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Keine Unbeenklichkeitsbescheinigung für mein Moped - und nun?


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  • Hallo,


    ich muss meiner Lady (Suzuki Gsr 600 K9) eine neue Besohlung verpassen.
    Nun habe ich mich nach tagelanger Lektüre, abwägen verschiedenster Philosophien und Ratschlägen aus drei verschiedenen Richtungen ENDLICH entschieden:


    Der Michelin Pilot Power 3 sollte es werden.
    Und nun stelle ich fest, dass es für meine Maschine keine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt! :mauer:
    Nur für den 2 ct, aber das ist ein völlig anderer Reifen :(


    Ich frage mich nun, wie eng das mit der Bereifung gesehen wird und was der worst-case ist?
    Ich muss im April zum TÜV, bisher schienen die Reifen wenig zu interessieren.


    Auf Risiko spielen? Irgendwann kommt die Bescheinigung bestimmt noch, oft dauert das ja nur länger.
    Oder lieber nicht?


    Wäre für eure Erfahrungen dankbar,
    Sina



  • Bisher bei jedem TÜV-Termin hat sich der Prüfer die Reifen ganz genau angesehen und die Reifenfreigabe verlangt.


    Auf eine Freigabe warten würde ich nicht.
    Bei meiner Honda hat das ein paar Jahre gedauert bis seinerzeit die Freigabe für den Michelin Pilot Road II endlich kam.

  • Meine Erfahrung bisher : wenn du selbst zum TÜV fährst, mach nen Reifen drauf für den du ne Freigabebescheinigung hast - wenn Werkststsatt deines Vertrauens ..........dann scheißegal, im Falle eines Unfalls, dann lieber doch auf der sicheren Seite :-)
    P.S. PiPo 2 ist ja auch kein kein schlechter Reifen !

    Früher war alles besser, bloß ich nicht.
    Gruss Gordon

  • Einzelabnahme kostet um die 80 Euro und eintragen lassen... 8)


    vorher mit dem Tüv Techniker sprechen was verlangt wird und du brauchst auch nicht auf scheißegal zu warten... ;daumen;


    @Kradwart
    wasissndasfürscheisstip

    gruß...Volker


    möge die Schwerkraft dich nicht Verlassen...

  • Weshalb Scheißtip ? Mach druf wofür du Papiere / Freigabe hast und du bist aus dem Scheider !
    Bessere Reifen als die freigegebenen gibt's zuhauf !

    Früher war alles besser, bloß ich nicht.
    Gruss Gordon

  • Wenn der TÜVler wie hier in der Vertragswerkstatt ein mal um's Bike schleicht um nach 5min den Stempel zu geben, dann glaub ich, der Reifentyp spielt keine Rolle, schlimmsten Falls wirft er nen flüchtigen Blick auf die Profiltiefe. In so fern...
    Muss allerdings gestehen, dass ich ne Freigabe hab und an meiner Neumaschine immer alles in der Werkstatt machen lasse. Kann sein, dass das mit ner alten Gebrauchten bei nem freien Händler anders läuft.

  • Hallo Leute, nach den Gesetzen der EU sind Reifenbindungen nicht mehr gegeben - ich habe meine Reifenbindung austragen lassen und gut ist. Einzig und alleine müssen die Reifengrößen und Tragwerte eingetragen sein.


    Von welchem Hersteller der Reifen dann kommt ist wurscht


    In der Anlage eine Datei mit einem KFZ Schein in dem nur die oben genannten Daten eingetragen sind - geht zur Zulassungsatelle und last die Reifenbindung austragen :rave:

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von FJ-Fuzzy ()

  • Hi,
    Fuzzy sein Tipp und du hast freie Wahl.


    Falls dir das zu viel Aufwand ist. Nimm den PP 2. Ein guter Reifen hab ihn Jahrelang auf der XJR gefahren, Auch bei Nässe sehr Vertrauenserweckend. Gibt gutes Feeback.


    Ralf

    Wir sind alle nur Menschen, also lasst uns so miteinander umgehen.

  • In diesem Jahr passiert.
    Reifenwechsel wurde immer beim Freundlichen gemacht und beim TÜV gab es zunächst mal keine Beschwerden.
    Während einer Tour musste ich einen Reifenservice ansteuern, der Hinterreifen war runter. Der Junge schaut sich meine Reifen an und meint: "Entweder beide oder keinen."
    Und hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl hinten als auch vorne Reifen mit falscher Kennzeichnung montiert waren. :mauer: :mauer:
    Schaut da bei einer Routinekontrolle ein Polizist mal genauer hin, dann kann es eng werden. Stichwort Betriebserlaubnis.

  • Ähhh,


    also die erste Frage ist doch erstmal,ob für die GSR600 überhaupt eine Reifenfreigabe in den Papieren eingetragen ist.


    Wenn nicht, dann kannst Du jeden Reifen in den eingetragenen Größen fahren.


    Eine Freigabe benötigst Du dann nur, wenn Du eine andere Reifengröße als eingetragen fahren willst.

    Grüße :)


    Dietrich

    Das Bundesgesundheitsministerium warnt: Windows 10 kann Tourette Anfälle verursachen!

  • reifenbindung austragen lassen? das macht doch das strassenverkehrsamt in persona irgendeines angestellten, der nicht unbedingt die notwendigen kenntnisse in sachen fahrzeug und deren reifenunbedenklichkeitsbescheinigungen haben muss.


    mal angenommen, da wird die reifenfabrikatsbindung ausgetragen, es wir dnur noch verlangt, dass vorder- und hinterrad vom gleichen hersteller sein müssen.


    wenn ich mir nun eine reifenpaarung aufziehen lasse, die mir grad so in größe und ausführung zusagt, es vom hersteller des reifens aber keine freigabe für das motorrad gibt, was würde dann im falle eines falles von einem sachverständigen als erstes überprüft?
    wohl der zustand des reifens und deren zulasung. gibt es keine zulassung für den reifen auf dem mopped, was wird dann dazu die versicherung, die eigene und die gegnerische, sagen und was meint die obrigkeit dazu?
    mir persönlich wär das zu heikel und zu kompliziert im falle eines falles.


    MfG


    Fredy

    Wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nicht mehr zum sitzen.

  • Ach so, wenn ich keine Reifenbindung im Schein habe (hab ich nicht!!!!), dann ist das eh alles Wurscht?
    Echt?!?


    Och, ihr seid meine Rettung, tausend Dank!
    Dann hole ich die PiPo3 und habe nicht Stunden meines Lebens sinnlos für Reifenentscheidungsfindung vergeudet.


    Ich liebe dieses Forum!


  • Es ist halt europäisches Gesetz :belehr: und damit ist es rechtens und austragen macht das Verkehrsamt... Man kann natürlich noch weiter lamentieren - abert es bringt uns nicht weiter.


    Kugeläuglein lasse dich nun nicht verrückt machen, fahre zum Tüv und gut ist - zumal du keine Reifenbindung im Schein stehen hast - schau einfach nochmals meinen eingestellten
    Schein an und wenn du möchtest dann sende ich dir noch solch eine Schein von einem anderen Mopped


    Reifengröße und Traglast muss allerdings stimmen..........


    Gruß
    Gerhard

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von FJ-Fuzzy ()

  • Ich hab och keene Reifenbindung mehr eingetragen, hab ich an allen Maschinen austragen lassen. Auf der Behörde die haben bisschen blöd geguckt und wild telefoniert. Danach ging alles flott und ohne dämliche fragen.

    Dr Big 800 SR 43, DR Big 750 SR 41, BMW K1200LT, V Strom 650, VN 800 Drifter, BMW M1000RR (bestellt) CRF 250 Rally (geklaut 🤮), DR Big 800 SR 42, MM 2000 8)

  • eg-vorschrift die besagt, dass keine reifenbindung mehr vorgesehen ist, hab ich kapiert.
    was aber wenn in der homologation des jeweiligen moppeds wohl eine reifenbindung steht, was zählt denn nun wenns denn hart auf hart kommt?


    nicht falsch verstehen, bei entsprechend klarer gesetzeslage würde ich auch die reifenfabrikatsbindung umgehen wollen. es nutzt aber nix, die fabrikatsbindung austragen zu lassen und im fall des falles hat man dann die scherereien.
    kann aber jeder für sich selbst entscheiden.


    MfG


    Fredy

    Wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nicht mehr zum sitzen.

  • also jetzt hab ich bei mir auch mal in die Papiere geschaut


    und siehe da es wird nur noch die Reifengröße eingetragen


    aber kein Hersteller und Typ


    das heist doch dann ich kann alle fahren sofern sie die eingetragene Größe einhalten

  • in die zulassungsbescheinigungen wird nicht mehr viel zu reifenfabrikaten rein geschrieben, meist findet man so etwas wie "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten". ist derartiges vorhanden, müssen die aufgezogenen reifen für das fabrikat eine freigabe haben.


    MfG


    Fredy

    Wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nicht mehr zum sitzen.

  • Was soll man nun noch sagen ?? Es ist Gesetz das diese Reifenbindung raus muss da kann auch keine Motorradschmiede / Versicherung etc. gegenan - In ganz Europa gab es solcherlei Regelierungen hinsichtlich Reifenbindung nicht - nur im überegulierten Old Germany.


    Gesetz ist Gesetz BASTA :mauer: da umgeht man nichts, es ist alles legal


    Moin
    Gerhard