Moin Männer,
wer in Deutschland ein Fahrzeug in den Verkehr bringen möchte (d.h. ein amtl. Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragt), benötigt dafür eine Betriebserlaubnis. Diese wird durch das Kraftfahrbundesamt (KBA) auf der Grundlage eines Gutachtens einer technischen Prüfstelle erteilt. Dabei wird geprüft, ob alle Bestimmungen für den Bau und Betrieb eines Fahrzeuges ( z.B. Abmessungen und Gewicht, Stabilität, Bremswerte, Geräuschentwicklung, Fahrverhalten, in den letzten Jahren besonders die CO2 Emissionen und und und) beim Bau des Fahrzeuges eingehalten wurden. Teile diese Gutachtens sind dann die Grundlage für die Einträge in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wenn ich also selbst ein Moped baue und bei der Begutachtung alle Bestimmungen erfülle, denn bekommt mein Moped eine Betriebserlaubnis (eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis).
Gewerbliche Hersteller machen das genau so. Sie lassen einen Moped prüfen und bekommen dann eine Typgenehmigung zur Herstellung vieler weiterer Mopeds gleicher Bauart. Diese Typgenehmigungen können auf der Grundlage nationalen oder europäischen Rechts erteilt werden.
Welche Informationen aus dem Gutachten in die Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen werden, entscheidet das KBA auf Grundlage des Gutachtens. Dabei sind Teile der Eintragungen, z.B. über Länge, Breite und Höhe, vorgeschrieben. Besonderheiten werden im Feld "Bemerkungen" eingetragen. Die Betriebserlaubnis bekommt eine Nummer, das Gutachten verschwindet im Keller das KBA, fertig.
Soweit die Theorie!
Nun ein Beispiel aus dem Leben:
Meine VX 800 hat 1993 die Betriebserlaubnis auf Grundlage nationalen Rechts erteilt bekommen. Im Feld Bemerkungen des Fahrzeugbriefes den es damals an Stelle der Zulassungsbescheinigung Teil I gab, wurde ein Reifen eingetragen, den es heute gar nicht mehr gibt.
Bisher gab es die sogenannten Reifenfreigaben der Reifenhersteller. Ein Blatt Papier, auf dem der Reifenhersteller bescheinigt, das der Reifen für die VX 800 geeignet ist. Also Reifen kaufen, Freigabe ausdrucken, fertig.
Diese Regelung ist jetzt weggefallen. Prima, könnte man denken, Bürokratieabbau fein.
Aber die neue Regelung ist so kompliziert, dass selbst die Prüfingenieure teilweise nicht mehr durchblicken. Hier ist in Abhängigkeit vom Baujahr und der Art der Erteilung der Betriebserlaubnis (nach nationalem oder europäischem Recht), von automatischem Wegfall der Eintragung bis zur Einzelabnahme alles möglich.
Aber, oh Wunder es kommt jetzt Bewegung in die Sache:
Lösung für Reifenproblem in Sicht
Mal schauen...
Gruß Lutz