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Markenbindung bei Reifen


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  • Hi Zusammen,


    hab da mal ne interessante Frage, die im Moment im B-King Forum diskutiert wird. Man hört dazu die unterschiedlichsten Meinungen und Aussagen von den den unterschiedlichsten Leuten (darunter wohl auch Leute vom Tüv und Polizei).


    Sachstand: Die B-King hat keine Markenbindung mehr was die Reifen betrifft.


    Die eine Seite behauptet, das jeder Reifentyp der die Grösse hat und auch sonst der Spezifikation entspricht (Geschwindigkeitsindex, Tragfähigkeit etc.) aufgezogen werden darf.


    Die andere Seite meint, das es dazu einer Freigabebescheinigung bedarf.


    Verwirrend hierbei ist wie gesagt, das der eine Wachtmeister dies sagt, der andere Tüvler das. Eben das übliche Chaos. Keiner scheint so richtig Bescheid zu wissen was nun richtig ist und was falsch.


    Habt ihr ähnliche Erfahrungen, bzw. weiss einer was Genaueres?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Sledge ()

  • Zitat

    Original von Sledge



    Die andere Seite meint, das es dazu einer Freigabebescheinigung bedarf.


    Wenn keine im Brief/Schein (scheint ja bei dir der Fall zu sein) drinsteht, brauchste natürlich auch keine beachten. ;)


    Ansonsten gillt:
    Sofern der Hersteller die Reifenfabriktsbindung nicht ausdrücklich aufgehoben hat gilt sie weiter.

  • Ich hab eben geschaut, im Schein/Brief steht nur


    120/70ZR17M/C(58W)
    200/50ZR17M/C(75W)


    ohne Herstellerangabe


    Also darf ich mir hoffentlich den M3 auch ohne explizite Freigabe von Metzeler aufziehen?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Sledge ()

  • Ich würde sagen ja.



    Zumal auch aufer Suzuki-HP keine Freigaben für die B-King zu finden sind.
    Und zumindest für die Serienbereifung müßten sie dann ja ne Freigabe haben.


    Aber wenn TÜV und Bullereri sich da nicht mal einig sind... ;)


    Im Zweifel würd ich da eher der Aussage vom TÜV ler trauen. ;)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Beavis ()

  • Wenn keine Reifenmarke eingetragen ist, brauchste m.E. eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller.


    Ist eine Reifenmarke eingetragen u. man will ein anderes Fabrikat fahren muss vom Reifenhersteller eine Freigabe vorhanden sein.


    Freigabe





  • Zitat

    Original von Gerhard
    Wenn keine Reifenmarke eingetragen ist, brauchste m.E. eine Reifenfreigabe vom Reifenhersteller.


    Ist eine Reifenmarke eingetragen u. man will ein anderes Fabrikat fahren muss vom Reifenhersteller eine Freigabe vorhanden sein.


    Eben das ist der Knackpunkt. Was ist denn da dann der Unterschied, wenn ich so oder so eine Freigabe vom Reifenhersteller brauche?

  • Abgesehen von den ganzen rechtlichen eindeutigen zweideutigen Auslegungen:



    Der Unterschied ist halt das der Motorradhersteller keine Test`s gefahren hat u. somit die Freigabe auf den Reifenhersteller abwälst.


    Der will ja auch die Reifen verkaufen........... ;)


    Denn, würdest Du einen Reifen montieren der zwar die Abmessungen etc, einhält aber nicht getestet wurde u. weder der Motorradhersteller noch der Reifenhersteller grünes Licht gegeben hat ?


    Und dann das ganze Theater bei einer Kontrolle erstmal oder bei einem Unfall.
    Dann bist Du Beweispflichtig u. rennst erstmal hinter den entsprechenden Bescheinigungen her.


    Wir wissen doch was das für einen Rattenschwanz hinter sich herzieht wenn man sich auf die Ausnahme der Ausnahme beruft.


    "Ich war berechtigt ..........." muß vor Gericht erstmal bewiesen werden.







    Für die XX hat der MPR eine Freigabe, der MPR 2 bisher nicht.
    Michelin hatte beim ersten Testlauf 2007 pendeln im Hochgeschwindigkeitsbereich festgestellt u. keine Freigabe erteilt.
    Beim nächsten Test 2008 hat der Testfahrer die XX geschrottet, also immer noch keine Freigabe.

  • Danke für die Info Gerhard, ich hoffe mal das Metzeler den M3 demnächst für die B-King freigibt (auf der Hayabusa ist er wohl schon länger freigegeben). Technisch hätte ich jetzt wenig bis keine Bedenken bei dem Reifen. So wirklich lange hält die Originalbereifung nämlich nicht mehr durch und entsprechende Freigaben sind für die B-King derzeit nicht verfügbar. Aber scheinbar können sich die Reifenhersteller das leisten diese Reifendimensionen erstmal zu vernachlässigen :(

  • Zitat

    Aber scheinbar können sich die Reifenhersteller das leisten diese Reifendimensionen erstmal zu vernachlässigen


    Was ich seltsam dabei finde, wieso macht Suzuki nen 200er reifen auf ne 6 Zoll Felge??? ?( ?(
    Normaler weise gehört da nen 190er drauf.
    Ich denke mal da dürfte auch das Problem liegen.
    Denn eigentlich is ne 6 Zoll Folge zu schmal fürn 200er Reifen.
    Deswegen wird da kaum ein Hersteller rann gehen wollen.

  • Zitat

    Original von Beavis


    Was ich seltsam dabei finde, wieso macht Suzuki nen 200er reifen auf ne 6 Zoll Felge??? ?( ?(


    Das hab ich mich allerdings auch schon gefragt. Und nen 190er eingetragen zu bekommen ist leider auch nur mit (je nach Tüv-Prüfer) hohem Aufwand machbar.

  • Ich habe nur eine Reifenbindung und zwar an den Michelin Pilot Power 2 CT . Der bindet mich fest an die Straße :D Der Rest ist wie immer EU + Staatenrechtskabbelei !!! X(