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Yamaha R6 35Kw TÜV kit


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  • Hallo,


    Mein Name ist Sven, ich bin ein Motorradfahrer aus den Niederlanden. Ich entschuldige mich für mein schlechtes Deutsch.


    Ich habe eine Frage an Sie zu meinem R6. In den Niederlanden darf ein R6 nicht auf 35 kW reduziert werden, in Deutschland ist dies jedoch erlaubt. Wenn ich den R6 mit 35 kW vom TÜV in Deutschland bekomme und ihn in die Niederlande zurück importiere, ist er in den Niederlanden wieder legal. Dies ist auch der Grund, warum deutsche Motoren mit 35 kW häufig von Niederländern gekauft werden.


    Haben Sie eine Idee, ob ich meinen R6 nach Deutschland importieren, ihn bei einer Werkstatt mit 35 kW vom TÜV prüfen lassen und ihn dann in die Niederlande zurückimportieren kann?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und vielen Dank für die Autobahn!:)

  • Zitat

    In den Niederlanden darf ein R6 nicht auf 35 kW reduziert werden, in Deutschland ist dies jedoch erlaubt.

    Nein.


    Für den Führerschein A2 gilt max 48 PS und max 95 PS darf gedrosselt werden.

    R6 hat offen umme 120 PS, dürfte also nicht gerosselt werden.

    Es sei denn es gabs sie auch als 95 PS Variante.

    Dann darf aber auch nur DIE auf 48 PS gedrosselt werden.

  • es gibt den besitzstandsschutz.

    bedeutet mit den worten vom adac:

    Besitzstandschutz für alte Fahrerlaubnisse

    Es gibt aber auch Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden – die sogenannten Big-Bikes. Nur wer die Klasse A2 ab dem 19.1.2013 bis zum Ablauf des 26.12.2016 erworben hat, darf auch weiterhin in Deutschland diese gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Im Ausland ist es verboten, diese Maschinen zu führen.


    Inwieweit dies für hier jetzt zutrifft, kann ich nicht beurteilen.



    MfG


    Fredy

    Wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nicht mehr zum sitzen.