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Herstellerfreigabe kontra Fahrzeugschein


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  • Hallo,


    für meine Dicke (R100R) hab ich vor kurzem neue Reifen kaufen wollen. Da die alten Metzler "Laser" auslaufen (lt.Reifenmensch) hat die Firma Metzler auch ein Nachfolgemodell herausgebracht, welches für meine Dicke auch eine Freigabe hat.........Soweit so gut....


    Allerdings sind bei mir im Fahrzeugschein "VR" Reifen eingetragen (meines erachtens Quatsch, weil die Kuh eh nur 180 fährt) und die Nachfolgereifen von Metztler haben aber nur "HR"..............aber ne Freigabe...


    Der Reifenmensch meinte das geht .....weil ja Freigabe und so......
    Ich war mir aber nicht ganz sicher und fuhr mal zum TÜV und stellte da mal so die Frage was denn nun gilt........Der TüVler sagte "Also über den Tüv kommen Sie mit den Reifen schon......weil Freigabe.....aber wie das die Bullerei sieht bei ner Kontrolle..........oder der Gutachter bei nem Crash......das könnt er nicht sagen..."


    Dann bin ich zur Bullerei und hab da mal doof nachgefragt.....die haben gesagt "Da müsst ich den Tüv fragen! :mhh:..........


    Ich bin dann zum Reifenmensch und hab nochmal die alten "Laser VR" geordert............


    Aber irgendwann brauch ich neue..............und wenns die Laser dann nicht mehr gibt ?(


    Gruß Jörg

    Viele Grüße aus dem Herzen der Natur...8)


  • Hallo,


    die "Freigabebescheinigung" hab ich ja, aber der TÜV trägt die trotzdem nicht ein, weil der alte einetragene Reifen ein VR Reifen ist und der neue nur ein HR......

    Viele Grüße aus dem Herzen der Natur...8)


  • Zitat

    Original von oelfinger
    Hallo,


    die "Freigabebescheinigung" hab ich ja, aber der TÜV trägt die trotzdem nicht ein, weil der alte einetragene Reifen ein VR Reifen ist und der neue nur ein HR......


    such dir 'nen andern tüv :tuvfuck:


    gruss wolf

  • Zitat

    Original von Wolf


    such dir 'nen andern tüv :tuvfuck:


    gruss wolf


    :meinung:
    Wenn der VR nunmal nicht mehr hergestellt wird bleibt denen eben nix anderes übrig als den HR einzutragen :tuvfuck:

  • Hallo,


    genau das ist der Knackpunkt.....der Tüvler sacht halt wenn im Fahrzeugschein VR Reifen (für hohe Geschwindigkeiten)vorgeschrieben sind kann man sie nicht ohne weiteres durch die HR Reifen (für mittlere Geschwindigkeiten) ersetzten.......und eintragen.....


    Gruß Jörg

    Viele Grüße aus dem Herzen der Natur...8)


  • Zitat

    Original von oelfinger
    Hallo,


    genau das ist der Knackpunkt.....der Tüvler sacht halt wenn im Fahrzeugschein VR Reifen (für hohe Geschwindigkeiten)vorgeschrieben sind kann man sie nicht ohne weiteres durch die HR Reifen (für mittlere Geschwindigkeiten) ersetzten.......und eintragen.....


    Gruß Jörg


    irgend ein TÜV wird es machen!
    Frag einfach und laß am besten die alten streichen!
    oder mach ne HU und laß die Reifen im Testbericht erwähnen!

  • Wenn du die Freigabe vom Hersteller mit allen Angaben zu deinem Moped hast brauchst keinen Eintrag. Der Hersteller bescheinigt ja das auch dieser Reifen für dein Motorrad eine Freigabe hat.
    Nur ist diese Bescheinigung mit einem Original Firmenstempel, oder einem Stempel von einem Autorisierten Händler dieser Marke zu versehen und mit zu führen.


    Wenn der Tüv-Mensch das nicht weis dann, hilft wirklich nur wechsel zu DEKRA, denn ein Eintrag entfällt ja!!!!!


    Gruß Gregor