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Knolle für Quad


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  • skuriller Streit in Bonn
    Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass ein Quad rechtlich wie ein Auto zu behandeln ist. Auslöser für den Rechtsstreit durch mehrere Instanzen war ein Knöllchen über 10 Euro, das ein Quad-Besitzer zahlen sollte, weil er sein vierrädriges offenes Gefährt auf einem PKW-Parkplatz abgestellt hatte; die Politessen hielten das Spassfahrzeug für ein Motorrad. Da es rechtlich große Unklarheiten gibt, was ein Quad im Strassenverkehr ist muss der Mann das Knöllchen nicht zahlen und darf in Zukunft auf einem Auto-Parkplatz stehen.


    Quelle: wdr2

    Gruß Andrea



    Wenn wir wüssten wie kurz unser Leben ist,
    würden wir uns gegenseitig mehr Freude machen.
    Ricarda Huch

  • ...wäre ja wohl auch noch schöner, wenn die mit diesen Dingern die wenigen vorhandenen Mopedparkplätze verstopfen würden...


    *Grrrrrr*


    :] Fraro

  • was sagt denn eigentlich die Vorschrift ... ich meine, wo dürfen Motorräder parken und wo nicht ... wenn ich meine "Dicke" nirgendwo im Stadtgebiet abstellen kann, muß ich sie ja gezwungenermaßen auch mal auf einen PKW-Parkplatz stellen ... regen sich natürlich wieder die Dosenfahrer auf ... für mich aber immer noch besser als Parken auf dem Gehweg und ein Knöllchen kriegen ?(

  • Hallo Moe,


    parken auf dem Gehweg ist verboten, wird aber in den meisten Gemeinden toleriert solange noch genügend Platz für Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen ist. Grund dafür ist der offensichtliche Parkplatzmangel in den Gemeinden. Da halten es viele Ordnungsämter doch für angebracht, die wenigen Parkplätze den Dosen zu überlassen.


    gruß, Ben

    buffbuffbuffbuff *klonk* brobobobobrooooooo*klack*broooooaaaaa*klick*raaaaa aharrrrrrrr...


    Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen.

  • Zitat

    Original von tretkurbel
    Zolltechnisch wird ein Quad schon lange wie ein Auto behandelt.


    Schlaue hatte es auch als "ZUGMASCHINE" versucht, ist aber ein Auto.



    moinsen,


    für quad und atv gibbet in D 2 zulassungsmöglichkeiten:


    als VKP
    vierrädriges kraftfahrzeug zur personenbeförderung
    max 15kW
    beleuchtung in prinzip wie mopped


    als zugmaschine/geräteträger
    offene leistung
    anhängerkupplung
    beleuchtung wie auto


    ich hab eines der 2ten kategorie ....
    das ding hat 38kW, das drossele ich doch nicht.


    autos sind aber beide!!!

  • Zitat

    Original von fazermaus
    skuriller Streit in Bonn
    Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass ein Quad rechtlich wie ein Auto zu behandeln ist. Auslöser für den Rechtsstreit durch mehrere Instanzen war ein Knöllchen über 10 Euro, das ein Quad-Besitzer zahlen sollte, weil er sein vierrädriges offenes Gefährt auf einem PKW-Parkplatz abgestellt hatte; die Politessen hielten das Spassfahrzeug für ein Motorrad. Da es rechtlich große Unklarheiten gibt, was ein Quad im Strassenverkehr ist muss der Mann das Knöllchen nicht zahlen und darf in Zukunft auf einem Auto-Parkplatz stehen.


    Quelle: wdr2


    Ist doch wirklich wohl klar oder etwa nicht..... ?(


    Ein Quad ist doch ein Mehrspuriges Fahrzeug....so jedenfalls hab ich es letztes Jahr in der Fahrschule gelernt....und ein Motorrad darf auf eine PkW Parkplatz stehen..ist soweit eigendlich auch rechtlich geregelt...wenn ich mich jetzt nicht ganz irre.... :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Muckelchen
    und ein Motorrad darf auf eine PkW Parkplatz stehen..ist soweit eigendlich auch rechtlich geregelt...wenn ich mich jetzt nicht ganz irre.... :rolleyes:


    Da die meisten öffentlichen Parkplätze nicht extra als Parkplatz für Autos ausgewiesen sind, würd ich mein Motorrad dort jederzeit abstellen. Soll mal eine kommen und mir nen Knöllchen geben wollen 8)