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Neuabnahme, ja oder doch ?


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  • Hallo Tüv(t)ler :D


    Ich habe vor kurzem eine Honda CM200T erworben, die aber schon über 3 Jahre abgemeldet ist!


    Jetzt war ich der Meinung, da muss eine Neuabnahme beim TÜV gemacht werden, richtig ?
    Falsch -> sagte ein Bekannter :staun: Da hätte sich was geändert...


    Was stimmt denn jetzt ?? :wiejetz:
    btw: hab´ in der Forensuche und auch bei google irgendwie nix schlüssiges gefunden ...

  • soweit ich weiß, kannst du jetzt ein fahrzeug bis zu 7 jahren abgemeldet laßen. da reicht dann zur wiederzulassung eine normale hauptuntersuchung.

  • Hallo...


    Es ist wohl besser, wenn Du beim Tüv Nord oder deiner zuständigen Zulassungsstelle anruft, denn ab 1. März 2007 hat sich da einiges geändert...


    Es scheint mal wieder so zu sein, dass jedes "Königreich" sein eigenes Süppchen kocht... :]


    Tüv Nord

  • Also ich habe jetzt mal beim TÜV Nord angerufen und nachgefragt, die wussten selbst nicht so richtig was denn jetzt Sache ist ! Die meinten, die 18 Monate wären heraufgesetzt worden, aber auf wieviel wüssten die auch nicht :alarm: und ich solle mal beim Straßenverkehrsamt anrufen, die könnten mir das genauer sagen :tuvfuck:


    Naja, ich werde mal Morgen beim Straßenverkehrsamt anrufen, jetzt haben die schon Feierabend ;)


    Ich berichte dann mal was Sache ist (Falls die mir das denn überhaupt sagen können)

  • Hi...
    Der Rhein-Erft-Kreis bietet im Internet einen Online Assistenten an...


    Da kannst Du deine Angaben machen und mal schauen, was passiert... :]
    Was er noch für Informationen usw. benötigt...



    Du findest den Button ungefähr in der Bildmitte...
    Online Assistent

  • Zitat

    Original von alphar
    ... btw: hab´ in der Forensuche und auch bei google irgendwie nix schlüssiges gefunden ...


    Das Board mit der Info die du suchst heisst Fahrzeug-Zuslassungsverordnung, kurz FZV. Da wirst du fündig. :D :D


    Und damit du dich nicht durch das ganze Werk quälen musst (wenn man google gewohnt ist) ;): Was du suchst findest du unter § 14 Abs. 2



    Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden
    und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (das ist die von dir so bezeichnete "Neuabnahme ... Anm. d. Verf.) entsprechend anzuwenden.


    und § 44 Abs.1:


    Bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach § 8 sind die Daten im Zentralen Fahrzeugregister vorbehaltlich des Absatzes 5 sieben Jahre, nachdem das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, zu löschen.


    Alles klar? :]



    LG, Bo

    8) Swing when you are winning 8)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Bojangles ()

  • Also zusammengefasst:


    Wenn die Daten über das Mopped noch im zentralen Fahrzeugregister vorhanden sind, dann ist nur TÜV fällig.
    Und nach 7 Jahren werden die Daten normalerweise gelöscht...


    Vielen Dank für Deine Recherchearbeit !! :gutg:

  • Der einfachste weg ist doch zum TÜV und vorstellen .


    Da der TÜV eh abgelaufen ist brauchst Du ihn aufjedenfall


    sonst bekommst Du Sie nicht angemeldet .


    Alles andere ist doch graue Theorie , weil in Deutschland


    ja wohl wirklich jedes Bundesland seine eigene Suppe kocht .


    Und der Zulassungstelle ist es wurscht


    wie Du die 2 Jahre TÜV bekommen hast ,


    ob HU oder Vollabnahme Hauptsache TÜV :ja:


    Viel Glück beim TÜV :ja:

  • ICH HABE TÜV !!! :dance:


    Hat endlich geklappt, der Prüfer hat sich sogar gewundert wie blank gewienert meine CM200 da stand ! Keine Beanstandungen, das Einzige was er sachte war, das ich die Kette noch nachspannen sollte.


    btw: ich musste normal Tüv machen, keine Neuabnahme... Und danke nochmal für alle Antworten !!