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  • Habe jetzt meine Originalbereifung (140) ersetzt durch einen 150er hinten.
    Bevor ich das gemacht habe, war ich beim TÜV und fragte, ob dies
    eintragbar sei. Ja, hiess die Antwort, muss aber der Chef machen.
    Habe darüber nicht weiter nachgedacht...


    Reifen ist nun drauf, bin aber, da ich gerade in der Nähe war, zu einem
    anderen TÜV rein. Der guckte mich mit grossen Augen an, und fragt mich
    nach einem Teilegutachten 8o
    Um es kurz zu machen, zuerst tat er so, als hätte er keine Ahnung,
    aber es kam raus, dass es verschiedene Stufen der Prüfer gibt. Manche
    dürfen nur HU/AU, manche Teile mit Teilgutachten eintragen und eben
    auch sogenannte Vollprüfer, die alles dürfen, incl. einer Einzelabnahme.
    Die hatten bei diesem TÜV keine Vollprüfer, er sagte mir aber, dass
    sowas mindestens 50€ kosten würde, eher mehr, da eine ausgebiege
    Probefahrt nötig sei incl. Höchstgeschwindigkeit.


    Wie dem auch sei, die meisten "Mitopfer" im DRZ Forum haben 26-39€ bezahlt.
    Kann mir jemand, gerne auch per PN, einen fähigen Prüfer in Köln
    oder naher Umgebung nennen, der sich nicht anstellt wie ein Mädchen?

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch..... Fahrkönnen :gap:

  • Schon mal beim Hersteller oder bei gutem Dealer nachgefragt?


    Hab bei meinem Händler auch ne breitere Hinterradfelge eintragen lassen, ging ziemlich problemlos.

    Wer schnell sein will, muß leiden :D

  • Ich habe dem TÜV eine Herstellerbescheinigung vorgelegt, aus der
    hervorgeht, dass sowohl 150er, als auch 160er Reifen auf meine
    Felge und in mein Mopped verbauten werden können.
    Hat den nicht interessiert, weil das kein Teilegutachten ist...
    Bei meinem Dealer kommt die Dekra, kein TÜV. Ich glaube die dürfen
    das nicht, oder?

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch..... Fahrkönnen :gap:

  • Dekra darf das auch


    soll doch Dein Dealer mal etwas für seine Kunden tun und den Dekraprüfer drauf ansprechen.


    Was ist das denn für ein Kundenservice?

    Wer schnell sein will, muß leiden :D

  • Soviel ich weiß ist die Firma des Prüfers egal, es kommt auf den Abschluß des Herrn an:


    Dipl. Ing. = Eintagungen nach § 21 (Einzelabnahme) und § 19.3 STVZO
    wer kein Dipl. Ing. = nur § 19.3 STVZO


    Ob das nun alles noch so bleiben wird kann ich momentan nicht sagen, da sich auf dem Zulassungssektor vieles geändert hat / ändern soll……..


    -EU Zulassungsregeln…


    -Fall des TüV-Monopols


    -Lobbyarbeit :
    Nach der Änderung sind die Staatlich geprüften Techniker den entsprechenden Handwerksmeistern gleichgestellt.
    Mit dieser Gleichstellung ist die Anerkennungsvoraussetzung geschaffen um „amtlich anerkannte Prüfer mit Teilbefugnissen“ zu werden.


    usw.


    da wird mehrfach im Jahr eine neue Sau durchs Dorf getrieben……


    GruHS
    Richard

  • Zitat

    Original von bad1
    Habe jetzt meine Originalbereifung (140) ersetzt durch einen 150er hinten.
    Bevor ich das gemacht habe, war ich beim TÜV und fragte, ob dies
    eintragbar sei. Ja, hiess die Antwort, muss aber der Chef machen.
    Habe darüber nicht weiter nachgedacht...


    ...und genau den würde ich beim Wort nehmen. :)