Die frage stellt sich mir nun :???:
Da ja nun in der zulassungsbescheinigung nix mehr eingetragen wird, muss man da nun eigentlich noch zum TÜV mit dem TÜV-Gutachten oder wie die alle heisen oder reicht es das TÜV-Teilegutachten wie nee ABE immer mit sich zu führen?
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mit dem teilegutachten eintragen lassen ,bei ner abe reicht das mit führen ,so ist mein wissensstand
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Zitat
Original von scout
mit dem teilegutachten eintragen lassen ,bei ner abe reicht das mit führen ,so ist mein wissensstandda wird doch aber nix mehr eingetragen
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Zitat
Original von tanne
Die frage stellt sich mir nun :???:
Da ja nun in der zulassungsbescheinigung nix mehr eingetragen wird, muss man da nun eigentlich noch zum TÜV mit dem TÜV-Gutachten...Ja mußt du.
Das Gutachten ist ein Teilegutachten.
Das besagt nur, das gegen die Verwendung des Teils keine Bedenken bestehen.
TÜV/DEKRA müssen aber den korrekte An/Einbau bescheinigen. -
Zitat
Original von tanne
da wird doch aber nix mehr eingetragen
mit dem lenkerumbau muß ich nach tüvabnahme auf landratsamt,dort wirds eingetragen :] -
Zitat
Original von Beavis
TÜV/DEKRA müssen aber den korrekte An/Einbau bescheinigen.
und die iss da sicher mitzuführen? kostete (damals) mal 23 eus sicher jetzt an die 30 eus
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Zitat
Original von scout
mit dem lenkerumbau muß ich nach tüvabnahme auf landratsamt,dort wirds eingetragen :]
so kenne ich´s ja auch, aber die tragen nix mehr ein bei uns in die neuen papiere :mhh: soll man alles mitführen
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Wenn du genügend Terz und einen eindrucksvollen Veitstanz auf der Zulassungsstelle machst, tragen die noch heute was ein...... :d7:
Been there....done that........und mein (neuer) Fahzeugschein hat auch schon 2 Seiten......:D
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Howdy Tanne,
schauen wir mal in den §19 der STVZO und zwar genauer in den Absatz 4 der sich über den An- Abbau von Fz-Teilen beschäftigt, genauer über den Nachweis den der Führer des Fahrzeuges mitführen muss:
ZitatSTVZO §19(4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen
1. .... den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung, Genehmigung im Rahmen der Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu oder eines Auszugs dieser Erlaubnis oder Genehmigung, der die für die Verwendung wesentlichen Angaben enthält, und
2. .... einen Nachweis .....
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Satz 1 gilt nicht, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I .....einem entsprechenden Eintrag einschließlich zu beachtender Beschränkungen oder Auflagen enthält...(habe die Angaben über Anhänger mal durch ... ersetzt, damit es net so lang wird)
Quelle: §19STVZO
somit lässt dir der Gestzgeber die Wahl ob du ein dickes Bündel Unterlagen im Brustbeutel hast oder das Ganze auf der Zulassungstelle wie Öli beschrieben hat eintragen lässt....
Gruß
Der Indianer -
TÜV abnahme erforderlich ,eintragen unnötig.Mitführen pflicht.
Irgendwann hab ich dann ne Papiertonne auf dem Tank
Frank -
Hi,
seit wann ist das so ?
Beim letzten TÜV wurde bei meiner Dicken der Lenker und die Bremsleitungen eingetragen, Herbst letzten Jahres. -
Umbauten werden nach TÜV-Abnahme weiterhin eingetragen. Ich habe vor 3 Wochen erst eine Auspuffanlage plus Phon-Erhöhung eintragen lassen. Ebenso steht eine Schwingenverbreiterung breiterer Reifen und seitl. Kennz.Halter in der Zulassung (nicht mehr im Brief)
Von den TÜV-Berichten würde ich vorher eine Kopie machen da die Originale beim Strassenverkehrsamt verbleiben.