Eigentlich hab ich mehr ein Problem mit dem hiesigen Straßenverkehrsamt in Gelsenkirchen,
aber ich werde Euch mal mein Problem schildern.
Also, ich bin vor einem Jahr umgezogen innerhalb der Stadt und neulich fiel es mir auf, ups,
die Fahrzeugscheine müssen ja auch noch umgemeldet werden.
Ich also flugs zum Bürgerbüro ummelden. Beim Auto keine Frage, ging zügig. Dann aber
bei meinem Motorrad: "Das hat ja gar keinen Tüv mehr" - "Na und?" "Wir schreiben das nur
um, wenn Tüv drauf ist" - "Na toll" ...
Ich muss dabei erwähnen, mein Motorrad ist im Moment nicht fahrbereit.
Nun bekomm ich einen Schrieb vom hiesigen Straßenverkehrsamt, indem die Volbirnen mir
mitteilen, dass sie mir noch eine Frist setzen bis Mitte d. M., um meinen Fahrzeugschein
umschreiben zu lassen, sonst würden sie mir mein Fahrzeug zwangsabmelden!!!
Das wiederum geht ja nicht, weil kein Tüv ...
Ich zahle immer pünktlich Steuern und Versicherung ... dürfen die das ?????
Das Schreiben ist am 30.3. verfasst, also kein Aprilscherz.
Bin im Moment ziemlich ratlos ...