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Neuer Fahrzeugschein ohne gültigen TÜV..?


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  • Habe vor gut einer Woche mit Schrecken Woche festgestellt,
    dass mein Auto schon seit drei Monaten neuen TÜV gebraucht hätte... 8o


    Ich also nix wie hin...
    noch einen letzten Blick ins Handschuhfach, wo ich den Fahrzeugschein u. letzten TÜV-Bericht aufbewahre......
    doch Schock lass nach...keine Papiere.... :mhh:


    Nachdem ich nun eine Woche lang die Wohnung auf den Kopf gestellt habe
    und absolut nichts auftun kann, was einem KFZ-Schein ähnelt, werde ich wohl zum Strassenverkehrsamt müssen, zwecks neuem Schein...



    Meine Kollegen allerdings behaupten, dass dies gar nicht so einfach wäre, da das Fahrzeug ohne TÜV sei und der letzte Bericht auch nicht vorgelegt werden könnte,
    aus diesem Grund würde der Schein nicht ohne weiteres ausgehändigt....


    Da ich wirklich null Ahnung von diesen Dingen habe, weiss vielleicht jemand von euch ob es da Probleme geben könnte...??



    Liebe Grüße
    Kara :)

  • Haben gerade ein ähnliches Problem mit einem unserer 4men Wagen.
    Da musst zum STVA, dort gibtst du eine eidesst. Versicherung ab.
    Du bekommst dann ein so genanntes "Datenblatt" mit, auf dem alle relevanten Fahrzeugdaten vermerkt sind. Mit diesem Blatt zum TÜV und von da aus wieder zur Zulassungsstelle. Und dann gibt es den neuen Schein. ( Das ist der vorgeschriebene Weg).
    Wenn du allerdings eine(n) nette(n) Sachbearbeiter(in) hast, bekommst du den Schein sofort :rolleyes:

  • Also den letzten TÜV-Bericht wollte bei mir noch keiner sehen.
    Wegen dem verlorenen Fahrzeugschein: Ich glaube ne Verlustanzeige (bei der Polizei) reicht. Nur weiß ich net ob ünerhaupt noch Fahreugscheine alter Art ausgestellt werden. Eigentlich gibt's doch das neue EU-Gedöns.
    Mal auf der Zulassungsstelle fragen (kostet nix, hoff ich :D).

  • Zitat

    Original von wiesel


    Mal auf der Zulassungsstelle fragen (kostet nix, hoff ich :D).


    Hab das durch:
    eidesstadliche Ereklährung über Verlust an die Zulassungsstelle und Ausstellung neuen Fahrzeugschein (bei uns 56 € ) und dan ganz normal zum Tüv.


    Harald

  • Danke für eure Erfahrungen...!!



    Werde morgen mein Glück bei m Strassenverkehrsamt versuchen :]



    LG
    Kara :)

  • Frage :


    Steht eigentlich die Abmeldungsdauer in einer Verbindung zum Tüv ?


    z.B. : Habe ein Fahrzeug 5/ 2005 abgemeldet - Tüv bis 12/ 2006


    Muss ich jetzt noch in 2006 anmelden um weitere zwei Jahre Tüv
    zubekommen oder kann man ohne Probleme bis zum Saisonstart warten ?
    März 2007
    ohne die Angst einer Vollabnahme bzw. Stress beim anmelden - da der
    Tüv abgelaufen ist in 12/ 2006 ?(


    Was wird das Straßenverkehrsamt machen ?

  • @Claus


    Wird Zeit, wenn Du kein Gutachten willst.
    Bald sind die 18 Mon. um.


    Kannste doch dann gleich mit Saisonkennzeichen wieder anmelden.
    Warum erst bis zum Frühjahr warten ?


    Für die Anmeldung brauchste auf jeden Fall HU/AU - Bescheinigung.



    Zitat

    Hinweis: Wer sein Fahrzeug länger als 18 Monate (also endgültig) stillgelegt hat, muss ein Gutachten nach § 21 StVZO vorweisen. Das können Sie bei Ihrer TÜV-Servicestation vor Ort erstellen lassen. Sie bekommen dann bei der Kfz-Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein, einen neuen Fahrzeugbrief sowie neue Kennzeichen.


    Quelle

  • Danke Gerhard,


    bin erst durch den Beitrag von Kara auf meine Sache aufmerksam geworden. Ich habe das mit den 18 Monaten nicht gewusst ! 8o


    Muss dann halt das moped 6 km bis zum Tüv schieben ! :mhh:
    Alle mal besser als ein Gutachen zubezahlen.........
    Die Anmeldung über Saisonkenzeichen ab März 07 ist für die Versicherung
    kein Problem - der Beitrag wird dann auch erst ab Februar 07 eingezogen. Das hatte ich gestern noch von meinem " Versicherungsvertreter erfahren. Was die Sache mit dem Tüv und der Dauer der Abmeldung betrifft - wußte er auch nicht !
    Danke für deinen Hinweis !

  • Zitat

    Original von Gerhard
    Jau, tatsächlich mal ne kleine Erleichterung.


    Hier ist noch nen Link dazu: ---> Dekra


    Lt. Aussage meines Tüv`s gilt das nicht rückwirkend !
    Die neue Bestimmung greift ab März leider nur nach vorne !


    Grüsse : Claus

  • Moin Moin,
    was ein Glück, dieses ganze gedöns gibt es hier nicht. Hier bekommt das Fahrzeug ne Nummer bei der Erstzulassung unn fertisch. Alle Jahr zum ITV, Steuern und Versicherung bezahlen und los gehts, die Nummer bleibt das ganze Fahrzeugleben am Fahrzeug auch wenn es verkauft wird. Wenn Du es stilllegen willst gehtse zum Amt und füllst nen Schein aus, und brauchst dann ab dem nächsten Jahr keine Steuern mehr bezahlen.
    Wenn Du angehalten wirst wollen die hier den ITV Stempel und Versicherungsnachweis sehen. Steurn wird für´s Fahrzeug bezahlt, nicht für den Halter, d.h. wenn das Fahrzeug verkauft wird werden Die nicht bezahlten Multa´s und die Steuerschulden mitverkauft *grins*
    Wenn der Käufer da nicht aufpasst muß er Deine Steuern nachzahlen...