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4 in 1 Anlage


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  • Hey ihr, ich brauch da mal einen kleinen Rat :)


    Ich hab mir eine 4 in 1 Anlage gekauft :D und möchte die jetzt gerne anbringen :)
    Aber mir hat jetzt letztens einer gesagt, dass man eine 4 in 1 Anlage gar nicht eintragen lassen kann ?( Stimmt das oder ist das nicht so allgemein zu sagen.


    Also die Anlage ist von Sebring und auch spezielle für mein Motorrad konzepiert worden.


    Kann ich die dann eintragen lassen oder nicht ?(


    Danke schon mal im vorraus für Antworten :D

  • Zitat

    Original von Arjuna
    Also die Anlage ist von Sebring und auch spezielle für mein Motorrad konzepiert worden.


    Bist Du da ganz sicher ?
    Auf der Seite finde ich aber nichts für ne XJ600.......... ?(


    ---->Sebring


    Frag den Verkäufer nach ner ABE oder einem TÜV-Gutachten.

  • Ahhh jetzt schock mich doch nicht mit sowas :mhh:


    Ja super ich glaub dann wurde ich betrogen *scheißladen* hmpf ich glaub da muss ich mich wohl mal direkt an sebring wenden, weil ich hab da so ein wisch bei liegen das es für meine wäre.


    ?(

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Arjuna ()

  • Grundsätzlich kann man 4 in 1 Anlagen eintragen lassen. Die einzigen Anlagen die meines Wissens nie eingetragen wurden waren 6 in 1.


    Aber eine ABE oder ein Gutachten sollten sie schon haben. Wenn Dir eine Anlage ohne die Unterlagen verkauft wurde ist es wohl das beste Du gibst sie wieder zurück.


    Soweit ich weiß muß der Händler die Anlage dann auch dementsprechend kennzeichen (nicht zulässig im Bereich der STVO).

  • Zitat

    Original von Q-tex
    ...Aber eine ABE oder ein Gutachten sollten sie schon haben. Wenn Dir eine Anlage ohne die Unterlagen verkauft wurde ist es wohl das beste Du gibst sie wieder zurück.


    Soweit ich weiß muß der Händler die Anlage dann auch dementsprechend kennzeichen (nicht zulässig im Bereich der STVO).


    Das war auch mein erster Gedanke!...


    Gruß
    Mario

  • Hallo,
    Wenn du schreibst, dass die Anlage für die XJ konzipiert sei, dann müsste da auch eine Freigabe, bzw. ABE dabei gewesen sein(dann dürfte es auch keine Probs mit dem TÜFF geben) .... :]
    Wenn nicht würde ich mal mit demjenigen reden, der dir das Ding vertickt hat.


    Aber vielleicht weiss da ja auch jemand im 600er Forum bescheid. Die Jungs und Mädels sind ziemlich auf Zack ;)


    Edit: Hast du die orginal Tüten über?
    Ohne Beschädigungen?
    Du hättest einen Kauf-Interessenten ;)

  • Sind leider beschädigt, deswegen hab ich mir ja ne neue gekauft :D


    Also ich hab mal gewusselt und eine EWG-Betriebserlaubnis gefunden. Die ich beim Kauf dabei bekommen habe, wo auch Definitiv 600 xj s drauf steht.
    Öhm kann ich mir so was zum Tüv wandern? Oder was ist das? Weil das ist das einzige was ich habe, eine ABE habe ich nicht. Nur dieses EWG wo ich noch nie was von gehört habe.....!?


    Aber danke für den Tipp mit dem 600, werd ich mich mal da noch schlau machen :) Oder mal bei Sebring selbst anrufen ;(

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Arjuna ()

  • mit des olle Schein kannste zum TÜFF gehen. Onkel Tüff sagt dir dann ob dus eintragen lassen musst oder du des olle Schien mit dich rumtragen musst. Sollte in des olle Schein aber och irgendwie ind Beamtendeutsch !!!!!ACHTUNG!!!! drinne stehen. Wenn dein Möppi_händler auf Zack ist weis der das auch!


    Grüße Christoph

    Dr Big 800 SR 43, DR Big 750 SR 41, BMW K1200LT, V Strom 650, VN 800 Drifter, BMW M1000RR (bestellt) CRF 250 Rally (geklaut 🤮), DR Big 800 SR 42, MM 2000 8)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von dDaG ()

  • Lass gleich beim TÜV eintragen. Was einmal im Brief steht kann Dir keiner mehr nehmen. :]

  • Hm das wohl wahr :) Nagut dann werd ich beim nächsten Tüv besuch das einfach mal mit machen lasse und Eintragen :D


    Bin ja so ein braver Bürger :P

  • Zitat

    Original von Arjuna
    Hm das wohl wahr :) Nagut dann werd ich beim nächsten Tüv besuch das einfach mal mit machen lasse und Eintragen :D


    Bin ja so ein braver Bürger :P


    Hallo.


    Wenn in deiner ABE oder EBE dein Modell mit aufgeführt ist, brauchst du die Anlage nicht eintagen zu lassen, sonden nur die Papiere mitzuführen.
    Wenn du später eine andere Anlage benutzen möchstest, z.B. BSM brauchst du diese dann nicht erst wieder austragen lassen zu müßen. Kostet alles viel Geld.
    Aber Vorsicht mit der Sebring. Ein Leistungsverlußt und Beschleunigungsloch bei
    ca. 2.500 - 4.000U/min ist damit Vorprogammiert. Das Teil funzt nur bestens im oberen Drehzahlbereich, auch wenn sie sich schön anhört.


    @Q-tex
    Wieso hat es keine eingetragene 6-1 gegeben????
    Für die Kawa 1300, Benelli und die CBR 6 Zylinder gab es eine Hänsle und Merazocchi. Geiler Sound, aber leider kein Rechts-Kurvenräubern mehr möglich.
    Da gab es dann nur noch Funkenflug ... sah Nachts sehr geil aus !!


    Gruß
    Rolf

  • Beschleunigungsloch? Die hat doch jetzt schon so ein schlechten Anzug :mhh:


    Hm aber trotzdem Danke ;) dann werde ich wohl brav meine EBE mitführen und mal schauen was das so an Leistung wegnimmt, ansonsten kommt sie halt wieder ab ;(


  • Hi Rolf,
    siehste da hab ich wieder was gelernt, ich dachte wirklich die Anlagen waren nicht eintragungsfähig, weil zu laut. Ein Bekannter von früher hatte mal die 6 Zylinder Honda mit einer 6 in 1, das Teil war brachial laut, von der Form her aber ein relativ schmales Endrohr.

  • Zitat

    Lass gleich beim TÜV eintragen. Was einmal im Brief steht kann Dir keiner mehr nehmen.


    Das ist leider auch nur ein Märchen...... :(

  • also die sache sieht so! aus hast du eine abe; must du die nicht eintragen.
    Gesetze ändern sich schon mal zu unsern gunsten

  • Zitat

    Original von H G


    Das ist leider auch nur ein Märchen...... :(


    Willkommen im Forum........


    das mit dem Märchen musst du mal erläutern............denn soweit ich weiss ist es so, daß einmal eingetragene Dinge (sofern sie nicht verändert werden) bestand haben......

    Viele Grüße aus dem Herzen der Natur...8)


  • bertl was sind Gesetze? :kissy: Ne aber danke dann weiß ich bescheid, nur mit ABE net eintragen lassen und ansonsten ohne Erlaubnis fahren :rolleyes: Ne dann werd ich wie gesagt ab zum Tüv :]


    @HG hm weiß auch net wieso Märchen, hast schon schlechte Erfahrung gehabt mit eingetragenen Sachen? Bei uns in der Gegend hab ich eh das Gefühl das die keine Ahnung von Mopeds haben bei der Bullizei, weil die kontrollieren hier gar nicht ob irgendwas eingetragen ist, ausser man fährt halt auffälige Tunings so wie Fighter, aber glaub nicht das die z.B wissen das ne xj zwei anstatt einen hat.

  • Zitat

    denn soweit ich weiss ist es so, daß einmal eingetragene Dinge (sofern sie nicht verändert werden) bestand haben......


    So wie ich schon in Autoforen mitbekommen habe ist das nicht immer so.
    Wenn es dem nächsten Polizisten an der nächsten Ecke nicht gefällt obwohl es eingetragen ist, schickt er einen wieder zur Vorführung und wenn der Prüfer meint es sei nicht o.k., dann bauste wieder ab.

  • Na toll ud wofür lässt man es dann überhaupt eintragen X( Naja haben ja alle genug Geld :D