Hi Zusammen,
hab da mal ne interessante Frage, die im Moment im B-King Forum diskutiert wird. Man hört dazu die unterschiedlichsten Meinungen und Aussagen von den den unterschiedlichsten Leuten (darunter wohl auch Leute vom Tüv und Polizei).
Sachstand: Die B-King hat keine Markenbindung mehr was die Reifen betrifft.
Die eine Seite behauptet, das jeder Reifentyp der die Grösse hat und auch sonst der Spezifikation entspricht (Geschwindigkeitsindex, Tragfähigkeit etc.) aufgezogen werden darf.
Die andere Seite meint, das es dazu einer Freigabebescheinigung bedarf.
Verwirrend hierbei ist wie gesagt, das der eine Wachtmeister dies sagt, der andere Tüvler das. Eben das übliche Chaos. Keiner scheint so richtig Bescheid zu wissen was nun richtig ist und was falsch.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen, bzw. weiss einer was Genaueres?