Hallo zusammen,
ich muß mal Fragen ob sich hier schon mal jemand Ärger eingehandelt hat.
Ich war heute bei TÜV und der Prüfer wollte ein ABE für meinen Auspuff mit E4 Prüfzeichen, da der Auspuff ja theoredisch auch von einem anderen Model sein könnte. Natürlich hatte ich nichts in Papierform dabei, da ich der Überzeugung war E-Prüfzeichen=alles klar. Ich bekam dann TÜV und er gab mir die Empehlung immer ein ABE für Polizeikontrollen mitzuführen.
Das einzige was ich nun gefunden habe, ist eine EWG-Betriebserlaubnis vom Hersteller, jedoch ohne Angaben zum Motorrad oder Auspuff mit dem Text:
EWG-Betriebserlaubnis für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlage als unabhängige technische Einheit nach der RICHTLINIE 78/1015/EWG, Anhang II Laut § 19 Abs. 2, StVZO, in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet ist.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Nun zu meiner Frage, ist dieser Schrieb ausreichend, oder richt es bei einer Kontrolle nach Ärger?
Im voraus danke für euere Erfahrungen.
Grüße aus Bietigheim Reiner