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Petition gegen aktuelle Praxis bei Reifeneintragung für Motorräder


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  • Moin Männer,


    wer in Deutschland ein Fahrzeug in den Verkehr bringen möchte (d.h. ein amtl. Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragt), benötigt dafür eine Betriebserlaubnis. Diese wird durch das Kraftfahrbundesamt (KBA) auf der Grundlage eines Gutachtens einer technischen Prüfstelle erteilt. Dabei wird geprüft, ob alle Bestimmungen für den Bau und Betrieb eines Fahrzeuges ( z.B. Abmessungen und Gewicht, Stabilität, Bremswerte, Geräuschentwicklung, Fahrverhalten, in den letzten Jahren besonders die CO2 Emissionen und und und) beim Bau des Fahrzeuges eingehalten wurden. Teile diese Gutachtens sind dann die Grundlage für die Einträge in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wenn ich also selbst ein Moped baue und bei der Begutachtung alle Bestimmungen erfülle, denn bekommt mein Moped eine Betriebserlaubnis (eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis).

    Gewerbliche Hersteller machen das genau so. Sie lassen einen Moped prüfen und bekommen dann eine Typgenehmigung zur Herstellung vieler weiterer Mopeds gleicher Bauart. Diese Typgenehmigungen können auf der Grundlage nationalen oder europäischen Rechts erteilt werden.

    Welche Informationen aus dem Gutachten in die Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen werden, entscheidet das KBA auf Grundlage des Gutachtens. Dabei sind Teile der Eintragungen, z.B. über Länge, Breite und Höhe, vorgeschrieben. Besonderheiten werden im Feld "Bemerkungen" eingetragen. Die Betriebserlaubnis bekommt eine Nummer, das Gutachten verschwindet im Keller das KBA, fertig.


    Soweit die Theorie!


    Nun ein Beispiel aus dem Leben:


    Meine VX 800 hat 1993 die Betriebserlaubnis auf Grundlage nationalen Rechts erteilt bekommen. Im Feld Bemerkungen des Fahrzeugbriefes den es damals an Stelle der Zulassungsbescheinigung Teil I gab, wurde ein Reifen eingetragen, den es heute gar nicht mehr gibt.

    Bisher gab es die sogenannten Reifenfreigaben der Reifenhersteller. Ein Blatt Papier, auf dem der Reifenhersteller bescheinigt, das der Reifen für die VX 800 geeignet ist. Also Reifen kaufen, Freigabe ausdrucken, fertig.


    Diese Regelung ist jetzt weggefallen. Prima, könnte man denken, Bürokratieabbau fein.

    Aber die neue Regelung ist so kompliziert, dass selbst die Prüfingenieure teilweise nicht mehr durchblicken. Hier ist in Abhängigkeit vom Baujahr und der Art der Erteilung der Betriebserlaubnis (nach nationalem oder europäischem Recht), von automatischem Wegfall der Eintragung bis zur Einzelabnahme alles möglich.



    Aber, oh Wunder es kommt jetzt Bewegung in die Sache:


    Lösung für Reifenproblem in Sicht


    Mal schauen...

    Gruß Lutz

    Motorrad fahren ist grundsätzlich ein Verschulden gegen sich selbst. (Landgericht Frankfurt AZ 2-20 0 88/06)

  • Das ist eine gute Frage Maik. Damit hatte ich mich an die Zulassungsstelle gewandt und die haben in der Tat mir eine Kopie des "alten" Briefs geschickt, wo einige Reifen (die veraltet sind) drin stehen.

    In vielen neuen Papieren steht nämlich der Satz drin " Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis" und sonst nix. Ich nehm an, die Zulassungsstellen haben das so geschrieben, aus Gründen der Arbeitsersparnis.

    Moin, ich hab mich jetzt doch mal schlau gemacht. Ich muss die neuen Reifen prüfen lassen und dann eintragen lassen, da ich nur eine deutsche Betriebserlaubnis habe und keine Europäische. Es liegt nur am Alter der Maschine, bei neueren gibt es keine Gefahr wenn man einen anderen Hersteller nimmt. Achtung Satire" Wenn man älteren Maschinen einen anderen Hersteller draufzieht, werden diese bockbeiniger als neuere Maschinen" ;)

  • Zumal es bei älteren Maschinen wohl häufiger vorkommen kann, dass es die eingetragen Reifen schlichtweg schon gar nicht mehr zu kaufen gibt, man also gezwungen ist, andere zu nehmen.

    Viele Grüße aus dem Herzen der Natur...8)


  • Zumal es bei älteren Maschinen wohl häufiger vorkommen kann, dass es die eingetragen Reifen schlichtweg schon gar nicht mehr zu kaufen gibt, man also gezwungen ist, andere zu nehmen.

    Recht hat er, ist wohl deswegen auch so gemacht worden denke ich mal. Im Endeffekt ist das ganze wie immer mit Geld zu lösen, mal schauen und nen Stempel drunter, 80 Euronen weniger im Geldbeutel und alle sind wieder glücklich.

  • Wenns ja mal mit den 80 Euro beim Tüv gewesen wäre, aber man darf dann ja noch einen Termin bei der Zulassungsstelle machen (da freuen sich z.B. die Berliner immer besonders) um das dann noch in die Papiere einzutragen und zahlt da noch mal.

    Viele Grüße aus dem Herzen der Natur...8)


  • Die Verwirrung ist furchtbar und geht durch alle Motorradforen.

    Ich schreib mal, wie ich es verstehe.

    Maschinen mit eine EU- Typengenehmigung sind besser drann.


    Meine Seven Fity hat noch eine nationale ABE. Ich gehöre, laut den vielen Mißverständnissen, zu den am meißten Betroffenen.

    So wie ich diesen Gestzestext lese, fühle ich mich aber nicht betroffen, obwohl ich eine alte ABE habe.

    https://bmdv.bund.de/SharedDoc…bination-kraftraeder.html

    Fall 2, inklusive Schlußfolgerung.

    Für mich sagt dieser Text eindeutig, dass es nur diejenigen Reifen betrifft, die von den in der ZB eingtragenen Reifendimensionen abweichen.

    Ich lasse aber Reifen montieren, die mit den eingetragenen Dimensionen übereinstimmen. Also erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Meine Plakette bekam ich.

    Dass ich die Reifenfabrikatsbindung nicht einhalten kann, ist klar, weil es diese alten Reifen nicht mehr gibt.

    Versuche, diese Reifenfabrikatsbindung löschen zu lassen, wurden von Honda und vom TÜV abgelehnt. --- Das könnte sich aber dieses Jahr noch ändern.


    Dieser Wirrwar-Gesetzestext bezieht sich, nach meinem Verständnis, nur auf die Reifenumrüstung, wo sich die Reifendimensionen ändern.

    Wenn also jemand die Reifendimensionen ändern mochte, war das vorher mit einer Unbedenklickeitsbescheinigung des Reifenherstellers erledigt. Die abweichenden Reifendimensionen mußten nicht in die Papiere eingetragen werden, denn der Reifenhersteller hat die Reifen getestet und befunden, dass sie für das entsprechende Motorrad sicher sind.

    Und diese Unbedenklickeitsbescheinigung reicht seit dem 1.1.2025 nicht mehr aus.

    Der TÜV-Prüfer fährt eine kleine Runde übern Hof und erkennt sofort die Tauglichkeit der Bereifung. ??

    Was dann folgt, sind unnötige Kosten beim TÜV und beim KVA.


    Sicher sind ähnliche Beiträge schon geschrieben worden, ... ich wollte es aber mal so zusammenfassen :).

    Immer gesunde Heimkehr :)
    Gruß, Hartmut


    Honda Seven Fifty aus 1997

    Honda Roller PCX 125 aus 2021

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Hartmut ()

  • Moin schön, bei mir sagte übereinstimmend Dekra, Polizei und Strassenverkehrsamt:

    Die Reifen die in der Betriebserlaubnis stehen dürfen gefahren werden, alles andere muss neu eingetragen werden. Es wird an einer Änderung gearbeitet, jedoch denke ich, das mein Motorrad bis dahin verrostet ist.

    also lasse ich es eintragen, damit ich nicht irgendwo strande, was dann sicher teurer ist. Tüv hab ich ja trotzdem bekommen, nur im Ausland könnte es eben schief gehen. Grüße

  • Moin schön, bei mir sagte übereinstimmend Dekra, Polizei und Strassenverkehrsamt:

    Die Reifen die in der Betriebserlaubnis stehen dürfen gefahren werden, alles andere muss neu eingetragen werden. Es wird an einer Änderung gearbeitet, jedoch denke ich, das mein Motorrad bis dahin verrostet ist.

    also lasse ich es eintragen, damit ich nicht irgendwo strande, was dann sicher teurer ist. Tüv hab ich ja trotzdem bekommen, nur im Ausland könnte es eben schief gehen. Grüße

    Hallo Maik,

    falls dir Deine Dekra/Polizei/Straßenverkehrsamt dass exakt so gesagt haben, ist das nicht richtig.

    Deine XJ hat jas schon Reifen nach ECE Norm, die Reifen die in deiner Betriebserlaubnis stehen wird es nicht mehr geben,

    Also musst Du einen anderen Reifen fahren. Wenn Du dafür eine Herstellerbescheinigung vorlegst, wo der Reifen von dem

    Hersteller für die XJ900 empfohlen wird und von der Größe nicht abweicht, winken auch heute schon die TÜV Prüfer das durch.

    Da brauchst Du keine Einzelabnahme. Wenn dein Dekra Prüfer das nicht machen will, fahr woanders hin.


    Besonders achten die Prüfer darauf ob der Satz: "die fahrdynamische Prüfung bei Höchstgeschwindigkeit" aufgeführt wird,

    Das war am Anfang der Knackpunkt, mittlerweile haben das die Reifenhersteller alle in den Bescheinigungen aufgeführt.

    Ein Reifen dehnt sich durch die Fliehkräfte aus, in Dicke und Höhe, beim ECE Reifen gibt es da aber Toleranzen für diese Ausdehnung.

    bei Motorrädern nach EU Betrieberlaubniss wurde das schon berücksichtigt, bei ABE Bikes nicht. Das war der entscheidene Punkt für die TÜV's dieses auch für ABE Bikes abzusichern.


    Bei der Überarbeitung des Gesetzestext geht es "nur" darum verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu beseitigen,

    damit auch jeder TÜV Prüfer und vor allem Polizei und Strassenverkehrsamt Bedienstete und letztendlich die Motorradfahren

    eindeutig verstehen wie zu verfahren ist.

    Im Ausland wirst Du keine Probleme haben, da sieht man das lockerer, da dort weitestgehend Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen herrschen.

    Ausländische Biker in Deutschland könnten da eher Probleme bekommen, wenn sie angehalten werden von der Polizei....

    unserer in DE möglichen Höchstgeschwindigkeitsfahrten geschuldet.


    Gruß TP8)

  • Meine Seven Fifty hat ja noch eine nationale ABE ( G035 ). Wenn das obige auch für mich gilt, ist alles ok. Mein Fahrwerk ist original und ich fahre die Reifendimensionen, die in der ZB stehen.

    Ich weiß, dass es da noch Unklarheiten gibt. Es wird aber daran gearbeitet.

    Immer gesunde Heimkehr :)
    Gruß, Hartmut


    Honda Seven Fifty aus 1997

    Honda Roller PCX 125 aus 2021

  • Dann mach dich mal schlau,was du alles mit der EB ABE fahren darfst.

    Hinten Pirelli, vorn Conti etc,Hauptsache ,die Grössen stimmen.:(


    Die spinnen doch echt. Bin sicherlich NICHT kleinlich,aber selbst

    in meiner Einzelzulassung steht "Reifen vorn und hinten von einen Hersteller"


    Lg franx

  • Hallo franx,

    das ist aber ein Thema, welches schon vor der jetzigen Gesetzesänderung heiß diskutiert wurde, Thema "Mischbereifung auf dem Motorrad".

    Aber auch hier gilt erstmal das was in der ABE oder im CoC (EU Zul.) Papier steht. Wenn dort etwas steht wie: "Reifen eines Herstellers verwenden" dann gilt das auch.

    Es wird auch in der Herstellerbescheinigung (ABE Zul.) oder Serviceinformation (EU Zul.) kein Reifenhersteller etwas für einen anderen Hersteller bescheinigen. Die möglichen Mischbereifungen sind auch nicht von anderer Stelle getestet.

    Es gibt Bescheinigungen der Reifenhersteller die unterschiedlich Typen V. u. H. erlauben, z.B. CRA3 in kombi mit CRA4, die sind von ihrer Art und Fahrverhalten gleich/sehr ähnlich. Aber niemals bescheinigt ein Reifenhersteller 1 Achse Strassenreifen, 2 Achse Crossreifen!

    Aber ich habe auch schon mal gelesen, wenn für EU bikes im CoC Papier keine Einschränkung zu Reifen stehen würde, das unterschiedliche Hersteller rechtl. zulässig wären. Mir ist da aber kein Beispiel bekannt.


    Man(n) könnte jetzt noch viele Punkte diskutieren, generell wird von "Fachleuten" keine Mischbereifung auf Motorrädern empfohlen,

    es gibt natürlich wie bei jedem Thema "Experten", die das anders sehen.


    Gruß TP8)

  • Kein Mensch sollte Mischbereifung fahren. Mein Dekramann sagte aber,Theoretisch wäre das mit der EU Abe

    möglich.Bei meiner Xanthus steht ,mit Einzelzulassung 110/160 ZR17 Reifen von einen Hersteller .Das ist auch

    richtig so.


    Trotzdem fass ich mich anderseits an den Kopf, mit normalen ABEs nach über 20 Jahren ohne irgendwelche

    Probleme soon B#llshit zu veranstalten. Reifenfreigaben gelten nicht mehr,können ABER nachträglich

    eingetragen werden. Das ist einer der vielen vielen Punkte in Deutschland,wieso in Deutschland immer

    mehr Leuten die Krawatte platzt :cursing:


    Trotzdem schönes We allen


    Franx

  • Zitat

    Man(n) könnte jetzt noch viele Punkte diskutieren, generell wird von "Fachleuten" keine Mischbereifung auf Motorrädern empfohlen,

    Empfohlen wird sowas grundsätzlich nicht weil keiner die Haftung dafür übernehmen will. ;)


    Wenn man sein Hirn einschaltet geht das schon.

    Es kann auch sehr gut funktionieren.


    Muss es aber nicht!

    Daher isset imer ein Risiko.

    Vor Allem finanziell.

    Denn wenn man Pech hat muss man den neuen Reifen gleich wieder runternehmen.

    Klar kann man den dann noch im Net verkaufen. Aber trotzdem geht dann so mancher Euro verloren.


    Ich würde das, auf öffentlichen Straßen, nur in Ausnahmefällen machen.

    Z.B. wenn man im Urlaub nen Platten hat, und vor Ort nicht den entsprechenden Reifen bekommt.

  • Ich war heute bei der DEKRA wegen neuer Reifen für meine CB 750, Seven Fifty.

    Sie hat eine nationale ABE.

    Das Fahrwerk ist unverändert im Originalzustand.

    In der ZB steht: „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“


    Die Reifen haben die Dimensionen und Parameter, wie sie in der ZB eingetragen sind.

    Eine Einzelabnahme mit extra Eintragung ist nicht nötig.

    Die Plakette wird erteilt.


    Die Eintragung der Fabrikatsbindung ist hinfällig, weil es diese Reifen, die in der Betriebserlaubnis stehen, seit Jahren nicht mehr gibt.

    Ausgetragen wird diese Eintragung nicht, weil davon die gesamte Betriebaerlaubnis betroffen ist.

    Man darf jetzt die Reifenmarke fahren, die man möchte, solange die Reifendimensionen, die in der ZB eingetragen sind, mit den Reifen übereinstimmen.


    Auf meine Frage, ob das von allen Prüfern so gehandhabt wird, bekam ich ein Ja.

    Er hat extra nochmal in seine Unterlagen geschaut … und meinte, alle Prüfstellen haben diese Richtlinien bekommen.

    Immer gesunde Heimkehr :)
    Gruß, Hartmut


    Honda Seven Fifty aus 1997

    Honda Roller PCX 125 aus 2021

  • Na,

    ich werd mal die Tage bei der Dekra vorbeischauen. Dem vom TÜV,bei dem ich seit Ewigkeiten

    gutes Geld in seinen Taschen gespült habe,möchte ich dann erst recht nicht über den Weg laufen.

    wäre ja schön,wenn es so jetzt gehabt wurde. aber die Leute wie unsereins, die ca 100 Euro für

    diesen Nonsens bezahlt haben, was sagt mann dan denen? Pech gehabt , falsche Zeit und Ort.:S


    Lg franx

  • Inzwischen habe ich neue Infos:

    Die Löschung der Reifenfabrikatsbindung wird demnächst möglich sein, wenn die Vernunft gesiegt hat. Es laufen noch Gespräche, die Klarheit bringen sollen.

    Ein Kollege aus dem Hondaboard hat die Reifenbindung für seine Honda CBX, beim TÜV Nord, gelöscht bekommen. Grundlage dafür war eine Sevicebescheinigung

    des Reifenherstellers. In diesem Fall Bridgestone.

    Darin waren alle Reifen enthalten, die an dieser Maschine gefahren werden dürfen.

    Ist die Reifenbindung gelöscht, spielt die Reifenmarke keine Rolle mehr. Es müssen nur die Reifendimensionen, die in der ZB 1 stehen, übereinstimmen ... und das Fahrwerk muß unveränderet im Originalzustand sein.

    Immer gesunde Heimkehr :)
    Gruß, Hartmut


    Honda Seven Fifty aus 1997

    Honda Roller PCX 125 aus 2021

  • Ich hätte heute zu gerne eine Runde gedreht, zur DEKRA.

    Ich hatte schriftlich angefragt, wegen der Austragung der "Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten".

    Weil ich doch, wie alle anderen Yougtime, seit dem 1.1.25 mit erloschener Betriebserlaubnis unterwegs bin.

    Heute kam die Einladung zur Austragung der Reifenbindung. Ist kein Problem.

    Wenn der Schnee es erlaubt, fahre ich hin :).

    Immer gesunde Heimkehr :)
    Gruß, Hartmut


    Honda Seven Fifty aus 1997

    Honda Roller PCX 125 aus 2021

  • Und der Schnee hat es heute erlaubt.

    Ich fuhr heute zur DEKRA, .... und sie haben mir die Reifenbindung ausgetragen, ... völlig problemlos :)- .

    Ich darf jetzt jeden Reifen fahren, solange die Dimensionen aus der ZB mit den Reifen übereinstimmen. Das gilt natürlich für alle Youngtimer mit nationaler ABE, die die Reifenbindung austragen lassen.

    Eine lange Odyssee kommt zum Ende für die Motorräder mit Nationaler ABE. Was haben wir in den Foren, seit 2020 rumdikutiert, wie der Gesetzestext auszulegen ist.

    Endlich ist es vorbei :).

    Immer gesunde Heimkehr :)
    Gruß, Hartmut


    Honda Seven Fifty aus 1997

    Honda Roller PCX 125 aus 2021

  • Eine lange Odyssee kommt zum Ende für die Motorräder mit Nationaler ABE. Was haben wir in den Foren, seit 2020 rumdikutiert, wie der Gesetzestext auszulegen ist.

    Endlich ist es vorbei :).

    Top, da bin ich mal drauf gespannt, wann ich mit meinem Youngtimer da aufschlage. Da wirds kniffliger, hinten hab ich eine Nummer schmaler drauf als original.

    Viele Grüße aus dem Herzen der Natur...8)