skuriller Streit in Bonn
Das Bonner Landgericht hat entschieden, dass ein Quad rechtlich wie ein Auto zu behandeln ist. Auslöser für den Rechtsstreit durch mehrere Instanzen war ein Knöllchen über 10 Euro, das ein Quad-Besitzer zahlen sollte, weil er sein vierrädriges offenes Gefährt auf einem PKW-Parkplatz abgestellt hatte; die Politessen hielten das Spassfahrzeug für ein Motorrad. Da es rechtlich große Unklarheiten gibt, was ein Quad im Strassenverkehr ist muss der Mann das Knöllchen nicht zahlen und darf in Zukunft auf einem Auto-Parkplatz stehen.
Quelle: wdr2