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Petition gegen aktuelle Praxis bei Reifeneintragung für Motorräder


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  • Moin Männer,


    wer in Deutschland ein Fahrzeug in den Verkehr bringen möchte (d.h. ein amtl. Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragt), benötigt dafür eine Betriebserlaubnis. Diese wird durch das Kraftfahrbundesamt (KBA) auf der Grundlage eines Gutachtens einer technischen Prüfstelle erteilt. Dabei wird geprüft, ob alle Bestimmungen für den Bau und Betrieb eines Fahrzeuges ( z.B. Abmessungen und Gewicht, Stabilität, Bremswerte, Geräuschentwicklung, Fahrverhalten, in den letzten Jahren besonders die CO2 Emissionen und und und) beim Bau des Fahrzeuges eingehalten wurden. Teile diese Gutachtens sind dann die Grundlage für die Einträge in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Wenn ich also selbst ein Moped baue und bei der Begutachtung alle Bestimmungen erfülle, denn bekommt mein Moped eine Betriebserlaubnis (eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis).

    Gewerbliche Hersteller machen das genau so. Sie lassen einen Moped prüfen und bekommen dann eine Typgenehmigung zur Herstellung vieler weiterer Mopeds gleicher Bauart. Diese Typgenehmigungen können auf der Grundlage nationalen oder europäischen Rechts erteilt werden.

    Welche Informationen aus dem Gutachten in die Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen werden, entscheidet das KBA auf Grundlage des Gutachtens. Dabei sind Teile der Eintragungen, z.B. über Länge, Breite und Höhe, vorgeschrieben. Besonderheiten werden im Feld "Bemerkungen" eingetragen. Die Betriebserlaubnis bekommt eine Nummer, das Gutachten verschwindet im Keller das KBA, fertig.


    Soweit die Theorie!


    Nun ein Beispiel aus dem Leben:


    Meine VX 800 hat 1993 die Betriebserlaubnis auf Grundlage nationalen Rechts erteilt bekommen. Im Feld Bemerkungen des Fahrzeugbriefes den es damals an Stelle der Zulassungsbescheinigung Teil I gab, wurde ein Reifen eingetragen, den es heute gar nicht mehr gibt.

    Bisher gab es die sogenannten Reifenfreigaben der Reifenhersteller. Ein Blatt Papier, auf dem der Reifenhersteller bescheinigt, das der Reifen für die VX 800 geeignet ist. Also Reifen kaufen, Freigabe ausdrucken, fertig.


    Diese Regelung ist jetzt weggefallen. Prima, könnte man denken, Bürokratieabbau fein.

    Aber die neue Regelung ist so kompliziert, dass selbst die Prüfingenieure teilweise nicht mehr durchblicken. Hier ist in Abhängigkeit vom Baujahr und der Art der Erteilung der Betriebserlaubnis (nach nationalem oder europäischem Recht), von automatischem Wegfall der Eintragung bis zur Einzelabnahme alles möglich.



    Aber, oh Wunder es kommt jetzt Bewegung in die Sache:


    Lösung für Reifenproblem in Sicht


    Mal schauen...

    Gruß Lutz

    Motorrad fahren ist grundsätzlich ein Verschulden gegen sich selbst. (Landgericht Frankfurt AZ 2-20 0 88/06)

  • Das ist eine gute Frage Maik. Damit hatte ich mich an die Zulassungsstelle gewandt und die haben in der Tat mir eine Kopie des "alten" Briefs geschickt, wo einige Reifen (die veraltet sind) drin stehen.

    In vielen neuen Papieren steht nämlich der Satz drin " Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis" und sonst nix. Ich nehm an, die Zulassungsstellen haben das so geschrieben, aus Gründen der Arbeitsersparnis.

    Moin, ich hab mich jetzt doch mal schlau gemacht. Ich muss die neuen Reifen prüfen lassen und dann eintragen lassen, da ich nur eine deutsche Betriebserlaubnis habe und keine Europäische. Es liegt nur am Alter der Maschine, bei neueren gibt es keine Gefahr wenn man einen anderen Hersteller nimmt. Achtung Satire" Wenn man älteren Maschinen einen anderen Hersteller draufzieht, werden diese bockbeiniger als neuere Maschinen" ;)

  • Zumal es bei älteren Maschinen wohl häufiger vorkommen kann, dass es die eingetragen Reifen schlichtweg schon gar nicht mehr zu kaufen gibt, man also gezwungen ist, andere zu nehmen.

    Viele Grüße aus dem Herzen der Natur...8)


  • Zumal es bei älteren Maschinen wohl häufiger vorkommen kann, dass es die eingetragen Reifen schlichtweg schon gar nicht mehr zu kaufen gibt, man also gezwungen ist, andere zu nehmen.

    Recht hat er, ist wohl deswegen auch so gemacht worden denke ich mal. Im Endeffekt ist das ganze wie immer mit Geld zu lösen, mal schauen und nen Stempel drunter, 80 Euronen weniger im Geldbeutel und alle sind wieder glücklich.

  • Wenns ja mal mit den 80 Euro beim Tüv gewesen wäre, aber man darf dann ja noch einen Termin bei der Zulassungsstelle machen (da freuen sich z.B. die Berliner immer besonders) um das dann noch in die Papiere einzutragen und zahlt da noch mal.

    Viele Grüße aus dem Herzen der Natur...8)