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Werkstatt hat geschlampt! Welche Rechte habe ich?


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  • Kurz die Vorgeschichte:
    Werkstattauftrag gegeben, um eine Stahlflexleitung zu verlegen und neue Bremsflüssigkeit einzufüllen.
    Motorrad dann abgeholt, alles sah ok aus.
    Zu Hause ist mir dann der feuchte Bremsflüssigkeitsbehälter aufgefallen (der am Lenker), dachte die haben den einfach nur nicht vernünftig saubergemacht.
    Habe ihn dann also saubergemacht und gut.


    Nun bin ich gestern eine längere Tour gefahren, und das Ding sifft richtig weiter, also nicht in Strömen, aber kontinuierlich und der Fahrtwind macht sein übriges.
    Habe zwischendurch so gut wie möglich sauber gemacht, aber irgendwann ist auch Schluß.


    Ende der Geschichte:
    Lenker, Bremsflüssigkeitsbehälter, Luftfilterabdeckung, Zylinderkopf, Tank, Rahmen, Krümmer, Öltank und Sitz waren voll mit Bremsflüssigkeit!!!
    Zusätzlich natürlich meine Klamotten, Schuhe und meine Handschuhe haben sich an Ort und Stelle aufgelöst, ein Teil davon ist nun also am Bremshebel verewigt. Ob die noch wasserdicht sind wage ich zu bezweifeln...


    Die Edelstahlkrümmer haben bereits Flecken, die sich nicht rauspolieren lassen, auf dem (lackierten) Rest sehe ich noch keine Schäden, aber da ich weiß wie ätzend diese Flüssigkeit ist (Dot 5)
    frage ich mich ob da Spätfolgen auftreten können/werden.


    Wie soll ich da jetzt vorgehen? Steht mir der Ersatz all der angegriffenen Teile zu (inkl. Kleidung), was ist mit den betroffenen Teilen, die noch keine Schäden zeigen?


    Geknickte Grüße :mhh:


    PS. Wie dämlich muss man sein, um den Behälter so zu überfüllen?? Was anderes kann ja kaum die Ursache sein. Hätte ich es besser doch alleine gemacht...

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch..... Fahrkönnen :gap:

  • Boah, das ist eine in der Kürze recht komplexe Frage.


    Zunächsteinmal hast Du mit der Werkstatt einen Werkvertrag nach § 631 BGB geschlossen. Da die Stahlflexe wohl von der Werkstatt geliefert wurden, umfaßt er ebenfalls Elemente eines Kaufvertrages.


    631 sagt folgendes:


    Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
    (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
    (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.



    Ergänzend § 633 BGB "Sach- und Rechtsmangel":


    (1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
    (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. (...)


    (...)


    Liegt ein Sach und/oder Rechtsmangel vor (bei Dir ist es ein Sachmangel), dann sagt das BGB folgendes:


    § 635 Nacherfüllung


    Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,


    1. nach § 635 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach § 637 den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,
    3. nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern und
    4. nach den §§ 636, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.



    Auf Deutsch:


    Die Werkstatt muß die Arbeit ordentlich ausführen. Tut sie das nicht, kannst Du entweder Nachbesserung verlangen, oder selber nachbessern und die Kosten in Rechnung stellen, vom Vertrag zurücktreten (dann muß die Werkstatt das Motorrad wieder in den Zustand zurückversetzen, in welchem sie es übernommen hat), Du kannst die Kosten runterhandeln und Dein Schaden muß Dir ersetzt werden.


    In jedem Fall wichtig:


    - Dokumentiere den Schaden am Motorrad
    + Durch haufenweise Fotos
    + schreibe Dir alles auf, was Dir dazu einfällt (Gedächtnisprotokoll, für evtl spätere Gerichtstermine, fall alles schief läuft)
    + besorge Dir Zeugen (Wer hat den Schaden gesehen? Wer kannte das Motorrad schon vorher und kann ggf.den durch die Werkstatt verursachten Schaden bezeugen?)


    Als nächstes setzt Du Dich mit der Werkstatt in Verbindung. Feuere nicht gleich aus allen Rohren, sondern versuche, ein vernünftiges Gespräch mit dem Werkstattleiter zu führen. Stoße nicht gleich wilde Drohungen aus und laß' den Anwalt noch zu Hause. Alles das, was ich Dir oben genannt habe, hat der Werkstattbesitzer auch in der Berufsschule und/oder Meisterschule gelernt. Der weiß das alles, auch wenn Du ihm keine Paragraphen um die Ohren haust. Höre Dir seinen Standpunkt an (idealerweise sieht er seinen Fehler ein- oder schioebt ihm dem Lehrling in die Schuhe).


    Erst, wenn die Jungs da draußen wirklich mauern, dann würde ich weitermachen:


    Laß' Dir die Ablehnung der Verantwortung für den Schaden schriftlich geben. Und damit gehste dann zum Anwalt. Den Kollegen Anwalt würde ich aber erst einschalten, wenn sonst nichts mehr hilft. Meistens kann man sich auch so gütlich einigen.

  • Danke Frank, ich bin aber grundsätzlich kein Freund von Kollege Anwalt, also kein Sorge.
    Nachbessern ist eine Sache, das erwarte ich sowieso, dass sie es vernünftig machen und alles dicht ist.
    Aber was ist mit den entstandenen Schäden?
    Zeugen habe ich genug, die Handschuhe sehen auch fertig aus. Werde mir aber alles schön schriftlich geben lassen, das sowieso.

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch..... Fahrkönnen :gap:

  • Alle entstandenen Schäden muß er Dir ersetzen- sofern Du zweifelsfrei nachweisen kannst, daß sie durch seinen Fehler entstanden sind. Und das ist immer die Krux an der Sache, daher die zeuge, die bestätigen können, wie das Moped vorher aussah. Schön wäre es natürlich, wenn Du aktuelle Fotos hättest (von Ausfahrten und dergleichen), auf denen man sehen kann, daß Dein Motorrad vor dem Werkstattbesuch keine Macken hatte...

  • So, ich war gerade in der Werkstatt.
    Die Dichtung am Behälter ist wohl undicht.
    Die Härte dabei: Ich darf die neue zahlen, weil die ja nichts dafür können, die alte sei ja schon alt (5 Jahre)...
    Aus reiner Güte muss ich keine Montagekosten zahlen (2 Minuten Arbeit) :rolleyes:


    Und angeblich greift DOT 5 nicht die Lacke, etc. an, also einmal mit Bremsenreiniger drüber und gut ist. Kann mir das jemand bestätigen?


    Zu den Flecken meinte sie (ja, eine KFZ-MeisterIN dort), dass sich das Öl(Bremsflüssigkeit) wohl in die Krümmer eingebrannt hätte. Und nun? Ist das jetzt mein Pech?
    Jahrelang keine Probleme mit der Werkstatt, aber seitdem sie da ist, nur Kacke. Klar, dass diese Werkstatt bei mir unten durch ist jetzt, aber trotzdem
    würde ich gerne das Motorrad wieder im guten Zustand haben, das muss noch ein paar Jahrzehnte halten ;)

    Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch..... Fahrkönnen :gap:

  • Mein Schraubbär sagt, Bremsflüssigkeit greift definitiv den Lack an. Wenn sowas passiert, sollte man die Maschine schnellstmöglich mich sehr viel Wasser abwaschen. Bremsenreiniger sollst Du weg lassen......

  • Nun stellt sich ja die Frage WARUM der Behälter plötzlich undicht ist. War er doch vorher nicht- oder ist das nur nicht aufgefallen? Kann ich mir kaum vorstellen.


    Und WENN das Ding in der Werksttt kaputtgegangen ist, ... :)

  • Moin Roman,


    jede Werkstatt ist anders, ob Wartungs.- Reparatur.- bzw. Servicearbeiten und vielleicht entstehende Abhilfe der Mängel / Beschädigungen am Moped.
    Wenn was gemacht und dann festgestellt wird, das eine Dichtung defekt ist, dann wird Rücksprache mit dem Kunden gehalten und ersetzt, wenn der Kunde es wünscht.
    Das ist wohl jetzt nicht der Fall gewesen. Und grundsätzlich bezweifel ich vorerst, das die Dichtung defekt ist/war. Ich habe letztens an meinen Mopeds die Bremsflüssigkeiten gewechselt. Die Dicke ist 7 Jahre alt, die Kleine 13 Jahre alt und da ist nix defekt gewesen. Diese Dichtungen sind sehr robust und gehen selten kaputt... ausser es passiert beim Abbau bzw. Zusammenbaus des Deckels.
    Bremsflüssigkeit DOT 3 - 4 - 5.1 sind ätzend für Lackteile (wie Marlen schrieb), Kleidung weiß ich nicht. DOT 5 auf Silikonbasis ist nicht ätzend! Jetzt musste mal schauen was du da bekommen hast.


    Jetzt mal, was mir letztens bei meiner großen Inspektion passiert ist (nur zur Info - Kundenfreundlichkeit).
    Ich habe mein Moped abgeholt, bezahlt noch ein bisschen geschnackt und nach Hause gefahren... nix aufgefallen. Am nächsten Tag größere Tour gefahren und wo wir wieder zu Hause waren, sah ich an meiner Bekleidung (Leder), das mein linker Schuh und mein linkes Hosenbein voller Öl war. Da kommt nix feuchtes mehr durch ;) , aber auch nicht schlimm, abgewischt und fertig.
    Dann meinen Händler kontaktiert und Problem geschildert. Moped am nächsten Tag zum Händler gebracht und kostenlose Leihmaschine bekommen. Am nächsten Tag wieder abgeholt, Ventildeckeldichtung wurde erneuert (beim Zusammenbau hatte sie sich verformt) und das Moped war auch gereinigt worden. So stelle ich mir das vor, wenn was falsch gemacht worden ist. Wir sind alle nur Menschen und machen auch Fehler, aber man muß dazu dann auch stehen, auch wenn es schwer fällt...


    Ich würde deinen Händler noch mal kontaktieren und nochmals freundlich darauf hinweisen, das "Pfusch" sich nicht gehört. Dein Geld war ja gut genug, dann sollte auch die Leistung stimmen.
    Viel Erfolg Roman!

    Gruß aus Delmenhorst
    Oliver 2%
    8)


    Lebe dein Leben, ein zweites bekommst du nicht...

  • Wenn die Dichtung kaputt gegangen ist,dann beim Bremsflüssigkeitswechsel und nicht vorher.Das hätte auffallen müßen,ganz einfach,alles andere ist Schlamperei und dazu sollte man auch stehen.Ich würde die Tussi noch mal ansprechen und etwas deutlicher werden,zur Not auch mit dem Anwalt drohen,kann Wunder bewirken.
    Und hier noch eine Verträglichkeitsliste.


    http://www.gs-500.info/index.php?title=Bremsfl%C3%BCssigkeit


    Da kannst Du auch mal nachfragen!


    http://www.motorradfrage.net/

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Kaheiro ()

  • Die Dichtungen in den Bremsflüssigkeitsbehältern meiner FJ sind 20 Jahre alt... und noch wie neu.
    Die gehen nicht kaputt.
    Undicht werden sie mMn. nur, wenn sie falsch eingebaut werden.
    Selbst wenn der Behälter zu voll gemacht wird, läuft da nix raus


    Die Werkstatt hat gepfuscht und will es natürlich nicht zugeben.


    Lass Dich nicht veralbern.... bleib dran.

  • Trotz aller netten Meinungen: Du trägst bei Gericht die Beweislast, und Du kannst den strittigen Sachverhalt eben nicht beweisen - und das wars. Entweder zeigt die Werkstatt Kulanz, oder der Schaden bleibt auf Dir hängen - leider.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Uwe29 ()

  • Ein Gutachter kriegd das leicht raus.
    Die Schäden der ausgetretenen Bremsfl. sind noch frisch.

  • Ein Gutachter kriegd das leicht raus.
    Die Schäden der ausgetretenen Bremsfl. sind noch frisch.


    Was soll Deiner Meinung nach der Gutachter rauskriegen? Spannend ist doch nicht die Frage, wie alt irgendwelche Schäden sind, sondern wer sie verursacht hat - und der Beweis hierzu ist de facto nicht möglich.

  • Iss schon klar Uwe,



    Der Gutachter hat so'ne Dichtung schonmal gesehen... der kann genau sagen, ob die falsch eingebaut wurde, oder an Alterschwäche kaputt gegangen ist.
    Der kann sogar sagen, wann die undicht wurde.


    Wenn's drauf ankommt, kriegt der sogar raus ob der Blaumann vom Mechaniker frisch gewaschen war oder nicht.



    Und noch.... wird einem vor Gericht geglaubt.
    Es geht also nicht darum dass Roman beweisen muss, dass er den Schaden nicht selbst verursacht hat nachdem er das Moped aus der Werkstatt holte.



    Naja.... soweit iss es ja noch nicht. Darum müssen wir nicht um ungelegte Eier Diskutieren.

  • ...zur Not auch mit dem Anwalt drohen,kann Wunder bewirken.


    Tu das nicht, du machst dich damit nur lächerlich!



    Zitat

    Wenn's drauf ankommt, kriegt der sogar raus ob der Blaumann vom Mechaniker frisch gewaschen war oder nicht.



    Du guckst eindeutig zuviel Ammi-Krimiserien.


    Theoretisch ist zwar vieles möglich, in der Praxis aber nicht praktikabel, da viel zu aufwendig!
    Wir reden hier schließlich nicht von Mord, oder ähnlichen.

  • beavis


    soweit ich hier richtig mitgelesen habe , ging es um möglichkeit die bad1 hat.


    und DAS ist definitv eine möglichkeit. ob und in wie weit praktikabel muss man dann sehen.

    Am Rande meines Verstandes kichert der Wahnsinn!


    Grüssle,
    de Marc


  • Darum ja auch.... "wenns drauf ankommt"


    und.... ich gucke kein TV

  • Also ich würde dir empfehlen, dich an die Schiedsstelle des KFZ Gewebes zu wenden.
    Wenn du dem Ombudsmann erzälst, dass die Werkstatt dir ein Motorrad in nicht verkehssicherem Zustand (mit einem Bremsflüssigkeitsleck) übergeben hat, wird der voraussichtlich richtig ärgerlich sein und der Werkstatt mal die Leviten lesen.


    Die Folgeschäden durch die austretende Bremsflüssigkeit geltend zu machen dürfte aber schwierig werden.
    Als Geschädigter bist du nämlich dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
    D.h. nachdem du das Leck entdeck hast, hättest du das Motorrad abstellen müssen und dich vom ADAC o.ä. in die nächste Werkstatt abschleppen lassen müssen.

    Grüße :)


    Dietrich

    Das Bundesgesundheitsministerium warnt: Windows 10 kann Tourette Anfälle verursachen!

  • Hallo Roman , da bei Harley meistens DOT 5 ( auf Silikonbasis ) verbaut wird und diese nicht denLack angreift , wirst du dort keine Schäden bekommen . Aber die Sache mit den Krümmern ist natürlich Sch... !
    Und das sich deine Handschuhe auflösen ist auch normal , da bestimmte Kunststoff oder Gummiverbindungen darauf reagieren . Ich kenne dich als besonnenen Menschen , deshalb denke ich das Du den richtigen Weg finden wirst .