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Keine Unbeenklichkeitsbescheinigung für mein Moped - und nun?


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  • Hallo Leute, nach den Gesetzen der EU sind Reifenbindungen nicht mehr gegeben - ich habe meine Reifenbindung austragen lassen und gut ist. Einzig und alleine müssen die Reifengrößen und Tragwerte eingetragen sein.


    Wie ist das bei der Zulassungsbehörde gelaufen ? Hast du was bezahlt für das austragen und wenn wieviel ?


    Ciao
    Jürgen

  • Wie ist das bei der Zulassungsbehörde gelaufen ? Hast du was bezahlt für das austragen und wenn wieviel ?


    Ciao
    Jürgen

    Ist ja schon ein Zeitlang her, war so eben über 10 Euronen


    Gruß
    Gerhard

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von FJ-Fuzzy ()

  • Ach so, wenn ich keine Reifenbindung im Schein habe (hab ich nicht!!!!), dann ist das eh alles Wurscht?
    Echt?!?


    Och, ihr seid meine Rettung, tausend Dank!
    Dann hole ich die PiPo3 und habe nicht Stunden meines Lebens sinnlos für Reifenentscheidungsfindung vergeudet.


    Ich liebe dieses Forum!


    Das ist ja ne richtig euphorische Reaktion :D :ggrins:


    Aber so ganz sicher wäre ich mir da nicht:


    Richtig ist, wie auch von vielen geschrieben, die früher mal übliche ReifenBINDUNG per Zulassung ist entfallen.
    Es gibt aber nach wie vor die Reifenfreigabe bzw. Unbedenkichkeitsbescheinigung der (Reifen-)Hersteller, und m.E. ist das zumindest im Versicherungsfall u.U. wichtig.


    Grundsätzlich ist also nur noch zwingend Größe und Geschwindigkeit zu beachten. Aber es gibt z.B. auch Moppedreifen, die sind nur für die Rennstrecke zugelassen und nicht für den Straßenverkehr...


    Ich würde an Deiner Stelle einfach mal beim TÜV oder DEKRA anrufen und dann erst kaufen.

    Das Leben ist zu kurz für schlechten Rotwein!

  • http://www.adac.de/_mmm/pdf/Mo…Freigaben_683KB_29840.pdf


    vielleicht hilft das noch.


    Grundtenor:
    Keine ReifenBINDUNG (dürfte es bei Deiner Maschine nicht mehr geben) - du kannst alle Reifen, die den Größen, Geschwindigkeiten, Tragfähigkeit lt. Zulassung entsprechen, aufziehen.
    Danach darfst Du sogar Reifen verschiedener Hersteller fahren. Im Ausland sieht man das auch immer wieder.



    ABER


    empfohlen wird, sich an den Freigabelisten der Hersteller zu orientieren. Aber zulassungs- bzw. betriebserlaubnisrelevant ist es nicht mehr. Wie gesagt, ich kann mir aber vorstellen, dass im Schadensfall durchaus kritische Fragen gestellt werden bzw. die Nutzung nicht freigegebener Reifen (-kombinationen) zu einer Teilschuldvermutung /-annahme führt.

    Das Leben ist zu kurz für schlechten Rotwein!

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von mv-sachse ()

  • Ich halte zwar nichts von diesem Verein, aber.......... :


    Alles zu Freigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen, „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ etc.


    http://www.adac.de/_mmm/pdf/Mo…Freigaben_683KB_29840.pdf

  • ABER


    empfohlen wird, sich an den Freigabelisten der Hersteller zu orientieren. Aber zulassungs- bzw. betriebserlaubnisrelevant ist es nicht mehr. Wie gesagt, ich kann mir aber vorstellen, dass im Schadensfall durchaus kritische Fragen gestellt werden bzw. die Nutzung nicht freigegebener Reifen (-kombinationen) zu einer Teilschuldvermutung /-annahme führt.

    Aber:


    Hätte der Hund nicht geschi...........hätte es nicht gestunken - man kann auch alles zerreden........... Kugeläuglein lasse dich nicht verunsichern mit Mit- oder Terilverschulden etc. Wie sagt der MVSachse so schön: Wie gesagt, ich kann mir aber vorstellen, dass im Schadensfall -ich kann mir auch viel vorstellen aber das entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage - aus die Maus :]


    Gruß
    Gerhard

  • Aber:


    Hätte der Hund nicht geschi...........hätte es nicht gestunken - man kann auch alles zerreden........... Kugeläuglein lasse dich nicht verunsichern mit Mit- oder Terilverschulden etc. Wie sagt der MVSachse so schön: Wie gesagt, ich kann mir aber vorstellen, dass im Schadensfall -ich kann mir auch viel vorstellen aber das entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage - aus die Maus :]


    Gruß
    Gerhard


    :good_post: :meinung:


    Das kann ich nur bestätigen.
    Wenn keine Reifenbindung in den Papieren eingetragen ist, dann darfst Du jeden Reifen der eingetragenen Größen fahren.


    Und nach einer Reifenfreigabe des Reifenherstellers kannst Du dann lange suchen, weil sich kein Hersteller die Mühe macht eine unnötige Reifenfreigabe zu erstellen.

    Grüße :)


    Dietrich

    Das Bundesgesundheitsministerium warnt: Windows 10 kann Tourette Anfälle verursachen!

  • ...verstehe Euer Problem nicht?, :ggruebel:
    fahrt doch einfach die Reifen die der Motorrad-Hersteller oder Reifenhersteller freigegeben hat , für Eure Maschine,und Gut ist es :O :headbash:

  • ...verstehe Euer Problem nicht?, :ggruebel:
    fahrt doch einfach die Reifen die der Motorrad-Hersteller oder Reifenhersteller freigegeben hat , für Eure Maschine,und Gut ist es :O :headbash:


    Manni,


    das würden ja viele tun aber es gibt einige Reifen bei älteren Moppeds nicht mehr und dann ist es ja notwendig einen Reifen für das Mopped zu finden - VERSTEHST DU DAS PROBLEM NUN BESSER :dance: d_u_w


    Tach
    Gerhard

  • Nö......
    ich habe auch noch ein älteres Mopped, das es dafür keinen Alten Metzeler mehr gibt ist schon klar,
    dafür gibt es ja die Reifenfreigaben, und darf nun ContiGo fahren :D


    aber macht Ihr Eurer Ding und ich Meins. #winkewinke2#

  • Hier noch mal die aktuelle Information von SUZUKI zu der ganzen Fragestellung. Die wichtigen Passagen habe ich fett markiert.


    Wichtige Hinweise zur Bereifung von SUZUKI Krafträdern


    1. Hinweise zur Bereifungswahl


    Reifenfabrikatsbindung:
    Neue SUZUKI Modelle sind keiner Reifenfabrikatsbindung unterworfen. Die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH erstellt seit Mai 2007 keine neuen eigenen Reifenfreigaben. Die aktuellen Reifenbescheinigungen auf www.suzuki.de sind weiterhin gültig und geben Auskunft, für welche Modelle Reifenfabrikatsbindungen bestehen. Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist bei Modellen ohne Reifenfabrikatsbindung in den Fz-Papieren grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen.
    SUZUKI empfiehlt für Modelle ohne Reifenfabrikatsbindung laut Fahrerhandbuch ausschließlich die bei der Produktion des Fahrzeugs montierten Reifentypen. Diese wurden zusammen mit dem jeweiligen Fahrzeugtyp ausgiebig getestet und garantieren ausgewogene Fahreigenschaften. SUZUKI kann Sicherheitsrisiken bei der Verwendung einer anderen als der von SUZUKI für den jeweiligen Fahrzeugtyp getesteten und empfohlenen Bereifung nicht ausschließen. Für Bereifungen, die von SUZUKI nicht getestet und empfohlen wurden, wird keine Haftung übernommen.
    Sofern Sie sich für eine Alternativbereifung entscheiden, sollten Sie für Ihre eigene Sicherheit unbedingt darauf achten, dass die betreffenden Reifen vom Reifenhersteller oder Reifenimporteur aufgrund eigener Tests für Ihren Fahrzeugtyp empfohlen werden.
    ACHTUNG: Reifen der Geschwindigkeitskategorie W, wobei Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex in Klammern angegeben sind, z.B. 120/70ZR17 (58W) oder 190/50ZR17 (73W), sind für Höchstgeschwindigkeiten über 270 km/h zugelassen. Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit über 270 km/h ist unbedingt mit dem Reifenhersteller zu klären, ob die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Bereifung für das Fahrzeug ausreichend ist!


    Betreffend die weiterhin gültigen Reifenfreigabebescheinigungen von SUZUKI für Modelle mit Reifenfabrikatsbindung beachten Sie bitte Folgendes:


    Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich die Reifenbescheinigungen von SUZUKI nur auf Motorräder, die von der SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH bzw. deren Rechtsvorgängerin SUZUKI MOTOR GMBH DEUTSCHLAND vertrieben wurden und dem Serienzustand gemäß Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Typgenehmigung entsprechen. Dies gilt besonders hinsichtlich Serienfelgen, ggf. serienmäßiger Verkleidung und Motorleistung.


    Bei den in den Bescheinigungen genannten Alternativbereifungen handelt es sich um von SUZUKI selbst für den jeweiligen Fahrzeugtyp getestete und freigegebene Reifentypen. Andere als in der jeweils neuesten Fassung der Bescheinigungen aufgeführte Reifentypen werden von SUZUKI nicht empfohlen.


    Bitte beachten Sie, dass die Freigaben sich generell nicht auf Reifen mit auch nur geringen Abweichungen von der angegebenen Reifenbezeichnung bezüglich Reifentyp und Geschwindigkeitsindex beziehen.


    Sofern keine Reifenfabrikatsbindung besteht, kann das Fabrikat gemäß StVZO frei gewählt werden. Soweit in den Fahrzeugpapieren vermerkt und in der Freigabebescheinigung nicht anders angegeben, ist hierbei nur die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers zulässig. In allen anderen Fällen wird dies empfohlen.Mischbereifungen, d. h. die Kombination von Diagonalreifen mit Radialreifen sind nur zulässig, wenn dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist oder wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird. (§36 (2a) StVZO in Verbindung mit Erläuterung 45)


    In Zweifelsfällen bezüglich der Reifenbezeichnungen wenden Sie sich bitte direkt an die Reifenfirmen.


    Kopien aller SUZUKI-Reifenbescheinigungen sind auch gültig ohne Originalstempel und Originalunterschrift eines Händlers oder einer anderen Stelle. Das entsprechende Feld auf älteren Bescheinigungen ist durch die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Bescheinigungen auf www.suzuki.de überflüssig geworden.



    ...


    Es ist darauf zu achten, dass eine ausreichende Freigängigkeit der Reifen unter allen Betriebsbedingungen gewährleistet ist.


    SUZUKI INTERNATIONAL
    EUROPE GMBH
    Quelle: http://motorrad.suzuki.de/mein…-sa-bandit-1250s-abs-wvch


    Fazit:
    Die GSR 600 dürfte ja auch Bj 2007 oder jünger sein. Du darfst also jedes Fabrikat fahren, ohne dass es zulassungsrechtlich bzw. beim TÜV/DEKRA Probleme gibt. Wichtig sind nur die vorgegebenen Größen und Geschwindigkeiten.


    Aber SUZUKI und die Reifenhersteller lehnen jegliche Haftung ab, wenn der Reifentyp nicht für das Modell empfohlen wurde (Freigabe bzw. UBB). Das dürfte sich auch auf Schäden (Unfälle) beziehen, die auf die Bereifung zurückzuführen sind. Und das kann schon mal n Rutscher in den Straßengraben sein.


    Also, auf der sicheren Seite ist man nur, wenn man von den Herstellern empfohlene (freigegebene) Reifentypen aufzieht.


    Alles andere ist dann eigenes Risiko. :belehr:

    Das Leben ist zu kurz für schlechten Rotwein!

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 Mal editiert, zuletzt von mv-sachse ()

  • was ist denn nun der nutzen der eu-verordnung hinsichtlich reifenfabrikatsbindung und deren zulässigkeit oder nicht?
    verunsicherung bei zulassungsstellen und technischer überwachung, verwirrung beim käufer und haftungsausschluss für den hersteller bei unsachgemäßer auswahl der reifen?


    MfG


    Fredy

    Wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nicht mehr zum sitzen.

  • #heuldoch#

    1. Aber SUZUKI und die Reifenhersteller lehnen jegliche Haftung ab, wenn der Reifentyp nicht für das Modell empfohlen wurde (Freigabe bzw. UBB).


    2. Das dürfte sich auch auf Schäden (Unfälle) beziehen, die auf die Bereifung zurückzuführen sind.

    Zu 1 Klar sagen das die Motorrad- Reifenhersteller Die Motorradhersteller haben Money von den Reifenherstellern bekommen um damals ihre Reifen einzutragen.
    Letztendlich geht es dort nur ums Geld aber bestimmt nicht um Sicherheit


    Zu 2 Wie schon einmal gesagt, man kann dort vieles reininterpretieren aber was hat das mit Rechtmäßigkeit zu tun ??


    Es gibt halt Menschen die ihre Hosen mit Gürtel und Hosenträger tragen um sie nicht zu verlieren und einige hauen sich noch einen 10" Nagel zur Sicherheit in den
    Bauch.


    Ich habe dieses Thema nun wirklich durch . ich baue Motorräder um und habe ein wenig Ahnung davon und eins kann man glauben - wenn das nicht so wäre wie
    geschrieben dann wäre der TÜV und Zulassungsstelle bestimmt nicht bereit dieses Vorgehen zu akzeptieren - denn die machen sich doch bei der kleinsten Kleinigkeit
    in die Hose und würden das alles nicht zulassen - versucht haben sie es ja aber es ist ihnen nicht gelungen -


    Im Übrigen steht ja auch alles in deinem Text drin was ich zum Besten gegeben habe :lese:


    Natürlich kann jeder das machen / denken / glauben was er für richtig hält - sei es drum...


    Ich gehe jetzt Motorrad umbauen und mache es so, dass es vom TÜV abgenommen wird :anbet3: :ja:


    moin moin
    Gerhard