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reifenbindung 650


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  • hi, also ich habe mir von sachsbiker.de die Aufhebung der Markenbindung ausgedruckt und wollte fragen was ich jetzt machen muss. Muss ich zu kfz stelle umschreiben oder reicht ein mitführen der aufhebung???

  • Hin zum Strassenverkehrsamt und in den Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein oder wie die Dinger jetzt heissen eintragen lassen, Gebühren bezahlen :mhh: und fertich :D

  • ... weshalb zum Amt?
    Reifenfreigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller bei Kauf/Montage der neuen Reifen durch den Händler abstempeln lassen und diese Bestätigung (oder Kopie) beim Fahren mitnehmen genügt doch, so jedenfalls Britschstoun für meine Zephyr.
    Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es in der Regel auf den websites der Reifenhersteller.

  • und dass nehmen dir die hessischen Polizisten ab? Naja ich habe es lieber schwarz auf grün im schein und das war mir die 12 Euro wert!!!

  • Zitat

    Original von wgf
    ... weshalb zum Amt?
    Reifenfreigabe bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller bei Kauf/Montage der neuen Reifen durch den Händler abstempeln lassen und diese Bestätigung (oder Kopie) beim Fahren mitnehmen genügt doch, so jedenfalls Britschstoun für meine Zephyr.
    Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt es in der Regel auf den websites der Reifenhersteller.



    ob die unterschreiben ist oder nicht ist vöölig latte ! und ob da nen Firmenstempel drauf ist hat auch keinen juristischen Wert.


    Wenn du ne Freigabe hast und trotzdem noch Zweifel von Seiten des Schnittlauchs bestehen (ob das ne Fälschung ist) werden die das eh direkt bei Hersteller bzw. Amt prüfen.


    Ob da ne Unterschrift und nen Stempel von meinem Wald & Wiesenhändler drauf ist hat keinerlei Bedeutung



    --- also warum sollte ich meinen Händler mit sowas behelligen, besonders da ich meine Reifen i.d.R. im I-Net kaufe und die meisten Menschen beim Reifendienst können mit Verlaub nicht mal lesen & schreiben.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Balu ()

  • Zitat

    Original von wgf
    ... weshalb zum Amt?...



    Hallo Gude,


    wenn du dir die Freigabe angesehen hättest, hättest du gesehen, dass das keine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder ähnliches ist. Ich mußte sogar mit dieser Bescheinigung zum TÜV und dann mit der TÜV-Bescheinigung zum Straßenverkehrsamt, damit ich die Reifenbindung ausgetragen bekam. Da ist Lothar ja richtig gut weggekommen, dass er mit der Bescheinigung von Sachs direkt die Reifenbindung ausgetragen bekam. :]

  • Leute,
    ich kann lesen und ich kann denken und
    ... ich hole meine Reifen selbstverständlich bei einem mir persönlich bekannten Händler im Nachbarort, denn das ist mir die Sicherheit wert, und günstiger als im internet ist der auch und zudem greifbar im Falle einer Reklamation.
    Aber das mag jede/r halten, wie er-sie-es will.


    Und auf der Unbedenklichkeitbescheinigung heisst es ganz klar (Auszug):
    "Die Verwendung der oben aufgelisteten Reifenkombination (also: die freigegebenen Reifen) an einem Fahrzeug ... führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, da keine Gefährdung zu erwarten ist. ... Eine Änderungsabnahme ist nicht erforderlich.... Bei bestimmungsgemäßer Umrüpstung bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges erhalten."


    Damit ist dieses Thema hier für mich erledigt.



  • mit ner Freigabe musst du nirgendwo hin.


    Unter die Sitzbank damit und ab dafür.

  • Zitat

    Original von Wilderer


    ...mit ner Freigabe musst du nirgendwo hin...



    Hallo Carsten,


    bevor du solche Kommentare in den Raum stellst, solltest du dir mal das Schreiben von Sachs ansehen.


    Das ist keine Freigabe sondern nur ein Schreiben auf Geschäftspapier, dass die Reifenbindung aufgehoben ist. Was du meinst, ist eine "Gutachterliche Stellungnahme" einer Firma zu ihrem Produkt. Da genügt es, wenn du diese mitführst. Das ist aber da auch explizid geschrieben.


    Ebenso ist es die irrige Annahme vieler Leute, wenn es eine ABE für ein Zubehörteil gibt, ist der Anbau genehmigt. Auch das ist erst einmal falsch, es sei denn, in der ABE steht ausdrücklich geschrieben, dass eine Vorführung beim TÜV nicht erforderlich ist. Alles andere muß zum TÜV / DEKRA und eingetragen werden! :]

  • @ Gummikuhfan


    Was das für Schreiben ist das ursprünglich war, ist mir eigentlich total egal.


    Mit dem Posting von wgf wurde das Thema hier eindeutig auf Reifenfreigaben gelenkt.


    Und:


    Mit ner (Reifen) Freigabe muss man jedenfalls nirgends hin.


    Und darauf und nur darauf bezogen sich meine Äußerungen hinsichtlich der Tatsache das man damit nicht zu TüV etc. muss.


    Wenn bei ner Sachs die Austragung der Reifenbindung nur mit einem solchen mir unbekannten Schreiben möglich ist, ist der Sachverhalt da sicher ein anderer.
    Das hab ich auch nie bestritten.



    Vielleicht sollstes du erstmal den gesamten Verlauf eines Threads lesen bevor du jemanden belehren willst.

  • Langsam Leute!


    Mit der Aufhebung der Reifenbindung hat es sich schon!
    Standardmäßig wurde die Sachs ja mit Pirelli geliefert. Jetzt ist es egal welche Marke ihr montieren lasst! Man muss nur die in der Aufhebung beschriebenen Reifengrößen und Typen einhalten.
    Diese Aufhebung dient zur Vorlage für den TÜV und auch bei Kontrollen. Sollte damit auch besser immer mitgeführt werden.


    Mein Motto: Love it, leave, or change it!

  • Hallo Balu,


    ich weiß nicht, wo du deine Information her hast. Bevor ich 50,- Euro für TÜV-Abnahme und Briefeintrag ausgebe, habe ich mich sowohl beim TÜV , dem Straßenverkehrsamt und auch den Sheriffs erkundigt. Fangen wir mal rückwärts an. Auf der Polizeidienststelle sagte man mir, da das kein amtliches Dokument ist, würden sie das bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder anderweitigen Überprüfung nicht gelten lassen. Das Straßenverkehrsamt wollte mir die Reifenbindung nur mit TÜV-Gutachten austragen und selbst der Prüfer hat den Leiter der TÜV-Prüfstelle geholt und dann haben sie tatsächlich noch mit Sachs telefoniert. Erst dann bekam ich die TÜV-Freigabe und dann selbstverständlich auch den Eintrag im Brief / Schein.



    @ Christian


    Nur just for Info. Lese mal den ersten Satz dieses Threads:


    ...hi, also ich habe mir von sachsbiker.de die Aufhebung der Markenbindung ausgedruckt...


    Steht da etwas von Reifenfreigabe? :kissy: :(

  • 1. ich heiße Carsten


    2. Zu Anfang geht es um eben diese Reifenbindungsaufhebung das ist richtig.
    Ein Thread entwickelt sich allerdings und nicht immer bleibt es beim Ursprünglichen Thema
    darum alle Beträge in der Richtigen Reihenfolge lesen.

  • Also ich hatte beim TÜV die Reifenfreigabe für die Bridgestone dabei und keinerlei Probleme.
    Die sind also nicht im Brief eingetragen!


    Hab eben mit ´nem Polizisten gesprochen. Der meinte, dass es höchstens in anderen Ländern noch nach der alten Weise gehandhabt wird. Aber hier bei uns genügt es, wenn man die Reifenfreigabe dabei hat.


    Was also sollte bei der Aufhebung der Reifenbindung anders sein, solange man die Dimensonen und Typen wie eingetragen einhält?


    Mein Motto: Love it, leave, or change it!

  • Hallo zusammen,


    ist schon verwunderlich, welche unterschiedlichen Erfahrungen man macht. Dass man so unterschiedliche Antworten auf die gleiche Frage bekommt.


    Ich habe jedenfalls meine Markenbindung im Brief / Schein ausgetragen und bin so auf der sicheren Seite.


    Wäre ja auch interessant, mal andere Erfahrungen zu lesen! :]