mm von der Mitelachse, ergo 240 mm Abstand zwischen den Blinkern ;)



    gegoogelt innerhalb 1,5 Minuten

  • Genau hinsehen bringt's !
    Auf der Seite des Möpis steht doch fett TZR25 drauf und
    die Strassenverkehrszulassungsunordnung spricht:
    > (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
    > einachsigen Zugmaschinen,
    > einachsigen Arbeitsmaschinen,
    > offenen Krankenfahrstühlen,
    > Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor
    Also. Nada Blinker. Sind wahrscheinlich Bremslichter XP.
    Grüsse, Gerrit

  • Erst mal Danke Guido 8)



    Zitat

    Original von InTheSky


    d. h. 120 mm von der Mitelachse, ergo 240 mm Abstand zwischen den Blinkern ;)


    Sorry, konnte meinen Taschenrechner nicht finden und mein Blindenhund ist heiser ;)



    Zitat

    gegoogelt innerhalb 1,5 Minuten


    ich wollte euch ja nur eure Langeweile am PC erleichtern :D


    ....................................................................................................
    ....................................................................................................


    Zitat

    Original von Gerrit
    Genau hinsehen bringt's !


    8o mal schauen.......TZR25o....ist ne 250er ein KKR? oder ein Fahrrad mit Hilfsmotor? 8)
    laß das bloß nich den Franx hören :D

  • Ich hab meine Blinker vorne direkt an die Doppel-Scheinwerfer gesetzt. Der vorgeschriebene Abstand wird (fast) eingehalten, wenn man die Bemaßung vom Blinker nicht zum direkt danebenliegenden Scheinwerfer nimmt. Ist Auslegungssache, bisher hat aber noch niemand gemeckert. Ich hoffe, daß das auch so bleibt ;)

  • Zitat

    Original von xsheiko
    Sorry, konnte meinen Taschenrechner nicht finden und mein Blindenhund ist heiser ;)


    Du solltest auf einen Chopper umsteigen und Dir eine 240er Walze hinten montieren. Dann brauchst Du nicht mehr rechnen :d_lol: .


    Aus meinen bisherigen TÜV-Erfahrungen kann ich aber sagen, dass bevorzugt der richtige Abstand zur Fahrbahn geprüft wird.

  • Zitat

    Original von EAZY
    Du solltest auf einen Chopper umsteigen und Dir eine 240er Walze hinten montieren.


    yepp..... das ist die richtige Einstellung 8) :P


  • Noch genauer gucken is besser :kissy: :kissy:


    1. sieht es so aus, als ob da nochwas kommt. was ne 0 sein könnte, also -> 250er
    2. Warum werden 25er in "PAN" mit großem Nummernschild und TÜV-Plakette zugelassen, wo die doch gar nicht regelmäßig zum TÜV müssen???


    Zitat

    Original von AndreasHH
    Ich hab meine Blinker vorne direkt an die Doppel-Scheinwerfer gesetzt. Der vorgeschriebene Abstand wird (fast) eingehalten, wenn man die Bemaßung vom Blinker nicht zum direkt danebenliegenden Scheinwerfer nimmt. Ist Auslegungssache, bisher hat aber noch niemand gemeckert. Ich hoffe, daß das auch so bleibt ;)


    Genau richtig! Einfach machen und fertig. Frag bloß keinen, das gibt nur dumme Antworten. Bei so unwichtigen Sachen würde ich dem Schnittlauch sagen: habe ich keine Ahnung von, beim TÜV ist es so durchgegangen. Fertich!

  • Da fällt mir nochwas ein:
    Könnte es sich um ein Import-Motorrad handeln (Grau-Import)? Es gibt für alles Ausnahmeregelungen und Bestimmungen. z.B. gilt in D die Helmpflicht für Motorräder, die Fahrer von den hässlichen BMW-Dingern mit Dach brauchen keinen Helm. Ich hatte mal nen Dodge mit Amerikanischen Leuchten (roten Blinker, beim Blinken blinkt das Bremslicht mit usw. alles ohne deutsche Prüfzeichen), das kostet nur Geld (Ausnahmegenehmigung von Regierungspräsi) und schon ist alles legal. :] :]
    So ist Deutschland 8o

  • Zitat

    Original von SilverPumpe
    :meinung: Wer viel fragt, bekommt viele blöde Antworten :tuvfuck:


    mein lieber Ringo :D


    das ist absuluter Quatsch....ich frag ja nicht den TÜV`ler ;) oder?
    dumm wäre doch, das ich mein Kotflügel angebohrt habe, und der TÜV stört sich an 2 cm oder?


    dann hast du nähmlich keine Chance, und der Sommer ist doch so kurz 8)

  • Zitat

    Original von xsheiko
    mein lieber Ringo :D


    das ist absuluter Quatsch....ich frag ja nicht den TÜV`ler ;) oder?
    dumm wäre doch, das ich mein Kotflügel angebohrt habe, und der TÜV stört sich an 2 cm oder?


    dann hast du nähmlich keine Chance, und der Sommer ist doch so kurz 8)


    Dann ändert man es für den TÜV, und nachher wieder zurück. Bei Blinkern ist das nicht gerade ein großer Aufwand (wie z.B. bei einem abgeflexten Rahmen 8o)