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  • Moin,
    habe seit Freitag einen neuen Endtopf.
    Dieser hat zwei verschiedene Einsätze, einer mit ABE
    und der andere für Racing Zwecke.
    Der Racing Einsatz hat "nur" 2dB mehr als der mit ABE.
    Nun ist die Frage, wo ich es messen lassen könnte,
    ob der Racing Einsatz vielleicht nicht doch zu laut ist
    für die Strasse?
    Es gibt wohl eine zugelassene Abweichung, die man haben
    darf, ich glaube es waren 3 oder 5% mehr als im Schein
    eingetragen. Bei mir sind es original 89, mit ABE 91
    und mit Racingeinsatz 93 dB. Sind also einmal 3 und
    einmal 5% mehr als der Originaltopf.
    Habe beide mal angetestet und der Racingeinsatz hört
    sich ne gute Ecke dumpfer an, also so, wie sich ein
    Zweizylindermopped auch anhören soll ;)
    Bis dahin werde ich wohl den normalen Einsatz fahren,
    ist auch dumpf, und da können mir die grün-weissen nix.


    Wer weiß was nun alles erlaubt/machbar ist und wie man
    das alles legal auf die Reihe kriegt?

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch..... Fahrkönnen :gap:

  • Tja


    leider isses so:


    es ist egal ob der Racingeinsatz noch im Toleranzbereich der Messung liegt.


    die ABE des Topfes bezieht sich nur auf die Ausrüstung mit dem "leisen" DB-Eater.


    Ohne das Ding , also ganz lehr oder auch mit Racing -Einsatz oder sonstwie manipuliert, verfällt die ABE und damit biste im Fall der Fälle genauso dran, als wenn du einen höllen Lauten Rennauspuff montierst.


    Denn illegal ist illegal (ist scheißegeal :D ) da gibts dann keine Steigerung mehr von

  • Vor allem sollte man bedenken das viele ABE-Pötte mit der Zeit etwas (einige auch etwas mehr) lauter werden und dann selbst mit db-Killer die Grenzwerte überschreiten.


    Eigenlich muss man die Zubehöhrschalldämpfer regelmäßig neu stopfen um im gesetztlichen Rahmen zu bleiben.


    Wenn der db-Killer raus ists aber auch egal wie laut der ist. Ohne das Ding ist er illegal. Aus, Ende, Feierabend. ;)
    Mein L&W Pott anner ZRX 1200 war ohne dB-Killer auch nicht lauter. Trotzdem durfte ich 35€ bezahlen.

  • Zitat

    Original von tretkurbel
    Hallo Roman,
    bedenke eine Steigerung um 3db entspricht einer Verdoppelung
    der Lärmleistung!!!


    Deine Prozentrechnung passt leider nicht in der Leistungsrechnung.
    Gruß Gregor


    Ich dachte, alle 10db ist eine Verdoppelung des Schalldrucks.
    Mithin sind 3db dann aber auch ca. 30% mehr Lärm.
    Nagel mich aber bitte jetzt nicht auf die Exponetialkurvensteigung fest.


    Danke ;)


    Jörg

  • Wo de recht hast , haste recht


    es handelt sich um eine 10 hoch X Kurve



    ist aber eigentlich auch nicht ganz so wichig, denn ob 1% verboten oder 100% :klugs:

  • Nix für ungut,Dezibel (dB) ist ein Hinweis darauf, dass der Zahlenwert ein Zehntel des dekadischen
    Logarithmus eines Verhältnisses ist. Der Wert gibt das Verhältnis zweier Größen nicht
    direkt an, sondern logarithmiert.
    Ergebnis [dBx] = 20 · log (Messwert / Bezugsgröße)
    dB (A) ist Messgröße des Schalldruckpegels zur Bestimmung von Geräuschpegeln.


    Eine Verdoppelung der Lärmquellen führt zu einer Erhöhung um 3 dB.


    Das
    menschliche Ohr empfindet eine Erhöhung um 6 dB als Verdoppelung der Lautstärke,
    wenn sich der Schalldruck vervierfacht hat. Der Zusatz (A) gibt an, dass die
    unterschiedlichen Tonfrequenzen je nach dem menschlichen Empfinden unterschiedlich
    bewertet werden, d.h. die mittleren Frequenzen werden stärker berücksichtigt. Ein
    gesundes Ohr kann bereits einen Schalldruck von 0 dB (A) wahrnehmen (Hörschwelle),
    bei Werten über 120 dB (A) wird die Geräuschbelastung unerträglich laut
    (Schmerzgrenze). Eine Langzeiteinwirkung von über 85 dB(A) führt zu Gehörschäden.



    Schalldruck und Leistungspegel sind auch zum verwechsel ähnlich :D